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Fetz Anita · Ständerat · 2005-12-06

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Ich begründe das ganze Konzept. Artikel 57a Absätze 1 und 2 und Artikel 69 Absatz 1 gehören inhaltlich zusammen. Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSG) ist erst 2003 revidiert worden. Damals wurde das Einspracheverfahren eingeführt. Das Ziel war es, dank diesem Verfahren eine rationellere Justiz zu bekommen. Das Ziel war also auch damals schon, zu sparen. Seither gibt es im Bereich von zehn Versicherungen eine Vereinheitlichung. Die Revision hat eine klare Ordnung bei den Verfahren in Sozialversicherungsfragen gebracht. Kurz: Das ATSG ermöglicht seither eine direktere, raschere und günstigere Klärung vieler Fragen auf Verwaltungsebene, ohne dass gleich die Gerichte eingeschaltet werden müssen.

Jetzt soll das alles nicht mehr so sein, jetzt soll das alles nicht mehr stimmen. Bereits kurz nach seiner Einführung soll das Einspracheverfahren also wieder zurückgenommen werden. Das Argument ist wiederum, wir müssten sparen. Wir sparen also noch einmal um des Sparens willen und ändern einfach noch einmal das Verfahren. Aber die erneuten Umstellungen und Anpassungen würden die kantonalen Versicherungsgerichte wieder zusätzlich belasten. Man verschiebt die Verfahrensfrage jetzt also einfach von einer Ebene auf die andere. Das habe ich vorher mit meinem Eintretensvotum gemeint: Es ist wirklich ein bisschen ein Schildbürgerstreich. Die Umstellung würde auch wieder erhebliche Mittel verschlingen. Sparen tun wir dabei also auch nicht.

Der Kommissionspräsident hat von einer Einsprachelawine gesprochen, wie sie in der Botschaft geschildert wird. Ich möchte Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass es sich um die Auswertung dreier Jahre handelt. Die Zahl der Einsprachen bei den IV-Stellen ist tatsächlich angestiegen, und zwar aufgrund der Einführung des Einspracheverfahrens. Aber das ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn man das Verfahren ändert, ist eine Folge davon ja, dass mit dem Einspracheverfahren die Belastung der Gerichte bei der Sachverhaltsabklärung zurückgeht. Das ist ja eigentlich nur logisch. Dafür hat sich die Belastung zu den vorgelagerten Stellen verschoben, also zu den IV-Stellen. Jetzt schieben wir das Ganze einfach wieder zurück. Etwas eingespart, etwas gestrafft haben wir damit auf gar keinen Fall.

Der Kommissionssprecher hat vorhin gesagt, wenigstens sei es für die Versicherten besser. Aber auch vom Verfahren her, finde ich, überzeugt die Rückkehr zum Vorbescheidverfahren nicht. Das Vorbescheidverfahren war in seinem Verlauf sehr unbefriedigend. Den Versicherten wurde mitunter einfach eine Kopie der geplanten Verfügung zugestellt.

Wenn sie wollten, konnten sie Einwendungen vorbringen, aber sie mussten nicht. Es handelt sich also nicht um einen qualifizierten Einbezug der Versicherten. Den Entscheid kann ein solches Vorbescheidverfahren nicht beeinflussen. In der Regel folgt einfach die vorgesehene Verfügung als definitive Verfügung der IV-Stellen. Deswegen ist mit dem Einspracheverfahren selbstverständlich die Anzahl der Einsprachen angestiegen. Vergleichen müsste man sie mit den früheren Einwendungen, aber diese enthielten kein formalisiertes Mitwirkungsrecht.

Wenn Sie jetzt das alles furchtbar kompliziert finden, dann haben Sie Recht: Es ist viel Aufwand mit absolut wenig Ertrag. Beim Einspracheverfahren, wie wir es kennen, ist das nun anders: Beim Einspracheverfahren haben wir eine qualifizierte Mitwirkung der Versicherten; die Verwaltung muss sich mit deren Vorbringen materiell auseinander setzen und die Sachverhaltsabklärungen überprüfen. Damit werden die Entscheide besser, und damit steigt auch die Akzeptanz der Entscheide, die dann weniger häufig bei den Gerichten landen. Genau das war das Ziel der Revision des ATSG.

Eine Rückkehr zum alten Vorbescheidverfahren würde das wieder zunichte machen und würde einfach wieder vermehrt die kantonalen Gerichte beschäftigen. Kurz und gut: Mit dieser Bestimmung schaffen wir nicht weniger IV-Fälle, sondern lediglich teurere Verfahren; noch etwas sarkastischer gesagt, tun wir in der Politik wieder mal so, als ob wir etwas tun würden. Aber ein Resultat, eine Verringerung der Einsprachen, wird damit nicht verbunden sein, denn Sie können sich vorstellen: Wenn jemand um eine IV-Rente kämpft, dann geht es um existenzielle Fragen, und dann wird er sich selbstverständlich mit allen Mitteln, die das Recht vorsieht, zur Wehr setzen, egal mit welchem Verfahren.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen und nicht nur so zu tun, als ob Sie etwas tun würden.