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preparatory:AB 61451

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-16

Wortprotokoll

Artikel 119 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes lautet: "Ist eine Motion oder ein Postulat zwei Jahre nach der Einreichung vom Rat noch nicht abschliessend behandelt, so beschliesst der Rat auf begründeten Antrag des Büros, ob die Behandlungsfrist verlängert oder der Vorstoss ohne materielle Behandlung abgeschrieben wird."

Gestützt auf diese Bestimmung führen wir das Verfahren zum ersten Mal durch. Sie haben die Liste mit den parlamentarischen Vorstössen erhalten.