Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-12-06
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-06
Wortprotokoll
Ich denke, es ist korrekt, dass Kollege Pfisterer auf diesen wichtigen Punkt hinweist. Wir haben ganz analog bei Artikel 63a Absatz 4 die Frage der gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen geregelt, und irgendwie schaffen wir hier schon eine neue Ebene in unserem Staatsaufbau. Wir schaffen gemeinsame Organe zwischen Bund und Kantonen, und solche Organe pflegen erfahrungsgemäss ein gewisses Eigenleben. Sie haben auch eine bestimmte Tendenz, sich der demokratischen Kontrolle - sei es vonseiten der Kantone, sei es vonseiten des Bundes - zu entziehen. Ich möchte deshalb auch festhalten, dass allfällige Kompetenzübertragungen an solche gemeinsamen Organe die direktdemokratischen Mitwirkungsrechte zu respektieren haben. Das Prinzip der Gewaltenteilung muss auch hier gewahrt bleiben.
Eine solche Kompetenzübertragung darf auch nicht die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten verwischen. Es ist richtig, wenn hier auch festgehalten wird, dass das Primat des Bundesrechtes gelten soll. Es ist wichtig, dass diese Klärung auch heute so wahrgenommen und festgehalten wird.