Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-12-05
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-05
Wortprotokoll
So ganz befriedigend ist das formelle Verfahren bei der Behandlung dieses Geschäftes nicht. Jedenfalls stelle ich eine echte Verwischung oder zumindest eine Überlappung zwischen Eintretensdebatte und Detailberatung fest. Deshalb wusste ich nicht, ob ich nun zum Eintreten oder zu den Anträgen sprechen soll.
Aber wie dem auch sei: Ich bin grundsätzlich ein Befürworter sowohl des Rüstungsprogramms als insbesondere auch des sukzessiven Ersatzes der leichten Helikopter unserer Armee. Trotzdem konnte ich der Vorlage meine Zustimmung vorläufig nicht geben, weil aus meiner Sicht immer noch nicht alle Bedenken in Bezug auf das Vorgehen bei der Beschaffung der neuen Helikopter ausgeräumt sind. Ich habe mich deshalb bis heute der Stimme enthalten.
Dem Antrag der Minderheit II (Béguelin) auf Rückweisung der Position der Helikopter konnte ich mich aber nicht anschliessen, da er den Finanzrahmen von 310 gleich auf 210 Millionen Franken hinuntersetzen würde. Dieser Antrag geht zwar in die richtige Richtung, aber Kollege Béguelin überspannte den Bogen.
Im Grundsatz zutreffender erschiene mir der uns in der Kommission vorgelegene Antrag der nationalrätlichen Subkommission. Ich wiederhole seinen Inhalt nicht. Ich habe ihn nicht aufgenommen, weil man in ein bestimmtes Jahresprogramm nicht noch Beschaffungsobjekte des nächsten [PAGE 1007] Jahres aufnehmen kann. Das wäre systemwidrig. Aber da ich annehme, dass der Nationalrat seiner Kommission folgen wird, gehe ich davon aus, dass es, was immer wir heute beschliessen, zu einer Differenz kommen wird und wir auf das Thema zurückkommen werden.
Stossend ist für mich - und deshalb habe ich Mühe, der Vorlage zuzustimmen -, dass wir alle wissen, dass der Verpflichtungskredit von 310 Millionen Franken für die Helikopter zu hoch ist, vermutlich wesentlich zu hoch. Sie haben es jetzt auch von Kollege Béguelin nochmals gehört. Niemand kann uns genau sagen, was diese Objekte kosten werden. Warum dem so ist, hat uns der Präsident der nationalrätlichen Subkommission dargelegt. Leider erhielten wir die Informationen nicht aus erster Hand, da sich unsere Kommission seinerzeit nicht an einer gemeinsamen Subkommission zu beteiligen wünschte. Es steht nun offenbar fest, dass das Schnellverfahren, das man im VBS für die Beschaffung der neuen Helikopter angewandt hat, dazu geführt hat, dass viel zu hohe Reserven eingeplant worden sind. Der Betrag von 310 Millionen Franken ist also klar zu hoch. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, dass man Rüstungsgüter schneller beschafft und auf helvetische Sonderwünsche verzichtet. Aber gerade beim Ersatz der bestehenden Alouette-Flotte stand man nicht unter Zeitdruck. Da hätte es dieses horrenden Tempos nicht bedurft, denn die Alouette hat das Ende ihrer Lebensdauer noch längst nicht erreicht. Auch bei uns könnte sie noch länger fliegen, vor allem wenn man zur Kenntnis nimmt, dass die gleichen Helikopter in Österreich sogar noch einige Jahre im Einsatz bleiben werden.
Beschleunigtes Verfahren ja, aber ohne Abstriche an einer korrekten Evaluation und allenfalls unter Einbezug einer parlamentarischen Begleitung von allem Anfang an, wenn Zeitdruck wirklich gegeben sein sollte - dieser Forderung seitens der Subkommission des Nationalrates kann ich mich jedenfalls anschliessen.
Es verbleibt noch die Frage nach den allfälligen Folgen der Überprüfung durch die Weko. Ob eine solche Überprüfung Sinn macht, steht hier nicht mehr zur Diskussion; sie ist ja bereits im Gang. Zwar hat uns die Subkommission des Nationalrates den Bescheid gegeben, dass bei der vorliegenden Beschaffung die submissions- und kartellrechtlichen Bestimmungen eingehalten worden sind; ich hoffe, dass dem so ist. Es war das aber bloss das Ergebnis einer summarischen Überprüfung. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Weko doch zu anderen Schlussfolgerungen kommen könnte. Dann stellt sich die Frage, Herr Bundespräsident: Was gilt dann? Sollten sich nämlich grössere zivilrechtliche Auswirkungen ergeben, oder gar der Beschaffungsvertrag infrage gestellt sein, dann wäre es wohl - zumindest rückblickend gesehen - richtiger, wenn wir mit der Zustimmung zur Kreditposition der Helikopter noch zuwarten würden.