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Fetz Anita · Ständerat · 2005-12-06

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Ich möchte mit dem Unbestrittenen beginnen. Die IV ist krank, und es besteht Handlungsbedarf. Da sind wir uns sicher alle einig, das ist unbestritten. Nun muss man sich aber schon überlegen, an was die IV krankt, seit wann die IV daran krankt und wie man sie gesund machen will.

Der deutsche Physiker Lichtenberg hat vor über 200 Jahren geschrieben: "Wenn man einen Ochsen schlachten will, so schlägt man ihm gerade vor den Kopf." Man soll also nicht versuchen, ihn an der Flanke zu kitzeln, bis er tot umfällt - das tut er nämlich nicht. So geht es mir mit dieser Vorlage zur Straffung des IV-Verfahrens: Sie ist nämlich nur ein Kitzeln an den Flanken. Hier wird etwas gemacht, was nicht wirklich etwas bringt, die IV nicht saniert, die Probleme nicht an der Wurzel packt und erst noch rechtlich höchst bedenklich ist.

Aber der Reihe nach, zuerst zur rechtlichen Bedenklichkeit: Ich meine damit die Einschränkung der Kognition. Es ist richtig, dass es als Legislative unsere Aufgabe ist, Gesetze zu machen. Nun haben wir hier aber etwas, was man geradezu als Schildbürgerstreich der Politik werten könnte: Noch [PAGE 1013] bevor ein Gesetz in Kraft tritt, soll es schon wieder geändert werden. Ich habe nichts dagegen, wenn man aus Fehlern lernt, sie einsieht und sie auch korrigiert. Aber noch vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung zu sagen, sie sei revisionsbedürftig, ist sachlich nicht vertretbar; es wird in der Botschaft ausschliesslich mit der Anzahl Fälle begründet, die Einblick in drei Jahre geben. Drei Jahre sind keine genügende Zeit, um etwas aufzuzeigen.

Wir müssen uns schon fragen, wie schlecht eigentlich die Gesetze sind, die wir hier beraten. Ein Rechtsprofessor hat in diesem Zusammenhang neulich gesagt, ein solcher Entscheid, wie wir ihn hier mit der Straffung des IV-Verfahrens fällen wollten, habe Züge von "zeitlicher Willkür in der Rechtsetzung". Ich halte es nicht für Willkür; aber mir scheint, es würde schon ein Stück weit in Richtung einer Bankrotterklärung des Parlamentes gehen, wenn wir das eigene Gesetz, das wir notabene soeben eingeführt haben, ohne sachliche Notwendigkeit bereits wieder änderten, noch ehe es in Kraft ist; es ist nämlich noch nicht einmal in Kraft gesetzt worden. Die wirklichen Probleme der IV werden wir in der 5. IV-Revision angehen; diese Botschaft liegt vor. Dort wird es um die Änderung der IV gehen. Bei der Finanzierungsvorlage wird es um die nachhaltige Finanzierung gehen. Diese Verfahrensstraffung wird keinen Beitrag zur Gesundung der IV leisten.

Das Gesetz, von dem ich schon die ganze Zeit spreche, ist das berühmte Bundesgerichtsgesetz, das erst in der Sommersession verabschiedet worden ist. Das Eidgenössische Versicherungsgericht sollte nach dem Bundesgerichtsgesetz bei Streitigkeiten die Leistungen der Sozialversicherungen, der Invalidenversicherung, der Unfallversicherung und der Militärversicherung, auf ihre Richtigkeit überprüfen können, und zwar auch in Bezug auf den Sachverhalt. Es sollte nicht an die Feststellung der vorinstanzlichen kantonalen Gerichte gebunden sein.

Das ist eine sinnvolle Regelung, weil sich im Sozialversicherungsprozess Rechtsfragen oft nur schwer von Sachverhaltsfragen trennen lassen. Ausserdem konnte das neue Bundesgerichtsgesetz nur dank einem Kompromiss angenommen werden, und zwar - wie gesagt - in der Sommersession dieses Jahres, wie Sie sich erinnern. Dieser Kompromiss hat dazu geführt, dass das Bundesgerichtsgesetz angenommen werden konnte und dass die Referendumsdrohung, die gemacht wurde, zurückgezogen wurde. Es scheint mir politisch doch etwas unlauter zu sein, wenn man einen Kompromiss, den man geschnürt hat, um ein Gesetz mehrheitsfähig zu machen, drei Monate oder ein halbes Jahr später bereits wieder kippt und damit die Referendumsträger sozusagen aushebeln will.

Es gibt aber noch einen weiteren stossenden Punkt in dieser Vorlage, der mich dazu führt, dem Antrag Ory zuzustimmen. Dieser Punkt ist die Aussage, dass die Aufgabe der Tatsachenprüfung das Gericht spürbar entlaste; das stimmt nicht. Einerseits gibt es nur wenige Fälle, bei denen es ausschliesslich darum geht; fällt andererseits die volle Kognition weg, dann werden die Richter eher schlecht als recht die vorgängig schlecht beurteilten Fälle auffangen können. Sie werden dann einfach an der Grenze der Rechtskognition arbeiten. Ich halte es gerade bei einem IV-Verfahren für nicht vertretbar, hier ein Stück Rechtssicherheit abzuschaffen, indem kurzerhand gesagt wird, die kantonalen Gerichte würden das schon gut machen. Vertrauen ist auch hier gut, wie wir es im Ständerat, die wir die Interessen der Kantone wahren, wissen; aber Kontrolle ist nun einmal auch in einem solchen Bereich einfach besser.

Nun aber zur Verfahrensstraffung: Mit dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSG) ist das zuvor angewandte Vorbescheidverfahren aufgehoben und durch ein Einspracheverfahren ersetzt worden. Auch das diente der Vereinheitlichung des Rechtes und wurde damals - ich erinnere Sie daran - von Josi Meier gefordert. Sie forderte eine Vereinheitlichung des Sozialversicherungsrechtes, weil es ganz viele Ungerechtigkeiten enthält, weil man in jeder Sozialversicherung anders legiferiert. Es hat Jahre gedauert, bis das umgesetzt worden ist. Endlich, vor zwei Jahren, war es so weit. Und was wollen Sie jetzt machen? Als Erstes bereits wieder einen Teil herausbrechen. Auch das, denke ich, ist kein gutes Legiferieren. Ich möchte Sie bitten, das Ziel, welches das ATSG anvisiert, nämlich die Vereinheitlichung des Verfahrens, nicht auszuhöhlen, also dieser Bestimmung nicht zuzustimmen. Ein mit erheblichem Aufwand eingeführtes Verfahren würde nach kürzester Zeit wieder abgeschafft werden, und das scheint mir nicht sinnvoll.

Ich möchte mein Votum schliessen mit einem Fazit von Herrn Arthur Müller, Oberrichter am Versicherungsgericht des Kantons Aargau. Er lehnt - wie übrigens praktisch alle Fachleute der Versicherungsgerichte - diese Verfahrensstraffung ab und hat die ganze Vorlage folgendermassen auf den Punkt gebracht: "Insgesamt erweisen sich die geplanten Massnahmen zur Verfahrensstraffung in der Invalidenversicherung in verschiedener Hinsicht als verfrüht, nicht sorgfältig durchdacht und wenig sachgerecht. Einer angeblich grösseren Effizienz und Kostenminderung werden wichtige Rechtsgrundsätze geopfert."

Sie sehen: Ja, die IV hat Probleme - aber nein, diese Minivorlage zur Verfahrensstraffung wird dafür keine Lösung bieten. Sie macht nämlich nichts anderes, als Rechtsgrundsätze zu ritzen.

Darum bitte ich Sie, dem Antrag Ory zuzustimmen. Falls Sie Eintreten beschliessen, werde ich mir erlauben, in der Detailberatung noch zwei Minderheitsanträge zu begründen.