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David Eugen · Ständerat · 2005-12-06

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Ich opponiere dieser Änderung der juristischen Verfahrensordnung nicht, bin aber der Meinung, dass das Problem, das wir heute haben, nicht hier liegt. Wir gehen zum alten Verfahren zurück. Es ist aber so, dass bei beiden Verfahren - ob wir das alte oder das neue wählen - der Sachverhalt von Amtes wegen abgeklärt werden muss, den Betroffenen rechtliches Gehör gewährt werden muss und zwei Entscheide gefällt werden müssen: entweder Verfügung und Einspracheentscheid wie heute oder Vorbescheid und Verfügung, wie man es jetzt haben möchte.

Ich denke darum, man kann für das eine oder für das andere sein, aber von den Problemen, die wir auf den IV-Stellen haben, lenkt die Übung schon etwas ab. Ich möchte das einfach noch ausführen. Ich bin der Überzeugung, dass es heute an einer straffen Führung der IV-Stellen fehlt - und zwar insbesondere auch durch das BSV -, dass man keine klaren Vorstellungen davon hat, wie Rentenentscheide gefällt werden sollen, wie das Verfahren durchgeführt werden soll. Wir haben auch nicht hinreichend sauber strukturierte, verbindliche Prozesse für das Verfahren vor den IV-Stellen, und wir haben noch immer keinen optimalen Einsatz der Fachleute in diesem Rentenentscheidprozess. Da liegen die eigentlichen Probleme.

Ich hoffe, dass der Bundesrat nicht bei dieser Vorlage stehen bleibt, sondern die materiellen Probleme - also nicht nur die juristische Geschichte, die wir hier diskutieren - effektiv anschaut und den Fragen nachgeht: Wie kommen die Rentenentscheide eigentlich zustande? Ist dieses Verfahren optimiert? Werden die Fachleute wirklich richtig eingesetzt?

Die Zweifel sind berechtigt, wenn wir die 26 IV-Stellen, die diese Entscheide fällen, anschauen und sehen, wie unterschiedlich die Ergebnisse sind. Wenn bei einer Organisation derart unterschiedliche Ergebnisse herauskommen, dann ist in den meisten Fällen die Schlussfolgerung die folgende: Diese Organisation wird nicht geführt. Das heisst, man lässt es zu, dass am einen Ort dieses herauskommt, am anderen Ort jenes herauskommt.

Ich finde, hier müssten die Führung und die Definition des Prozesses vom Bund aus wahrgenommen werden. Denn es handelt sich um eine Bundesversicherung, und der Bund muss hier ganz klare Vorgaben machen, wie die Organisation - nicht die Rechtsstruktur; das ist ein Teil, der muss auch sein, ist aber nicht das Wesentliche - der IV-Stellen sein muss, damit wir optimale, auch korrekte und natürlich gerechte Rentenentscheide erhalten. Hier ist noch eine Aufgabe zu bewältigen, die mit dieser Vorlage nicht erledigt ist.

Ich bitte den Bundesrat einfach, diesem Punkt beim weiteren Vorgehen in Bezug auf die IV Beachtung zu schenken. Dafür brauchen wir nach meiner Meinung gar keine [PAGE 1017] Gesetzesrevisionen, sondern das kann man in der Administration einfach so "handlen", dass es besser wird.