Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-11-29
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-11-29
Wortprotokoll
Bei der Behandlung von Gesetzen - und das gilt auch für das Budget - gibt es gewisse Gesetzmässigkeiten. Eine solche ist die sogenannte Achtzig-Zwanzig-Regel, die besagt, dass man für 20 Prozent des Inhaltes 80 Prozent der Energie verwendet. Dafür haben wir jetzt ein Beispiel erlebt. Es gibt eine zweite Regel, die besagt, dass jedes Gesetz einen Schicksalsartikel hat, um den bis zum Schluss gerungen wird. Im Budget war das vor zwei Jahren die Filmförderung, letztes Jahr war es die Pro Helvetia wegen der Hirschhorn-Ausstellung, und dieses Jahr ist es die Porta Alpina. So gesehen läuft bei mir eigentlich alles nach Plan, und ich freue mich natürlich, dass Sie sich mit diesen 7,5 Millionen Franken derartig intensiv beschäftigen und ich die übrigen 52 Milliarden von Ihnen gewissermassen bekomme. Dafür möchte ich schon zum Voraus danken.
Aber ich will nicht verniedlichen. Es geht hier in der Tat um einen Entscheid, der auch von einer gewissen staatspolitischen Tragweite ist. Man kann einen solchen Entscheid, so er sich auf Sofortmassnahmen bezieht, nicht treffen, ohne das Gesamte zu sehen. Das war deshalb auch jetzt in dieser Debatte manifest. Es war nicht ganz klar: Diskutieren wir jetzt eigentlich schon über die Porta Alpina, oder sind wir noch in der Vorphase der Investition?
Ich gebe Ihnen jetzt die Sicht des Bundesrates. Ich möchte mich deshalb auch bezüglich der zweifellos verständlichen Vorwürfe von Herrn Lauri an die Adresse des Bundesrates rechtfertigen. Das Geschäft Porta Alpina hat sich im Laufe des Jahres aufgebaut, und es hat dann in der Bundesratssitzung vom 19. Oktober einen ersten Höhepunkt gefunden. Dort hat der Bundesrat nämlich beschlossen, dass er sich hinter das Raumkonzept Gotthard und das Vorhaben Porta Alpina stellen möchte. Er hat dann zum weiteren Vorgehen drei Beschlüsse gefasst.
1. Das UVEK und das EVD werden beauftragt, die Vorinvestition Porta Alpina im Voranschlag und im Finanzplan sicherzustellen - die Vorinvestition!
2. Das EVD legt mit meinem Departement fest, wo kompensiert werden soll.
3. Voraussetzung für die Mitfinanzierung der Vorinvestition durch den Bund ist die Beteiligung des Kantons Graubünden zu 50 Prozent.
Nun hat Herr Altherr in Begründung seines Antrages gesagt, eigentlich sei das, was wir hier diskutieren, Regionalpolitik. Und Herr Lauri hat gesagt, nein, es sei eigentlich Verkehrspolitik und es sei Finanzpolitik.
Es ist eben alles zusammen! Das ist der Grund, weshalb das UVEK, das EVD und mein Departement hier gemeinsam an der Vorarbeit beteiligt waren. Das war für den Bundesrat auch keine einfache Sache, weil im Laufe des Herbstes die Ingenieure zu uns kamen und sagten, sie müssten jetzt wissen, ob sie gewisse Vorarbeiten treffen sollten oder nicht, denn wegen der vorhandenen Baustelleneinrichtungen müssten sie sagen, wenn man jetzt nicht gewisse Vorarbeiten mache, präjudiziere dies den Endentscheid.
Der Bundesrat wollte eigentlich diese Vorfinanzierung über den Nachtrag I zum Voranschlag laufen lassen. Dann kamen aber die Finanzkommissionen und sagten, wenn man das jetzt schon wisse, sei es richtig, dass man es in das Budget 2006 einstelle; dagegen habe ich gar nichts einzuwenden. Insofern bin ich der Meinung, dass diese Debatte wichtig war und ist und dass wir jetzt über diese Beträge entscheiden müssen.
Klar ist: Wenn man zuwartet, wird das Ganze dann teurer werden, und dann könnte auch die Hauptinvestition infrage gestellt sein, deren Umfang im Übrigen noch offen ist. Es ist natürlich schon so, Herr Altherr: Informationen sind reichlich vorhanden. Ich denke an die technischen Berichte seitens der SBB, an Berichte betreffend die Vertaktung der Fahrpläne, betreffend Regionalförderung und den Einbezug von Gegenfinanzierungen - es ist alles da, aber es muss so oder so in einer Botschaft zusammengefasst werden. Die Frage lautet also: Wollen wir mit der Botschaft warten, mit dem Risiko, dass das Projekt meinetwegen 50 Prozent teurer zu stehen kommt? Oder sind Sie bereit, diesen Anteil an den Vorinvestitionen jetzt zu leisten?
Wir schlagen Ihnen vor, zwei Tranchen zu machen; die eine umfasst 3,75 Millionen Franken aus der Investitionshilfe für Privatbahnen, und die übrigen 3,75 Millionen können gestützt auf das Investitionshilfegesetz gesprochen werden. Das haben wir mit dem UVEK und dem EVD abgesprochen; intern hat man noch andere Lösungen in Erwägung gezogen.
Wenn nun die Finanzkommission sagt, sie möchte das haushaltrechtlich einwandfrei finanzieren, so muss ich Ihnen sagen, dass ich dem zustimme, denn es ist im Sinne des Bundesrates. Ich möchte so gesehen nicht am bundesrätlichen Entwurf festhalten, sondern stimme dem zu, was Ihre Finanzkommission gestern mit dem UVEK zusammen erarbeitet hat, denn es ist auch im Sinne dessen, was das EFD vorgesehen hat.
Der Antrag Altherr lag dem Bundesrat nicht vor; er ist jetzt gekommen. Ich habe aber seiner heutigen Interpretation entnommen - da schliesse ich mich der Beurteilung des Kommissionspräsidenten an -, dass dieser Antrag eigentlich nicht gegen das Projekt gerichtet wird; er möchte nur, dass man es anders aufgleist.
Ich glaube, man darf hier im wahrsten Sinne des Wortes von Aufgleisen sprechen, weil es ja unten beim Gleis beginnt, bei der Frage Neat. Es ist völlig klar: Dieses Projekt Porta Alpina ist kein Neat-Projekt, sondern es ist ein separates Projekt, das auch separat in einer Botschaft daherkommen muss und das die verkehrspolitischen, die finanzpolitischen, die regionalpolitischen Aspekte beinhalten muss.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, sich den Anträgen der Finanzkommission Ihres Rates anzuschliessen.