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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2000-09-19

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Rückblickend war es wohl richtig, dass der Ständerat das Paket in Sofortmassnahmen im Jahr 2000 und Massnahmen für die Jahre 2001-2003 aufgeteilt hat. In einigen Bereichen herrscht nun doch vermehrte Transparenz, und selbst unser Kollege Binder hat mittlerweile festgestellt, dass die von ihm vorgeschlagene Verteilung zusätzlicher 120 Millionen Franken zu Ungerechtigkeiten geführt hätte - wobei ich nicht leugnen will, dass ich seinen Antrag seinerzeit auch unterstützt habe.

Die FDP-Fraktion ist grundsätzlich der Meinung, dass der im Frühjahr mit den Sofortmassnahmen eingeschlagene Weg fortzusetzen ist und dass die bereits verbrauchten Mittel nur so effizient weiter wirken können. Dazu gehört aber nach der Meinung einer klaren Mehrheit der FDP-Fraktion - sie [PAGE 895] betrug 22 zu 2 Stimmen - nicht eine Summe von weiteren 30 Millionen Franken an den Elementarschädenfonds. Dies auch dann nicht, wenn diese 30 Millionen mit dem Zweck übertragen werden sollen, diese den Privatwaldbesitzern zukommen zu lassen.

Es ist erfreulich, dass der Elementarschädenfonds kurzfristig 30 Millionen Franken aus seinen eigenen Mitteln gesprochen hat und diesen Betrag recht unbürokratisch unter die geschädigten Privatwaldbesitzer verteilt. Aber aus folgenden Gründen spricht sich die FDP-Fraktion gegen eine weitere Äufnung dieser Mittel aus:

1. Es war und ist das Ziel unserer Vorlage, in Härtefällen zu helfen. Laut Kommissionsprotokoll sind rund 12 000 Hektaren Privatwald geschädigt; nach neuesten Zahlen sollen es 15 000 Hektaren sein. Als Härtefälle sind aber rund die Hälfte zu bezeichnen, also 6000 oder neu 7500 Hektaren. Wenn Sie nun die 30 Millionen Franken, die bereits gesprochen wurden, durch die Härtefälle im Umfang von 6000 Hektaren teilen, sind wir genau bei diesen 5000 Franken pro geschädigte Hektare, die an sich bei den ursprünglichen Beratungen auch in unserem Rat das Ziel waren.

2. Wenn die vom Elementarschädenfonds bereits gesprochenen 30 Millionen Franken nicht reichen sollten, dann ist der Elementarschädenfonds sehr wohl in der Lage, aus eigenen Mitteln Geld nachzuschiessen. Es wurde bereits ausgeführt: Der Fonds hat ein Vermögen von derzeit 280 Millionen Franken. Zu knappen 4 Prozent angelegt, ergibt dies einen Ertrag von 13 Millionen Franken pro Jahr. Aus diesem Vermögen und diesem Ertrag muss der Fonds derzeit Schäden in der Grössenordnung von 3 Millionen Franken pro Jahr bezahlen. Also: 280 Millionen Franken Vermögen und 13 Millionen Franken Ertrag reichen bei weitem, bei allfälligen Härtefällen Geld für Privatwaldbesitzer nachzuschiessen.

3. Übersehen Sie nicht: Auch die Mittel im Elementarschädenfonds sind öffentliche Mittel. Das ist nicht irgendein Privatvermögen, das vorhanden ist, sondern es sind öffentliche Mittel, die zur Hauptsache aus dem Umtausch von Banknoten und zu einem geringen Masse aus dem Spielbankenertrag stammen. Es besteht also überhaupt kein Bedürfnis, die Bundeskasse mit zusätzlichen 30 Millionen Franken in Anspruch zu nehmen.

4. Es wurden die Einsparungen unseres Rates gegenüber dem Ständerat von 12,8 Millionen Franken angeführt. Das kann doch kein Argument sein! Wir sind nicht aufgerufen, einen Maximalbetrag auszugeben, sondern wir sind aufgerufen, maximal viel zu sparen.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit Hämmerle zuzustimmen.