Kuprecht Alex · Ständerat · 2005-12-06
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-06
Wortprotokoll
Die IV ist wohl für die meisten das wichtigste Standbein der Einkommenserhaltung beim Eintreffen einer dauernden vollen oder teilweisen Erwerbsunfähigkeit. Sie ist in das Dreisäulenkonzept eingebettet und damit auch Auslöser anderer Erwerbsausfallsleistungen.
Die Leistungsfälle haben in den letzten zehn Jahren ein ausserordentliches und bedenkliches Ausmass angenommen. Währenddem die Zahl der IV-Fälle in den Bereichen Geburtsgebrechen und Unfälle relativ stabil geblieben ist, ist die Zahl der krankheitsbedingten Invaliditätsfälle, insbesondere infolge psychischer Krankheit, exorbitant angestiegen. Verbunden mit dieser massiven Steigerung der Zahl der Leistungsfälle ist das nicht mehr weiter tragbare Finanzierungsungleichgewicht der IV. Die Finanzierungsdifferenzen wurden in der Vergangenheit aus Mitteln des EO-Fonds und durch Entnahmen aus dem AHV/IV-Ausgleichsfonds abgedeckt. Die laufende Rechnung des letzten Jahres betrug rund 1,6 Milliarden Franken. Die Schulden dieses Sozialversicherungszweiges erhöhten sich in den letzten Jahren auf rund 6 Milliarden Franken. Korrekturen in Form von Revisionen sind unabdingbar, existenziell für den Ausgleichsfonds und zeitlich von höchster Priorität.
Die Revisionsbemühungen seitens des Bundesrates gehen in drei Stossrichtungen:
1. Die Straffung der Verfahren von IV-Gesuchen mit dem Ziel einer möglichst raschen Reintegration eines Betroffenen in den Arbeitsprozess nach dem Grundsatz "Reintegration vor Rente". Es handelt sich also um einen formellen Teil einer IV-Revision.
2. Die materielle Überprüfung und Beurteilung von Art und Höhe von Leistungen. Dieser Teil greift wesentlich tiefer und wird richtungweisend sein.
3. Die Entscheidung über die kurz- und langfristige Finanzierung.
Die heute zur Behandlung stehende Vorlage befasst sich also mit dem ersten Teil, mit der Straffung der künftigen Verfahren. Konkret geht es darum, Schritte einzuleiten und die Prozesse des Abklärungs- und Entscheidverfahrens zu beschleunigen, um die betroffenen Personen möglichst rasch wieder in eine berufliche Tätigkeit zurückführen zu können. Je länger jemand einer beruflichen Tätigkeit fernbleibt, desto schwerer wird eine Reintegration, und umso grösser wird die Wahrscheinlichkeit der Entrichtung einer dauernden Rentenleistung. Eine Verkürzung des Verfahrens ist keine Garantie, später keine Rente bezahlen zu müssen, aber die Grundlage für eine bessere Reintegrationsfähigkeit. Mit den beiden anderen Revisionsbereichen werden wir uns zu einem späteren Zeitpunkt zu befassen haben.
Ich komme zum materiellen Inhalt der heutigen Vorlage. Die heute zur Beratung vorliegende Revisionsvorlage umfasst drei Teilbereiche:
1. den Ersatz des Einspracheverfahrens durch das Vorbescheidverfahren; es handelt sich um die Rückkehr zu einem bereits früher angewendeten Verfahren;
2. die kostenpflichtigen Rechtsmittelverfahren bei IV-Leistungen;
3. die Aufhebung des Fristenstillstandes.
Die Kommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 31. Oktober und 1. November in Genf die zur Diskussion stehende Vorlage intensiv und inhaltlich auch kontrovers diskutiert. Die Meinungen über die Auswirkung der Rückkehr vom Einsprache- zum Vorbescheidverfahren sowie der kostenpflichtigen Rechtsmittelverfahren waren geteilt. In der Tat, zu einzelnen Teilbereichen dieser Botschaft kann man auch eine gegenteilige Meinung oder zwei Seelen in seiner Brust haben. Die Straffung des Verfahrens alleine wird kaum weniger zu beurteilende Fälle bringen oder die enorme Steigerung abbremsen. Dafür wird in einem möglichst baldigen zweiten Schritt die materielle Änderung mit inhaltlichen Leistungsveränderungen notwendig sein. Ich betone nochmals: Das Ziel dieser Vorlage ist die Straffung der Verfahrensprozesse und damit die Verbesserung und Beschleunigung der Reintegration.
Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Ich beantrage Ihnen, dies ebenfalls zu tun und den Antrag Ory auf Nichteintreten abzulehnen. Zu den Einzelheiten werde ich jeweils zu Beratungsbeginn des entsprechenden Artikels detaillierte Ausführungen machen.