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Brändli Christoffel · Ständerat · 2005-12-01

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-01

Wortprotokoll

Ich persönlich bin der Meinung, dass man dem Bundesrat diese Kompetenz erteilen sollte. Die Frage ist, ob dann bei der weiteren Bereinigung die Formulierung hundertprozentig richtig ist oder nicht. Ich möchte das wie folgt begründen:

Wir haben einen vollen Leistungskatalog, der in der Schweiz für jedermann gilt. Wir werden im Frühjahr über besondere Vertragsverhältnisse bei der Managed Care diskutieren. Dort gibt es selbstverständlich Möglichkeiten für den Versicherten, durch seine Wahl Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Sie können ein Hausarztmodell wählen, Sie können wahrscheinlich auch im Pflichtleistungsbereich Einschränkungen akzeptieren; wir werden das dann beim Bereich der Managed Care diskutieren. Ich meine, wir sollten nachher, wenn diese Diskussion beim KVG erfolgt ist, im Asylgesetz einen Kompetenzartikel für den Bundesrat haben, der zumindest sicherstellt, dass für alle gleiches Recht gilt. Diese Diskussion müsste man nach jener beim KVG führen. Ich würde es nicht ins KVG verlagern, ich würde hier dem Bundesrat eine Kompetenz erteilen.