Maissen Theo · Ständerat · 2005-12-05
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 31. August dieses Jahres einen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Italien über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft gutgeheissen. Erste Erfahrungen mit einer solchen Zusammenarbeit konnten im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Evian vom 1. bis 3. Juni 2003 gesammelt werden. Es hat sich damals gezeigt, dass diese Zusammenarbeit wirksam und effizient ist; sie hat sich bewährt. Ursprünglich war vorgesehen, diese Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel auf den durch diese Veranstaltung vorgegebenen Zeitraum zu beschränken. Es ist dann aber ein dauerndes Abkommen daraus geworden. In der Frühjahrs- bzw. in der Sommersession 2005 haben unsere Räte ein entsprechendes Abkommen mit Frankreich genehmigt.
Die vorgesehene Kooperation mit Italien bezweckt die Erleichterung des gegenseitigen systematischen Informationsaustausches über die allgemeine Luftlage sowie die Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten beider Parteien bei einer konkreten Bedrohung. Der Umstand, dass vom 10. bis 26. Februar 2006 in Turin die Olympischen Winterspiele stattfinden werden, hat dazu beigetragen, nun dieses Abkommen vorzubereiten und bereitzustellen. Die geografische Nähe des Austragungsortes der Winterolympiade 2006 zur Schweiz sowie der Stellenwert und die Internationalität der Veranstaltung fordern eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien im Bereich der Sicherheit. Deshalb wird dieses Abkommen durch das Parlament im Sonderverfahren behandelt. Der Nationalrat hat das Abkommen bereits am 28. November beraten. Es wurde mit 114 zu 24 Stimmen gutgeheissen.
Aufgrund dieses Abkommens sind grenzüberschreitende Luftpolizeieinsätze unter dem Kommando des Gastlandes möglich. Auf die Souveränität der beiden Staaten und auf die geltenden bilateralen Abkommen wird Rücksicht genommen. Die Zusammenarbeit ist mit keinen finanziellen Verpflichtungen für die Eidgenossenschaft verbunden. Weder Italien noch die Schweiz werden für Luftpolizeieinsätze entschädigt. Vorgesehen ist, den Vertrag auf unbestimmte Zeit abzuschliessen, doch ist er kündbar.
Bei diesen Einsätzen nicht erlaubt bleiben die Abgabe von Warnschüssen mit scharfer Munition sowie der Zerstörungsschuss im jeweils ausländischen Luftraum. Vom Geltungsbereich des Abkommens ebenfalls nicht erfasst sind Bedrohungen militärischer Natur. Im Unterschied zum erwähnten Abkommen mit Frankreich wird der Warnschuss mit Hilfe von Infrarotlockzielen, sogenannten Flares, im vorliegenden Staatsvertrag nicht explizit erwähnt, da von der italienischen Seite im Zeitpunkt der Verhandlungen diesbezüglich noch operationelle Vorbehalte gemacht wurden. In der Zwischenzeit sind diese Vorbehalte ausgeräumt worden. Es ist deshalb vorgesehen, entsprechende Abmachungen in einer technischen Vereinbarung festzulegen, die vom Bundesrat unterzeichnet werden kann. Der Staatsvertrag schliesst den Einsatz von Infrarotlockzielen nicht aus.
Das mit Italien ausgearbeitete Abkommen entspricht inhaltlich dem mit Frankreich abgeschlossenen Staatsvertrag. Die Schweiz setzt damit ihre Bestrebungen, mit ihren Nachbarstaaten bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Terroraktionen aus der Luft eng zusammenzuarbeiten, konsequent fort. Die Reihenfolge der Abkommen mit unseren Nachbarländern, erst mit Frankreich und nun mit Italien, entspricht einer rein geschichtlichen Zufälligkeit. Es ist nämlich vorgesehen, in der Folge auch mit Österreich und Deutschland solche Verträge abzuschliessen. Das Ganze wurde durch den G8-Gipfel in Evian 2003 ausgelöst. Damals war man gezwungen, gemeinsam mit Frankreich etwas zu tun. In der Folge ist nun die Chronologie so, dass sich mit den erwähnten Olympischen Winterspielen im Februar 2006 in Turin ein solcher Vertrag mit Italien aufdrängt. Gleich anschliessend hat Österreich spezifische Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft zu lösen und muss einige wichtige Konferenzen organisieren, bei denen die Sicherheit allenfalls mit einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gewährleistet werden muss. Schliesslich ist dann auch Deutschland im Zusammenhang mit den Spielen der Euro 2008 in Basel an einer solchen Zusammenarbeit interessiert.
Ihre Kommission hat einstimmig beschlossen, Ihnen die Annahme dieses Bundesbeschlusses zu beantragen.