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Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-12-01

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Bei dieser Bestimmung handelt es sich nicht um einen zentralen Teil der Asylgesetzgebungsrevision, die wir vor uns haben. Trotzdem ergreife ich das Wort, und zwar vor allem aus einem Grunde, nämlich weil ich den Eindruck habe, dass diese Bestimmung im Nationalrat sehr einseitig diskutiert und dass die ganze Geschichte auf zwei Punkte reduziert worden ist. Zum einen hiess es, die Behandlung von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung werde damit auf die Notversorgung reduziert, zum anderen hiess es, damit werde in der Schweiz eine Zweiklassenmedizin eingeführt.

Beides stimmt im Grunde genommen nicht. Artikel 82a enthält weitere Bestimmungen, welche für die Asylsuchenden und Schutzbedürftigen Einschränkungen mit sich bringen. Das ist nichts Neues. Es wird insbesondere der Kreis der Leistungserbringer eingeschränkt. Im Übrigen haben wir auch gewisse Einschränkungen für die schweizerische Bevölkerung. Wir können nicht so tun, als ob alle Zugang zu den gleichen Leistungen der Gesundheitsversorgung hätten. Das ist schon aus geografischen Gründen nicht der Fall. In gewissen Teilen der Schweiz haben Sie länger als in anderen Teilen zu warten - und auf diesen Punkt komme ich noch zurück -, bis Sie zu einer Behandlung kommen. Das ist bereits heute der Fall, es ist nichts Neues.

Was die Frage der Notversorgung betrifft, bitte ich Sie, den Text zu lesen; er besagt ja gerade das Gegenteil von dem, was behauptet worden ist: ".... die Notversorgung bleibt auf jeden Fall gewährleistet." Das wird hier ausgedrückt. Es ist nicht so, dass die Absicht bestünde, für Asylsuchende und Schutzbedürftige nur noch die Notversorgung sicherzustellen. Die ganze Bestimmung beinhaltet lediglich eine Kann-Bestimmung für den Bundesrat, die vorsieht, dass er bei den Pflichtleistungen Einschränkungen vornehmen kann.

Um was für Pflichtleistungen geht es da in unseren Augen? Das ist auch schon zum Ausdruck gekommen: Es geht beispielsweise um Behandlungen des Bewegungsapparates, der Hüfte, der Knie usw. Das ist nicht vital, Frau Kollegin Brunner. Es geht um solche Behandlungen, um solche Operationen. Es sind dann meistens Operationen - auf das komme ich auch noch zurück -, für welche in der Schweiz in vielen Landesgegenden in diversen Spitälern auch für Schweizer Wartelisten bestehen. Da ist es nicht so, dass man sich heute anmelden kann und morgen operiert wird, sondern es geht teilweise eben recht lange, und man muss warten. Es ist eben auch für Asylsuchende und Schutzbedürftige zumutbar, dass sie hier, wenn das ausgeschlossen wird, dann eben nicht zur Behandlung kommen. Das ist nicht lebensgefährdend, das muss man ganz klar sehen.

In der ganzen Übung darf nicht übersehen werden, dass nicht nur ein erhebliches Missbrauchspotenzial vorliegt, sondern dass in der Vergangenheit tatsächlich auch viel Missbrauch getrieben worden ist. Da spreche ich, als ehemaliger Gesundheitsdirektor, auch aus Erfahrung. Wir haben hier ja zu gewissen Zeiten geradezu von Gesundheitstourismus gesprochen.

Das war der Grund, weshalb die Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen", der ich damals im Übrigen auch angehört [PAGE 973] habe, diesen Vorschlag gebracht hat. Er ist vom Bundesrat nicht aufgenommen worden; man kann sich fragen weshalb. Wenn Sie den Katalog der Massnahmen ansehen, welche der Bundesrat dann vorgeschlagen hat, erkennen Sie, dass eine Erklärung vielleicht darin liegt - es ging ja um die Finanzierung -, dass die Bundeskasse von diesen Massnahmen nicht berührt wird. Wen trifft es? Es trifft die Krankenversicherer, und es trifft insbesondere die Kantone. Die Beispiele, die ich jetzt genannt habe, betreffen praktisch ausschliesslich Behandlungen im Spital. Dort zahlt schlussendlich der Kanton gegen zwei Drittel der Kosten, wenn man alles zusammenzählt. Weil die Kantone hier speziell betroffen sind, führt dies im Übrigen dazu, dass insbesondere kleinere Kantone mit allen Kniffen versuchen, solche Fälle loszuwerden. Diese landen dafür dann wieder in den Agglomerationen.

Das mag dazu geführt haben, dass der Bundesrat das nicht aufgenommen hat und jetzt nicht mit der Kraft unterstützt, die notwendig wäre. Aber die Kantone und die Krankenversicherungen sind betroffen. Vielleicht passt es aber heute ohnehin ins Bild, dass die Entlastung der Krankenversicherung für den Bundesrat nicht mehr im Vordergrund steht. Ich habe mir - das als kleine Nebenbemerkung - die Ziele des Bundesrates für das nächste Jahr angesehen. Wir werden sie hier am nächsten Montag vorgetragen erhalten. Ich habe zu meinem grossen Erstaunen festgestellt, dass darin nicht eine Silbe zur Krankenversicherung enthalten ist. Offenbar spielt das heute keine Rolle mehr, obwohl die Entwicklung der Krankenkassenprämien auf dem Sorgenbarometer der Schweizer Bevölkerung nach wie vor zuoberst steht. Das als kleine Nebenbemerkung.

Diese Bestimmung ist eine Kann-Bestimmung. Der Bundesrat wird davon nicht exzessiv Gebrauch machen - wenn er sich ja schon eher gegen die Bestimmung stellt. Wir können deshalb, so meine ich, problemlos der Mehrheit zustimmen.