Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-12-06
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-06
Wortprotokoll
Dieser Hochschulartikel ist bereits für sich selber eine Vorlage, und deshalb möchte ich dies hier unterstreichen, denn die Diagnose für die heutige Hochschullandschaft ist schnell in den folgenden Worten zusammengefasst:
1. Die Steuerung des Hochschulsystems ist immer noch unzureichend.
2. Die Transparenz bei der Mittelzuteilung ist mangelhaft.
3. Die Aufgabenteilung unter den Hochschulen ist unterentwickelt.
Für diese ernüchternde Diagnose gibt es, denke ich, verschiedene Ursachen. Das Hochschulsystem zeichnet sich durch Komplexität und Unübersichtlichkeit aus. Je nach Hochschultyp gibt es andere Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Kompetenzordnungen zwischen dem Bund und den Kantonen, und unüberblickbar ist schlussendlich die Vielzahl der Gremien und Akteure, die im Hochschulbereich etwas zu sagen haben.
Der nun vorgeschlagene Hochschulartikel zielt, und das möchte ich voll unterstützen, genau in die richtige Richtung und versucht eigentlich dort einzugreifen, wo eingegriffen werden muss. Mir ist auch bewusst, dass dieser Artikel auf einem Konsens mit den Kantonen beruht, der nun im parlamentarischen Verfahren nicht wieder gefährdet werden soll. Ich habe für diese Position eigentlich ein grosses Verständnis und möchte es hier unterstreichen. Ich danke auch der Subkommission unseres Rates mit Kollege Bieri für die grosse Arbeit, die sie geleistet hat.
Ich habe aber zwei Bemerkungen zu Bereichen, in denen mir diese Bestimmung eigentlich zu wenig weit geht.
Mir geht die Regelung bei der Steuerung etwas zu wenig weit. Es gibt keine subsidiäre Kompetenz des Bundes, eine Aufgabenteilung bzw. Portfoliobereinigung im schweizerischen Hochschulwesen herbeizuführen. Auch kann der Bund keine einheitlichen und vergleichbaren Finanzierungsgrundsätze für die Hochschulen erlassen. Es gibt lediglich Absatz 5. Dort haben wir einen Hebel, indem der Bund die Hochschulen über das Portemonnaie zur Aufgabenteilung zwingen kann, aber nur in besonders kostenintensiven Bereichen. Der Bund kann aber im Falle, wo kein Konsens zustande kommt, nicht direkt steuernd eingreifen. Eine solche subsidiäre Bundeskompetenz fehlt, sodass die Festlegung der finanziellen Rahmenbedingungen, die strategische Planung und Aufgabenteilung etwas im luftleeren Raum hängen bleiben.
Ich habe in diesem Zusammenhang eine zweite Bemerkung: Unter Artikel 63a fallen jetzt auch die Fachhochschulen. Wenn ich Artikel 14 Absatz 2 des Fachhochschulgesetzes lese, sehe ich, dass der Bundesrat die Genehmigung für eine Fachhochschule erteilt, wenn die Fachhochschule "zweckmässig organisiert ist", wenn die Fachhochschule "Studiengänge anbietet, die einem Bedürfnis entsprechen", wenn die Fachhochschule "die Arbeitsteilung und Zusammenarbeit unter den Fachhochschulen und universitären Hochschulen gesamtschweizerisch und regional gewährleistet".
Gestützt auf diesen Artikel des Fachhochschulgesetzes hat der Bund in den vergangenen Jahren eine Portfoliobereinigung unter den Fachhochschulen der Schweiz durchgeführt und zum Teil Schwerpunktbildungen durchgesetzt. Aber dieser Prozess war schmerzhaft, und er wurde gesteuert. Mit dem neuen Artikel 63a heben wir nun diese eigenständige Führungs- und Regelungskompetenz des Bundes im Fachhochschulbereich auf. Mit anderen Worten: Wir drehen das Rad etwas zurück. Ich habe mich gefragt: Will man das wirklich? Eine Konsequenz wäre dann auch eine entsprechende Anpassung des Fachhochschulgesetzes, wenn ich es richtig verstanden habe.