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preparatory:AB 61590

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-11-29

Wortprotokoll

Ich möchte den Referenten herzlich für diese Eintretensdebatte danken, die ja in einer ausserordentlichen Harmonie verlaufen ist, ganz im Gegensatz zu dem, was öffentlich eigentlich angekündigt war. Ich bin vom milden Ton, der diesem Budget von allen Seiten entgegengebracht wird, fast erschlagen. (Heiterkeit)

Eigentlich wäre es in solchen Situationen besser, man würde gerade schweigen. Man kann es dann nur noch verschlechtern, wenn man etwas dazu sagt. Aber ich bin mir natürlich im Klaren, dass das nicht Friede, Freude, Eierkuchen ist, was hier passiert, sondern das ist ein labiles Gleichgewicht - ein labiles Gleichgewicht, von dem man weiss, dass es durch verschiedene, teils gegenläufige Kräfte zustande kommt und dass es je nachdem dann wieder auf die eine oder auf die andere Seite kippen kann. Das muss man sich vor Augen halten.

Das Hauptverdienst an dieser Budgetdebatte hat, glaube ich, in der Tat die Kommission mit ihrem Präsidenten, Herrn Lauri, und dies aus zwei Gründen: Erstens ist man dieses Budget mit grösstem Verantwortungsbewusstsein angegangen. Man ist zweimal in die Subkommissionen eingestiegen. Zweitens hat man von uns Fortschritte in Bezug auf das Verfahren und in Bezug auf die Methoden verlangt und teilweise auch schon eingeführt. Ich werde auf diese Fortschritte zu reden kommen, sie sind nämlich dringend nötig, damit wir diesen Prozess weiterhin stabilisieren können.

Nun zum Budget in wenigen Punkten das Folgende: Ich möchte die Zahlen nicht wiederholen; Herr Lauri hat eingangs darauf hingewiesen. Er hat die Zahlen der Planung genannt, auch die Begleitkennziffern hat er gewürdigt. Darauf möchte ich nicht mehr eingehen. Wir haben jedoch eine Anzahl von Pendenzen - ich komme dann noch darauf zu sprechen -, die sich abzeichnen, teilweise mit grösseren Beträgen, und die bei diesem Budget natürlich schon von Anfang an zu einem gewissen Unsicherheitseffekt führen.

Wir haben zum letzten Mal die Möglichkeit, diesen Abbaupfad zu benutzen; es ist 1 Milliarde Franken, die uns zur Verfügung steht. Ich denke, es ist uns immerhin gelungen, das geplante Defizit in der Grössenordnung von jetzt 700 Millionen - Ihre entsprechenden Entscheidungen vorausgesetzt - zu verringern. Das heisst also, wir sind eher unterhalb des Abbaupfades. Diesen Abbaupfad haben wir im nächstfolgenden Jahr 2007 dann nicht mehr zur Verfügung. Dann muss das Budget ohne Krücken und ohne Hilfe ausgeglichen werden. Auf diesem Weg befinden wir uns.

In der Tat ist die erste Hälfte der Legislatur finanzpolitisch befriedigend verlaufen. Wir sind auf dem Pfad. Wenn Sie den Finanzplan nehmen, dann sehen Sie dort auf Seite 8 eine grafische Darstellung. Sie sehen dort auch das eine Jahr, in dem einmal sogenannt grosse Gewinne erzielt wurden, die aber nicht operative Gewinne waren. Weiter sehen Sie, dass wir uns jetzt auf dem Weg der Stabilisierung befinden und dass das Jahr, 2007, die Wegmarke sein wird, um wieder in die schwarzen Zahlen zu kommen. Dieser Abbaupfad hat sich als sehr nützlich erwiesen, und diesem haben damals im National- und im Ständerat 2003 übrigens alle Parteien zugestimmt. Ich werde das dann vor allem im Nationalrat noch einmal wiederholen: Es war ein Abstimmungsresultat von 173 zu 2 Stimmen. Diejenigen, die heute sagen, man sollte diesen Abbaupfad durch ein Programm "schwarze Null" hinwegfegen, sind dieselben, die ihm damals zugestimmt haben, die jetzt - das wurde auch gesagt - während des Spiels die Regeln verändern. Das destabilisiert natürlich die Budgetpolitik. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie auf diesem Abbaupfad weiterhin mitschreiten.

Sie stellen fest, dass wir in verschiedenen Bereichen der Staatsausgaben eine Trendwende erreicht haben, dank zum Teil schmerzhafter Massnahmen. Ich erinnere an das EP 2003, an das EP 2004, dort hineingepackt die Aufgabenverzichtübung; alles zusammen Kürzungen in der Grössenordnung von 5 Milliarden Franken. Jetzt ist noch das Programm der Verwaltungsreform unterwegs und dann das Aufgabenportfolio, das derzeit in meinem Departement in Konstruktion ist. Wir werden es vermutlich noch dieses Jahr zurechtfeilen, und dann folgt im nächsten Jahr die Subventionsüberprüfung. Das ist das, was noch an Projekten ansteht.

Wenn wir das Budget auch etwas in den internationalen Vergleich stellen - das ist ja zum Teil auch wichtig, weil wir in Europa, in die Wirtschaften von europäischen Ländern, eingebettet sind -, dann können wir doch immerhin sagen, dass wir das nächste Jahr - mit Kantonen und Gemeinden zusammen - ein Defizit von 0,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes ausweisen werden. Das ist ein sehr gutes Resultat. Ich kann Ihnen sagen: Es gibt derzeit mehrere Staaten in Europa - dazu gehören Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal und Ungarn -, die nicht einmal mehr die Maastricht-Kriterien mit 3 Prozent erreichen. Ich glaube, auch hier sind wir auf einem Weg, der uns allmählich wieder auf Kurs bringt.

Zu den Mehrbelastungen und Risiken, die angesprochen wurden: Wir haben, Herr Leuenberger, in der Tat noch das Problem der Unwetterschäden zu bewältigen. Wir haben noch keinen letzten Überblick, aber es wird den Bund einige Hundert Millionen Franken kosten; sie sind im Budget nicht drin. Es ist so; damit müssen wir rechnen. Wir haben für die Übernahme der Kosten all dieser Unwetterschäden zwar die gesetzlichen Grundlagen, die Gesetze sind da. Insofern würde ich das, Herr Leuenberger, nicht allzu sehr an ein Departement, sondern vielmehr an die bestehenden Gesetze knüpfen und schauen, was dort an Möglichkeiten vorhanden ist. Dann gibt es aber vielleicht einen Rest, den wir ausserhalb der Gesetze neu bewilligen müssen.

Dann kommt natürlich auch die Situation bei der Arbeitslosenversicherung auf uns zu, insofern, als Sie mit dem Entlastungsprogramm 2004 ja eine Minderung des Beitrags an die Arbeitslosenversicherung beschlossen haben, die aber an ein bestimmtes Niveau der Prämien geknüpft ist. Dieses Niveau werden wir erreichen, sodass diese Kürzung aus dem Entlastungsprogramm 2004 rückgängig zu machen sein wird; das sind dann mindestens 70 Millionen Franken.

Ich weiss noch nicht, was Sie im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien beschliessen werden; das könnten auch einige Hundert Millionen Franken sein. Das wird vermutlich das nächste Jahr noch nicht zum Tragen kommen, aber es ist für uns in jedem Fall ein massgebender Faktor.

Offen ist dann die Prämienverbilligung im KVG; dort kommen wir wahrscheinlich noch einmal mit 50 Millionen Franken. Dann weise ich Sie auf den ausserordentlichen Zahlungsbedarf in der Grössenordnung von über 3 Milliarden Franken hin, und zwar für die nachschüssige Finanzierung der Invalidenversicherung, die sich durch die Aufgliederung der Aufgaben - und damit der Ausgaben - zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Invalidenversicherung ergibt. Das ist eine Konstruktion, die jeweils nachschüssig finanziert; sie hat die Behindertenwohnheime, die Behindertenstätten zum Gegenstand. Das muss beim NFA jetzt aufgeteilt werden. Es sind ausserordentliche Kosten, die für den Bund mit Sicherheit - mit Sicherheit! - die Milliardengrenze übersteigen werden.

Dann kommt die ganze Pensionskassenproblematik auf uns zu; wir sind derzeit an der Revision der Publica. Dann ist die Frage: Soll - und wenn ja, wie? - der Bund bei der weiteren Stabilisierung und Konsolidierung der Pensionskassen von SBB, Post und Ascoop mitwirken? Das ist noch ungewiss, aber das sind Dinge, die uns bevorstehen. [PAGE 902]

Dann weise ich Sie auf eine für mich etwas unbequeme Situation hin, nämlich die Gründung dieses Infrastrukturfonds zusammen mit dem UVEK, hinter der ich voll stehe und die zum Ziel hat, die in der Staatsrechnung gebundenen Mineralölsteuereinnahmen von fast 4 Milliarden Franken teilweise herauszulösen und dann für Agglomerationsverkehrsprojekte freizugeben. Diese Mittel sind zwar in der Staatsrechnung vorhanden, aber sie sind gebunden, und wenn wir sie jetzt in einen Fonds geben müssen, dann müssen wir uns um diesen Betrag verschulden. Wir schlagen Ihnen in diesem ausserordentlichen Bereich einmal 2,2 Milliarden Franken vor.

Dann ein nächster Punkt: Wir hatten in der Tat und haben jetzt Vorgaben. Eine dieser Vorgaben stammt aus der Motion von Herrn Schweiger. Diese schreibt uns vor, dass wir zwischen 2004 und 2008 maximal 3 Milliarden Franken zusätzliche Ausgaben tätigen bzw. vorschlagen dürfen. Diese Motion hat der Nationalrat im September angenommen, und sie ist hier noch nicht drin. Wir werden Ihnen im Januar oder Februar dann zeigen, wie wir die Motion umzusetzen gedenken. Vieles hängt davon ab, wie wir die in der Planung vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung von 0,8 Prozent behandeln, der jetzt eigentlich grosser Widerstand erwächst. Wir glauben kaum, dass sie kurzfristig realisierbar ist. Je nachdem, wie wir diese Mehrwertsteuererhöhung behandeln - sie ist ohnehin ein Transferposten, weil genau der gleiche Betrag, der in die Bundesrechnung fliesst, auch wieder in die AHV hinausgeht; sie bläht sozusagen nur den Haushalt auf -, ist die Motion Schweiger ein sehr anspruchsvolles Unterfangen, oder dann ist sie etwas einfacher zu erfüllen. Aber selbst wenn wir, Herr Schweiger, Ihre Motion unter dem Aspekt des Transfers behandeln würden, selbst dann müssen wir mindestens 300 Millionen Franken Kürzungen in Betracht ziehen. Das wird hier noch zu planen sein.

Auch in diesem Zusammenhang der Vorgaben - man hat darauf hingewiesen - möchte der Bundesrat künftig, dass sämtliche Mehrausgaben oder Mindereinnahmen, die Sie planen oder vorsehen, kompensiert werden. Ich glaube, wenn wir das nicht tun, dann werden wir aus dieser Schuldenschlendrian-Situation nie herauskommen. Wir müssen uns von Anfang an zwingen, die Ausfälle gegenzufinanzieren. In diesem Sinne hat Herr Leuenberger Recht: Der zweite Teil der Unternehmenssteuerreform bringt teilweise sehr grosse Steuerausfälle. Aber diese Ausfälle fallen grossmehrheitlich bei den Kantonen an. Es ist Sache der Kantone, die Kompensationen vorzunehmen, so sie das wollen.

Diese Reform findet ja im Grunde genommen auf drei Schauplätzen statt: Der erste Schauplatz ist die Milderung der Doppelbesteuerung von Dividendeneinkünften. Der zweite Schauplatz ist die Anrechnung der Gewinne an die Kapitalsteuer; das ist nur noch bei den Kantonen möglich, denn beim Bund haben wir ja keine Gewinnsteuer mehr. Dann gibt es - dies ist der dritte Schauplatz - zusätzliche Milderungen im Bereich der Revisionsabgabe; das geht dann Richtung Bund, aber es sind kleine Beträge. Und dann kommen die sogenannten Ärgernisse: Das sind Massnahmen in Zusammenhang mit der Erbfolge, der Behandlung von Reserven, dem Übertrag von Immobilien vom Geschäfts- ins Privatvermögen oder vom Privat- ins Geschäftsvermögen. Das sind dann natürlich alles kantonale Ausfälle.

Etwas anders ist es im Bereich der Familienbesteuerung. Dort haben wir Ihnen ja eine Sofortmassnahme im Bereich der "Heiratsstrafe" vorgeschlagen, und zwar mit einer Kompensation, mit einer Gegenfinanzierung. Sie haben ja gesehen, was für ein Echo das gegeben hat. Ich bekomme jetzt von allen Seiten Prügel, indem gesagt wird, das sei ein unmöglicher Vorschlag, das könne so ja nicht gehen. Okay, aber wenn es so nicht geht, dann muss mir irgendwann einmal irgendjemand sagen, wie Sie dann diese Ausfälle von 700 oder 800 Millionen Franken finanzieren wollen. Da bin ich mit Herrn Leuenberger total einig: Diese Ausfälle müssen von Anfang an in Erwägung gezogen werden.

Zur Kreditsperre möchte ich mich nicht weiter äussern; es ist alles so gesagt worden, wie es auch der Bundesrat sieht. In der Finanzplanung, nur noch dies, ist die Kreditsperre vielleicht eine Art Handicap, indem den Departementen gesagt wird - es ist so eine Art Drohung -: Pass auf, das könnte dann auf dich zukommen. "Sieh dich vor", ist eigentlich die Botschaft an meine Kollegen. Aber das ist möglicherweise noch verbesserungsfähig.

Zum Budgetprozess im Bundesrat: Es stimmt, Herr Leuenberger - auch Herr Gentil hat es gesagt -, wir wollen eine gewisse Stetigkeit in der Finanzpolitik haben. Wir wollen Planungssicherheit, auch in der Verwaltung. Wir müssen unsere Aufgaben erfüllen, und wir können sie nicht erfüllen, wenn von Jahr zu Jahr riesige Sprünge gemacht werden. Wir müssen vielmehr eine gewisse Planungssicherheit haben. Der Bund muss auch bei den Subventionen ein verlässlicher Partner bleiben. Es ist natürlich nicht zu übersehen, dass zwei Drittel des Bundeshaushaltes in Richtung Sozialversicherungen, Kantone und Subventionsempfänger gehen. Da wird natürlich auch erwartet, dass wir ein zuverlässiger Partner bleiben.

Zum Personal: Das Thema Personalkosten ist in Ihrer Kommission nicht mehr aufgekommen. Ich bin Ihnen dafür sehr dankbar. Ich möchte Sie bitten, dann insbesondere auch bei den allfälligen Differenzen beim Personal keine weiteren Kürzungen mehr vorzunehmen.

Wir mussten dem Personal einiges zumuten. Ich bin überzeugt, dass Projekte wie EP 2003, EP 2004, Aufgabenverzichtplanung oder Verwaltungsreform nötig sind. Wir haben Ihnen in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004 aufgezeigt, dass der Bund in den nächsten Jahren 4000 Stellen streichen wird. Davon sind 2500 im VBS; sie stehen im Zusammenhang mit der "Armee XXI". Das ist nötig, und das müssen wir durchziehen, auch wenn es nicht bequem ist.

Es ist aber schwierig, wenn man dazu immer wieder neuen Druck auf die Personalkosten ausübt. Es war für mich schon relativ schwierig, die von Ihnen im letzten Jahr beim EP 2004 beschlossenen 50 Millionen Franken an zusätzlichen Kürzungen noch zu bewältigen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie nun hier einen eindeutigen Stopp, einen eindeutigen Halt machen. Denn wir haben jetzt nach innen gewisse Probleme; die Umfragen haben es gezeigt, das Personal ist teilweise verunsichert. Ich begreife das angesichts dieser Programme auch. Aber wir müssen sie durchziehen, und wir müssen uns in der Sozialpartnerschaft auch wieder bestätigen.

Das bedeutet auch, dass wir die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit als Arbeitgeber beibehalten müssen, dass die Sozialpartnerschaft nicht weiter gefährdet werden darf und dass wir eben auch nicht übersteuern dürfen. Jetzt müssen wir diese Massnahmen einmal greifen lassen. Vieles von dem, was wir beschlossen haben, ist nämlich noch gar nicht umgesetzt. Das muss jetzt erst einmal geschehen; Sie sehen das ja zum Teil auch im Budget. In Ihrer Kommission war das kein Thema; ich bin Ihnen dafür dankbar, wenn es auch in der Differenzbereinigung keines wird.

Abschliessend noch wenige Worte zum Finanzplan. Ich bin der Kommission ausserordentlich dankbar, dass sie in ihren Beratungen hier nun wirklich den Finger darauf gelegt hat und die Philosophie teilt, dass der Finanzplan das zentrale finanzpolitische Steuerungs- und Planungsinstrument sein muss und dass auch da die Schuldenbremse der Massstab sein muss. Denn wenn wir sie nicht einhalten, haben wir von Jahr zu Jahr die Schwierigkeit, die Zahlen auf die Budgets herunterzubrechen. Das berechtigt oder verpflichtet sogar, zu sagen, die Finanzplanung und das Budget müssten auf gleicher Höhe betrachtet werden. Sie sind in ihrer Bedeutung gleichwertig.

Der heutige Aufbau der Finanzplanung ist dergestalt, dass wir einen Textteil und dann einen Zahlenteil haben, und dieser Zahlenteil weicht in bestimmten Bereichen von dem ab, was wir im Budget haben. Wir haben einmal die Einnahmen und Ausgaben nach Sachgruppen, dann haben wir aber auch die Aufgaben nach Sachgebieten, dann haben wir die Vergleiche mit den Vorjahren, dann haben wir den FinöV-Fonds ausgewiesen und jetzt, in dieser Planung, noch die Auswirkungen der Aufgabenverzichtplanung. Nun müssen wir - das wurde von Herrn Lauri gesagt, ich möchte einfach [PAGE 903] noch bestätigen, dass ich es gleich sehe wie Sie, Herr Kommissionspräsident - eigentlich vier Anpassungen methodischer Art sehen, die wir jetzt für den Finanzplan vorzunehmen haben:

1. Wir müssen eine bessere Verknüpfung von Sach- und Finanzplanung vornehmen. Das ist das Stichwort Portfolio.

2. Wir müssen, insbesondere im Zahlenteil, eine bessere Vergleichbarkeit zwischen dem Budget und dem Finanzplan erreichen. Wir haben hier einen Weg zu finden, einen Transferweg, der das eben ausweist.

3. Wir müssen dem Planungshorizont grosse Beachtung schenken. Jetzt ist es so, dass der Finanzplan sich über vier Jahre erstreckt, und es ist auch relativ einfach, über diese vier Jahre Kennziffern zu bekommen. Man kann mit gewissen Einschränkungen das Wachstum oder die Teuerung über diesen Zeithorizont voraussehen. Es ist allerdings schon im vierten Jahr mit grossen Unsicherheiten behaftet, und was dann darüber hinausgeht, ist seriös nicht mehr planbar. Daher müssen wir uns dort wahrscheinlich mit einer Szenario-Methode behelfen. Wir werden sagen müssen, dass wir die ersten Jahre planen können, die können Sie prognostizieren, aber dann muss die weitere Entwicklung mit der Szenario-Technik ermittelt werden.

4. Schliesslich müssen wir unbedingt eine verfeinerte Betrachtung der Mehrausgaben und der Mindereinnahmen machen. Wir müssen in diesem Punkt Fortschritte erzielen, und das alles in der Realisierung der Finanzhaushaltverordnung. Dort ist die Gelegenheit.

Es gibt materielle Anpassungen; ich habe sie teilweise erwähnt. Die Prognosen wurden als optimistisch bezeichnet. Es stimmt, wir haben im Bundesrat dieses Budget sehr früh gemacht, im Mai und Juni. Dann gab es eine Phase, in der die Aussichten wieder etwas düsterer waren, und jetzt, in den letzten Wochen, hellt es sich plötzlich wieder auf. Es ist manchmal schwierig, hier den richtigen Weg zu finden.

Die Mehrwertsteuererhöhung habe ich erwähnt, und alles in allem kann man sagen, dass es doch so ist, dass die Zielrichtung des jetzigen Finanzplanes stimmt, nämlich: Die Ausgaben wachsen weniger als die Einnahmen, und wir wollen künftig das Prinzip der Gegenfinanzierung einführen.

In diesem Sinne bin ich bereit, diese Anregungen und Entscheide der Finanzkommission zur Verbesserung der Methodik des Finanzplanes entgegenzunehmen. Wir werden Ihnen das im nächsten Frühjahr unterbreiten, und der nächste Finanzplan wird dann entsprechend angepasst. Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie ihn heute zur Kenntnis nehmen und wenn Sie mit dieser Kenntnisnahme gleichzeitig die Aufträge verbinden, die ich jetzt an die Adresse von Kommission und Rat quittiert habe.

Ganz zum Schluss möchte ich Sie bitten, das Budget im Sinne der Anträge der Finanzkommission zu behandeln.

[VS]

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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu