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Hess Hans · Ständerat · 2005-11-30

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Vorab danke auch ich als Vertreter eines Kantons, den das Hochwasser sehr hart getroffen hat, dem Bundesrat für die schnelle, effiziente und unkomplizierte Soforthilfe im Zusammenhang mit dieser Katastrophe. Neben der Betroffenheit, welche sie bei der Bevölkerung hinterlassen hat, lässt die Unwetterkatastrophe auch grosse finanzielle Schäden zurück. So sind allein in unserem Kanton Infrastrukturschäden der öffentlichen Hand von gegen 200 Millionen Franken entstanden. Hinzu kommen schätzungsweise noch 200 Millionen Franken an versicherten Schäden. Dieser Schaden ist im Verhältnis zu unserer relativ kleinen Volkswirtschaft mit einer Bevölkerung von rund 34 000 Einwohnern enorm und liegt deutlich über den jährlichen Staatsausgaben.

Der Kanton Obwalden ist bei der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen dieses Ereignisses auf die miteidgenössische Solidarität angewiesen. Ich gehe nicht davon aus, dass der Bundesrat oder andere Ratsmitglieder die heutige Ausgabe der "Neuen Obwaldner Zeitung" gelesen haben. Sie können lesen, dass dreieinhalb Monate nach dem Ereignis die Geschäfte in Sarnen ihre Türen wieder öffnen. Das ist die Dimension, dass nächsten Samstag die Geschäfte in unserem Hauptort wieder offen sein werden.

Mit Zufriedenheit nehme ich die Antwort des Bundesrates vom 30. September 2005 zur Kenntnis, wonach er bereit ist, Hilfe im Rahmen der Ereignisse von 1987, 1993, 1999 oder 2000 zu leisten. Unser Kanton begrüsst es, wenn der Bundesrat analog der Botschaft 94.041 vom 4. Mai 1994 über eine ausserordentliche Bundeshilfe zur Behebung der Unwetterschäden von 1993 in den Kantonen Wallis und Tessin auch diesmal beiden Räten einen Bundesbeschluss über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden unterbreitet.

Was beinhaltet dieser Bundesbeschluss? Das darf ich hier in Erinnerung rufen: Der Bundesbeschluss erwähnt in Artikel 2 folgende Leistungen des Bundes: "Das Maximum der Leistungen für Notstands- und Wiederinstandstellungsarbeiten nach den Artikeln 8 und 9 des Bundesgesetzes vom 2. Juni 1993 über den Wasserbau wird um 10 Prozentpunkte erhöht. Für Grobräumungsarbeiten, die Wiederinstandstellung von dem Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen ausserhalb des National- und Hauptstrassennetzes sowie von Gewässerschutzbauten, Infrastrukturanlagen und öffentlichen Gebäuden und Anlagen leistet der Bund Beiträge von 75 Prozent (Kanton Wallis) und 71 Prozent (Kanton Tessin) der anrechenbaren Kosten."

Wenn den sehr stark betroffenen Kantonen, und dazu gehört bei dieser Katastrophe nicht nur, aber insbesondere der Kanton Obwalden, in gleicher Weise wie damals geholfen wird, so wird der finanzielle Schaden für die Kantone einigermassen gemildert beziehungsweise verkraftbar.

Gestatten Sie mir nun aber, im Rahmen dieser Diskussion auf einen Umstand aufmerksam zu machen: Es ist heute unbestritten, dass die Waldpflege- und Waldbewirtschaftungsmassnahmen sowie der Schutz vor Naturereignissen Aufgaben sind, die wir ernst zu nehmen haben. Kollege [PAGE 955] Brändli hat bereits darauf hingewiesen. Es geht hier um das Überleben von Gebieten, die durch Naturgefahren ernsthaft gefährdet sind.

Tatsache ist aber, dass heute in den Schutzwäldern, wo im Nachgang zum Sturm Lothar Borkenkäferholz angefallen ist, dieses Holz wohl gefällt, entastet und entrindet wurde, dass es aber liegen gelassen wird, weil angeblich das Geld nicht vorhanden ist, um das Holz aus dem Wald zu schaffen. Ich hatte in diesem Rat schon verschiedentlich Gelegenheit, auf diesen Umstand hinzuweisen.

Wenn ich das Liegenlassen von solchem Holz aus einer mittel- oder längerfristigen Perspektive betrachte, so bin ich der Überzeugung, dass hier überhaupt keine Einsparung, sondern ein erhebliches Potenzial für Mehrkosten besteht. Das vermehrt in Wildbächen liegende Schwemmholz führt trotz sorgfältiger Sicherung des liegen gelassenen Holzes zwangsläufig zu höheren Schadensrisiken.

Mit grosser Sorge stelle ich nun fest, dass bei den jüngsten Unwettern von den Wildbächen und Flüssen aussergewöhnlich viel Schwemmholz zu Tale geführt wurde, welches an vielen von Menschen geschaffenen Schwachstellen wie Brücken, Bachverengungen und Entwässerungsschächten zu immensen Schäden geführt hat. Nachdem ich selbst gesehen habe, wie viel und welche Art von Schwemmholz nach dem Unwetter vom August im Sarnersee gestrandet ist, hat meine Besorgnis noch zugenommen. Dabei bin ich mir bewusst, dass der Fall Sarnersee allenfalls nicht das Geschehen in allen Wildbach-Einzugsgebieten der Schweiz repräsentiert.

Was mich nun aber erstaunt, ist die Tatsache, dass Buwal und WSL anlässlich eines Mediengespräches bereits 14 Tage nach den Unwetterereignissen darauf hingewiesen haben, dass das angefallene Schwemmholz lediglich zu 10 Prozent aus Waldgebieten stammt, in denen das Holz bei den Lothar-Aufräumarbeiten liegen geblieben ist. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es die Absicht sowohl der Forschung als auch der Bundesverwaltung war, darauf hinzuweisen, dass das Liegenlassen von Holz im Grunde genommen unproblematisch ist. Weil diese Aussage mit einschneidenden Konsequenzen sowohl hinsichtlich Waldnutzung als auch Schutzwaldpflege verbunden ist, erlaube ich mir, folgende Fragen zu stellen:

1. Auf welchen Grundlagen basieren die Stellungnahmen von WSL und Buwal zum Thema Schwemmholz, welche anlässlich des Mediengespräches vom 12. September 2005 bekannt gegeben wurden?

2. Wie ist es möglich, dass eine Forschungsanstalt innerhalb von 14 Tagen nach einem Unwetterereignis dieses Ausmasses, bei dem alle Fachleute in den Kantonen mit der Bewältigung der Katastrophe engagiert waren, in der Lage ist, die Frage nach dem Schwemmholzaufkommen und nach dessen Zusammensetzung so eindeutig zu beantworten? Warum dauert es jetzt nun aber zwei Jahre, bis eine Ereignisanalyse seitens des zuständigen Bundesamtes über das tatsächliche Geschehen und die daraus zu folgernden Konsequenzen vorliegen wird? Ohnehin wird diese Studie ja sehr teuer zu stehen kommen.

Feststellungen im Kanton Obwalden gehen in die Richtung, dass in dem vielen Holz, das in Sarnen angeschwemmt wurde, kaum entwurzelte Bäume auszumachen waren. Es handelte sich um Holz, das infolge mangelnder Waldpflege von den grossen Wassermengen in die Bäche gespült wurde. Dort staute es sich an den bereits erwähnten Schwachstellen, vor allem an den Brücken, auf und drängte das Wasser über die Bachufer.

Im Rahmen der Ereignisanalyse interessieren den Kanton Obwalden Antworten auf folgende Fragen:

1. Welchen Einfluss hat der Zustand eines Wildbach-Einzugsgebietes, das von der Land- und Forstwirtschaft bewirtschaftet bzw. immer weniger bewirtschaftet wird, auf die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Schadens und auf dessen Ausmass? Dies soll unter besonderer Berücksichtigung der Schwemmholzproblematik beantwortet werden.

2. Welche Massnahmen sieht der Bund dafür vor, dass die vom Bund nicht finanziell geförderte Gerinnenpflege und die vom Bund geförderte Schutzwaldpflege im Einzugsgebiet von Wildbächen nachhaltig und integral sichergestellt werden?

Nach diesen kritischen Bemerkungen nochmals, Herr Bundesrat: Ich danke dem Bundesrat und der Verwaltung und insbesondere auch der Armee für den grossen Einsatz, der geleistet wurde.

Hinsichtlich der Zukunft ist die Beantwortung dieser Fragen aber wichtig.