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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2005-12-01

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Mit Artikel 22 hat unser Rat im März 2005 beschlossen, es sei die Erteilung von Bewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit fakultativ mit der Auflage zur Schaffung von Ausbildungsplätzen durch den Arbeitgeber zu verbinden, wenn dafür Bedarf bestehe. Zur Begründung führe ich Folgendes aus: "Es besteht eine gewisse Wettbewerbsverzerrung zwischen Betrieben, die im Inland Jugendliche ausbilden, und Betrieben, die bereits ausgebildetes Personal hauptsächlich aus dem Ausland rekrutieren. Mit dieser Bestimmung sollen Arbeitgeber nötigenfalls in ihre sozialpolitische Verantwortung einbezogen werden, um das bereits in der Schweiz verfügbare Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Bei nachgewiesenem Bedarf kann daher die Erteilung der Bewilligung an Drittstaatenangehörige mit der Auflage zur Schaffung von Ausbildungsplätzen durch den Arbeitgeber oder zu entsprechenden Entschädigungsbeiträgen verbunden werden. Angesichts der Bedeutung, die der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zukommt, ist die Möglichkeit einer solchen Auflage sinnvoll und zweckmässig." (Botschaft S. 3782)

Was ich jetzt vorgelesen habe, ist ein Zitat aus der Botschaft, als der Bundesrat noch der Meinung war, dies sei zu fördern. Wenn auch ausgeführt wurde, dass die Arbeitgeber und die Gewerbeverbände gegen eine solche Bestimmung seien, so darf ich Ihnen hier bekennen, dass ich sehr, sehr viele Gewerbetreibende, KMU-Leute, kenne, die sich solche Bestimmungen wünschen, genau aus jenen Gründen, die der Bundesrat damals noch in seine Botschaft geschrieben hat. Dass der Bundesrat sehr flexibel geworden ist, das wissen wir. Es trägt zur Stabilisierung der Politik nicht gerade bei. Aber das ist ja offensichtlich beabsichtigt.

Ich bitte Sie, mit der Minderheit am ursprünglichen Beschluss unseres Rates festzuhalten.