Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-09-19
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-09-19
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.
1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Elementarschädenfonds genügend Mittel zur Verfügung hat. Er hat Einnahmen von etwa 200 Millionen Franken aus dem Erlös von alten Banknoten getätigt. Der Fonds braucht diese Bundeshilfe nicht, und es ist nicht einzusehen, weswegen 30 Millionen Franken transferiert werden sollen.
2. Die Auszahlungspraxis des Fonds, in die wir uns im Übrigen nicht einmischen wollen, widerspricht den Prinzipien, die in diesem Bundesbeschluss vorgesehen sind, wonach Härtefälle entschädigt werden. Wir kommen nicht um die Beobachtung herum, dass hier nach dem Giesskannenprinzip vorgegangen wird. Es wurde in einzelnen Voten eine Berechnung vorgenommen. Ich will nicht in die Details gehen, aber wenn wir diese 30 Millionen Franken bezahlen müssten, müssten wir mit dem Fonds Verträge machen, damit garantiert ist, unter welchen Bedingungen und wie diese Beträge ausbezahlt werden. Sonst würde nach dem Giesskannenprinzip vorgegangen.
Aus diesen beiden Gründen bitten wir Sie, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.