Wicki Franz · Ständerat · 2005-11-30
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-30
Wortprotokoll
Tatsächlich hat der 23. November einiges verändert. Wir haben heute eine andere Ausgangslage für die Beratung des FMG: Es ist eine andere Ausgangslage als vor zwei Jahren, als uns der Bundesrat am 12. November 2003 die Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes unterbreitete, und eine andere Ausgangslage als im Juni 2005, als wir das Gesetz hier im Rat behandelten.
Der Bundesrat hat inzwischen beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom AG aufheben zu können. Die Privatisierung der Swisscom scheint allem Anschein nach das klare Ziel zu sein. Dieser Entscheid des Bundesrates entspricht keineswegs seinen bisherigen Verlautbarungen und führt in verschiedenen Bereichen zu gänzlich anderen Situationen. Ich will hier heute nicht eine Swisscom-Debatte vom Zaume reissen - der Präsident hat es gesagt: das Büro hat beschlossen, dass wir im Laufe dieser Session bei der Behandlung der dringlichen Interpellation Stähelin darüber sprechen können -; aber bevor wir das Fernmeldegesetz weiterberaten, sollte uns doch der Bundesrat seine Stellungnahme zu verschiedenen in diesem Zusammenhang wichtigen, relevanten Fragen unterbreiten. Denn das Fernmeldegesetz in seiner jetzigen Form ist darauf ausgerichtet, dass der Bund Mehrheitsaktionär der Swisscom ist, und auch anlässlich der bisherigen Beratungen ging man bestimmt davon aus, dass die Mehrheit der Aktien beim Bund verbleiben. Sollte es zum Verkauf der Swisscom-Aktien kommen, muss auch das Fernmeldegesetz in einem neuen Licht betrachtet werden.
Ich bitte daher den Bundesrat, bevor wir auf die Differenzbereinigung des Fernmeldegesetzes eintreten und auch bevor wir die Diskussion über den Ordnungsantrag Fetz weiterführen, bevor wir weiterdiskutieren und beraten, vorerst folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie wäre die Vorlage des Bundesrates zum Fernmeldegesetz ausgefallen, wenn die Absicht des Bundesrates, die Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom AG aufzugeben, bereits damals bekannt gewesen wäre?
2. Welche Auswirkungen hat die neue Ausgangslage für die weiteren Beratungen des Fernmeldegesetzes nach Ansicht des Bundesrates?
3. Ist der Bundesrat allenfalls der Meinung, dass die Beratungen sistiert werden sollten, bis volle Transparenz über die Absichten des Bundesrates vorliegt und klar ist, ob der Bund tatsächlich seine Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom AG aufgibt?
4. Können die uns vorliegenden Versionen der Differenzen zum Fernmeldegesetz auch bei einem allfälligen Verkauf der Swisscom AG an eine ausländische Unternehmung eine Grundversorgung im Bereich der Telekommunikation sicherstellen, die dem heutigen Status noch entspricht?
5. Muss der Bundesrat dem Parlament eine weitere FMG-Revision vorlegen, wenn das Parlament und allenfalls auch [PAGE 945] das Volk der Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom zustimmen?
6. Was geschieht mit der schweizerischen Telekommunikationsinfrastruktur, wenn der Bund bei der Swisscom nichts mehr zu sagen hat?
Mir scheint es also zweckdienlich, wenn uns Herr Bundesrat Leuenberger diese Fragen vorerst beantwortet, bevor wir die Diskussion über den Ordnungsantrag Fetz weiterführen.