Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-01
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-01
Wortprotokoll
Ich möchte Herrn Leuenberger zuerst sagen, dass formell alles einwandfrei gelaufen ist. Erstens haben wir einen formellen Rückkommensantrag gestellt. Die Kommission hat beschlossen, dass man nochmals darauf zurückkommt, und dann hat man die Sache eingebracht. Es ist also nicht so, dass das irgendwie aus heiterem Himmel gekommen wäre. Zweitens - da gebe ich Ihnen Recht, und es tut mir Leid - war in der Zusatzbotschaft 2004 dieser Absatz 1 betreffend die privatrechtliche Anstellung nicht enthalten. Ich bin erst später darauf aufmerksam gemacht worden, dass das im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden müsse - und zwar in diesem Gesetz -, wenn man das tun wolle. Darum ist es relativ spät gekommen. Wir haben der nationalrätlichen und der ständerätlichen Kommission gesagt, warum wir erst jetzt damit kommen.
Im Weiteren müssen Sie sehen, dass man hier, als der ursprüngliche Entwurf gemacht worden ist, noch an die Eingliederung in eine Finma gedacht hat. Das kommt nicht infrage, weil diese Vorlage viel später kommt; sie kommt schon nicht rechtzeitig. Ausserdem hat man festgestellt, dass es eine unzweckmässige Aufsicht wäre, wenn man die Revisionsaufsicht zu den grossen Banken- und Versicherungsaufsichten nähme. Das sind andere Funktionen, die zwar da und dort Berührungspunkte haben, aber es ist etwas anderes.
Was ist die Aufgabe dieser Aufsichtsbehörde? Am Anfang muss sie sämtlichen Revisoren eine Bewilligung erteilen. Das ist am Anfang ein relativ grosser Aufwand; das geht etwa zwei Jahre. Dann haben 5000 oder 7000 Leute die Bewilligung. Dann fällt dieser Teil weg, und es kommen nur noch die Bewilligungen für die neuen Revisoren. Dazu kommt die Aufsicht über die grossen Gesellschaften; das werden wahrscheinlich etwa 20 sein. Das gibt also eine kleine Geschichte.
Wer ist fähig für diese Aufsicht? Da brauchen Sie dann Spezialisten. Da brauchen Sie nicht vollamtliche Spezialisten, sondern es reicht auch, wenn Sie sie für solche Prüfungsaufgaben zeitweise anstellen. Für diese Flexibilität ist das Bundespersonalrecht einfach nicht geeignet. Es ist nicht nur so, dass sich das betreffend Kündigung unterscheidet, es sind auch Lohnkategorien usw. Man hat festgestellt, dass das nicht geeignet ist. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass der Bundesrat diese privatrechtliche Anstellung vornimmt, wenn man einzelne Fälle beantragt, aber es ist ausserordentlich kompliziert.
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Diese Aufsichtsbehörde ist jetzt nach privatrechtlichen Grundsätzen ausgestaltet, es ist aber von der Rechtsform her eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Der Bundesrat wählt die Aufsichtsorgane - das ist der behördliche Teil darin -, und er prüft natürlich auch, wie es gehen soll. Bezahlen müssen diesen Apparat schlussendlich die Geprüften - nicht nur die variablen Kosten, sondern auch die fixen Kosten -, also letztlich die schweizerischen Unternehmen. Um die Organisationsautonomie zu gewährleisten und auch die richtigen Leute vorschlagen zu können - der Bundesrat muss sie wählen -, ist das jetzige Bundespersonalrecht nicht das richtige Instrument.
Ich verhehle nicht, Herr David, dass es am Anfang etwas viele Leute sein werden; es sind ja wahrscheinlich pensionierte Revisoren - das wäre das Beste - oder frühzeitig pensionierte Revisoren. Das würde zwei, drei Jahre lang dauern; man stellt sie auch nur so lange an. Dann wird ihnen gekündigt; das ist ein befristeter Vertrag. Dann braucht man sie nicht mehr, weil dann ihre Aufgabe erfüllt ist. Dann kommt die Aufsicht. Jetzt muss ich Ihnen sagen: Sie haben heute Morgen hier drin gegen die Regulierungen gesprochen. Es ist etwas vom Dringendsten, dass wir hier nicht einen grossen Apparat bekommen, bei welchem die Flexibilität nicht mehr gegeben ist. Eines der Mittel hierzu ist natürlich diese Form der Anstellung.
Sie haben von polizeilichen Funktionen gesprochen - gut, Sie haben gesagt: "im weiteren Sinne". Ich mache Sie darauf aufmerksam: Wir haben Aufsichtsfunktionen, die seit dreissig oder vierzig Jahren von privatrechtlichen Vereinigungen wahrgenommen werden. Der Bundesrat wählt hier nicht einmal die Leute, und es geht sehr gut. Als Beispiel diene ein altes Gesetz - da hat man in Bezug auf die Bürokratie noch etwas vernünftiger gedacht -: Der Schweizerische Dampfkesselverein hat während Jahren die gefährlichen Dampfkessel in der Industrie geprüft, relativ unbürokratisch. Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht; sie haben ja auch noch andere Dinge gemacht.
Darum bitte ich Sie, dem zuzustimmen.
Zu den gewerkschaftlichen Bedenken, Herr Leuenberger: Es sind ja die Gewerkschaften, die jetzt einen Haarriss befürchten, der dann zu einem Dammbruch führt. Das ist hier zumindest nicht beabsichtigt. Spezifische Formen, wie sie jetzt in diesem Fall vorgesehen sind, gibt es nicht viele.
Jetzt kommt noch ein Drittes: Herr David, die Aufsicht machen wir ja wegen des Sarbanes-Oxley-Act, das geben wir zu. Ich bin überzeugt, dass es eines Tages Änderungen geben wird. Die Amerikaner führen ja schnell etwas ein, aber sie setzen auch schnell wieder etwas ausser Kraft. Ich glaube auch, dass es mit der Zeit auf dieser Seite Anpassungen geben wird. Dann muss auch die Organisation sich wieder anpassen, muss flexibel sein. Die ganzen Kosten, inklusive der Gründungskosten, sollen nicht über Steuergelder durch den Bund bezahlt werden. Aber dann müssen Sie denen auch eine gewisse Organisationsmöglichkeit geben, die nicht durch "Bundesbeamtenrecht", das sich für diesen speziellen Fall einfach nicht eignet, geprägt wird.
Darum bitte ich Sie, dem zuzustimmen. Sonst können wir das andere, das, was selbsttragend ist, keine Bürokratie auslöst, unkompliziert ist und nicht wieder einen neuen Apparat hervorbringt, nicht erfüllen. Das ist der Grund, warum Ihnen der Bundesrat das vorschlägt. Ich entschuldige mich dafür, dass es vorher nicht in der Vorlage war. Das ist einfach deshalb passiert, weil das Bundesamt für Justiz im letzten Moment gesagt hat, es müsse in diesem Gesetz eine Sondernorm vorhanden sein, und davon ist man ursprünglich nicht ausgegangen.