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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-01

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-01

Wortprotokoll

Zur aufgeworfenen Frage und zur Praxisänderung: Ich kann Ihnen nur versichern, dass selbstverständlich eine intensive Überprüfung erfolgen soll. Die Frage ist nur, ob der wichtigste Satz, nämlich dass die Übereinstimmung mit der Bundesverfassung gegeben ist, genügt oder ob da eine lange Begründung nötig ist, warum etwas genügt. Herr Stähelin hat gesagt, man müsse das noch abklären.

Ich muss Ihnen sagen, die Kantone haben diese Praxisänderung nicht knurrend zur Kenntnis genommen, sondern sie haben sie ausdrücklich begrüsst. In diesem Fall hat der betreffende Kanton gesagt, diese Weisheiten aus dem Bundeshaus könne man sich schon sehr lange sparen, weil sie nämlich schon bei der Beratung eingeflossen seien, und man könne uns versichern, dass man eigentlich immer nur den letzten Satz suche: Stimmt es überein oder nicht?

Man muss jetzt auch den Aufwand sehen. Diejenigen, die die Verfassung überprüfen, wollen ja dann auch diese Erörterungen machen. Das hat bei der Verfassung des Kantons Graubünden zu fragwürdigen Diskussionen geführt, weil man gesagt hat, es stimme überein, aber es sei schon etwas fragwürdig; dann geht es natürlich ins Politische. Darum hat man mit Recht gesagt, auf solche Erörterungen aus dem Bundeshaus könne ein Kanton, der eine Abstimmung gemacht hat - dort waren es sogar zwei -, eigentlich verzichten. Der kantonale Souverän will wissen, ob es rechtlich in Ordnung ist, und nicht, wie man es auch noch hätte machen können. Es ist ein erheblicher Aufwand. Das alles zu schreiben geht noch, aber das alles zu lesen ist für Sie, für diejenigen, die es genehmigen müssen, ein erheblicher Aufwand. Und wenn am Schluss gesagt wird, es wäre gar nicht nötig gewesen, dann muss man sagen: Es hat keinen Sinn.

Überall, wo wir Genehmigungen machen, bei Zivilstandsverordnungen usw., kommt ein bestimmter Satz. Wenn Sie in den Kantonen schauen, bei den Gemeinderegelungen, dann sehen Sie, da ist ein bestimmter Satz: "Der Regierungsrat bestätigt, dass die Regelung mit dem übergeordneten Recht in Übereinstimmung steht." Es kommt ja noch dazu, dass das für das Bundesgericht keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Das Bundesgericht ist ja frei, es dann auszulegen; das war bisher so. Diese Praxisänderung, wie wir sie haben, wird von allen, die ich bis jetzt gefragt habe, begrüsst.

Ein Punkt, bei dem wir sagen müssen, das sollten wir in Zukunft machen, ist die Übersetzung der Verfassungen. Natürlich hat der Kanton Zürich nicht eine Verfassung in französischer Sprache. Aber die Übersetzung dieser Verfassung, vor allem auch für die französischsprachigen Ratsmitglieder, die sie ja hier genehmigen müssen, müssen wir beibringen, und darum haben wir sie auch beigebracht.

Ich bin froh, dass Herr Stähelin seinen Rückweisungsantrag damals zurückgezogen hat.

Ich bitte Sie, diese Verfassung zu genehmigen und damit grünes Licht zu geben für eine Praxis, die an der Sache nichts ändert, aber doch auf allen Ebenen sehr viel Aufwand verhindert.

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