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Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-12-07

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-07

Wortprotokoll

Die bisher von der Schweiz für die sogenannte Transition der vorher zum kommunistischen Machtbereich gehörenden Länder bereitgestellten Mittel sind imposant. Wir haben seit den frühen Neunzigerjahren über 3 Milliarden Franken bewilligt, und wir haben auch durchaus erfolgreich in der Förderung des politisch-administrativen Übergangs - vor allem auf lokaler und regionaler Ebene -, der Wirtschaftsreformen und der Modernisierung der Infrastruktur Hilfe geleistet.

Diese Zusammenarbeit soll mit all jenen Ländern fortgeführt werden, die inzwischen nicht Aufnahme in die EU gefunden haben. Ich stimme meinem Vorredner zu, wenn er sagt, dass diese Mittel nicht in falsche Kanäle gehen sollten, aber gerade darum geht es ja: Wir wollen diesen Ländern helfen, weiterhin Strukturen zu schaffen, die eben auch der Korruption entgegenstehen. Diese Zielrichtung scheint mir heute insgesamt unbestritten zu sein, und sie ist der Grund für die vorgeschlagene Gesetzesgrundlage in Ablösung des bisherigen zeitlich befristeten, allgemein verbindlichen Bundesbeschlusses.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit soll aber auch mit den nunmehrigen EU-Mitgliedern weitergeführt werden. Es kann ja nicht übersehen werden, dass jahrelang gerade etwa Polen der Hauptpartner der bisherigen Osthilfe war. Es ist nicht zu übersehen, dass gerade auch Polen in anderen Beziehungen mit uns in Partnerschaften steht - denken wir beispielsweise an die Stimmrechtsgruppe der Weltbank usw. -, wie im Übrigen auch die anderen sogenannten Helvetistan-Länder, die ja insgesamt auch im Transitionsbereich des neuen Gesetzes weiterhin erfasst sind. Auch dies spricht für die Weiterführung der durch das nun vorgesehene Gesetz abgestützten Zusammenarbeit - auch mit den neuen EU-Ländern. Diese Kontinuitätsüberlegung spricht also auch für die Beibehaltung der gemeinsamen Rechtsgrundlage für beide Länderkategorien. So weit, so gut.

Allerdings - wir wissen es und haben es gehört - haben sich Zweck und Qualität der Zusammenarbeit mit den neuen EU-Mitgliedstaaten durch deren Beitritt zur EU grundsätzlich gewandelt. Ziel ist nun nicht mehr der politische und ökonomisch-marktwirtschaftliche Wandlungsprozess; dieser ist hier weitgehend abgeschlossen. Der Rahmen - vielleicht gar das Korsett - der EU tut ein Übriges.

Aber gerade diese Eingliederung in eine neue Organisation und in neue Verfahren verursacht wie jede Umstrukturierung vorerst auch Kosten. Die EU spricht hier von Kohäsionsförderung; wir nennen es nun "Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in der erweiterten EU". Damit bringen wir zum Ausdruck, dass der schweizerische Beitrag an diese Umstrukturierung in Fortsetzung der Transition auf diese weitere Wandlungsphase beschränkt und damit befristet ist. Daran liegt mir. Wir beteiligen uns ganz bewusst nicht am sogenannten Kohäsionsfonds, der eine innere Angelegenheit der EU ist, sondern bleiben bei der bilateralen Zusammenarbeit mit jedem einzelnen Land. Zwar schleckt keine Geiss weg, dass sich der Bundesrat mit seiner Zusage für weitere Leistungen an die Entwicklung der neuen EU-Mitglieder gewissermassen auch einen raschen Abschluss der zweiten bilateralen Vertragsrunde erkauft hat: Do ut des! Das ist ja nicht verboten, es darf aber auch nicht dazu führen, dass wir über den Tisch gezogen werden. Hier stimmt mich das umstrittene Memorandum of Understanding natürlich etwas skeptisch. [PAGE 1061]

Grundsätzlich kann uns das Seilziehen - und um ein solches handelt es sich - innerhalb der EU zu diesem Thema zwar egal sein; führt dieser Verteilkampf, der uns im Kern allerhöchstens indirekt betrifft, aber dazu, dass der Prozess der Ratifizierung der nun abgeschlossenen Vereinbarungen in den einzelnen EU-Staaten ins Stocken kommt, dann müssen auch schweizerische Beiträge zur Verringerung der Disparitäten in der EU blockiert bleiben. Das ist meine feste Überzeugung. Unter diesem Aspekt erhält auch das System der Finanzierung nach dem neuen Gesetz einen neuen Stellenwert, und zwar insofern, als der Bundesrat bzw. die Deza und das Seco erst tätig werden können, wenn unser Parlament den entsprechenden Rahmenkredit bewilligt hat. Ein solcher Parlamentsbeschluss - ich sage es noch einmal - ist in meinen Augen aber erst nach erfolgter Ratifizierung durch die EU und ihre Mitglieder denkbar, das ist völlig klar. Ich bitte den Bundesrat - ich gehe davon aus, dass unser Rat diese Meinung teilt -, diese Ausgangslage den Partnern in der EU klar zu kommunizieren.

Ich komme zur Frage der Finanzierung des Solidaritätsbeitrages der Schweiz und schliesse mich hier dem Referenten unserer Kommission klar an. Wir sind für eine Kompensation. Das hat der Bundesrat vor der Abstimmung über die Bilateralen II so zum Ausdruck gebracht - da hat Kollege Reimann Recht. Diese Kompensation soll aber auch nach meiner Auffassung nicht zulasten der Entwicklungszusammenarbeit mit den ärmsten Ländern gehen; die Kompensation soll nicht etwas vorgaukeln, sie soll also nicht eine reine Hoffnungshaltung befördern und Luftschlösser bauen.

Wir brauchen eine befriedigende Lösung in diesem Sinne, und ich sage klar: Noch lieber als irgendein Luftschloss ist mir ein Kredit, der keine Gegenposition hat. Eine klare Finanzierung ist meinerseits die Bedingung für die Zustimmung zum kommenden Rahmenkredit. Der Gesetzesgrundlage hierzu, dieser Vorlage, stimme ich aber klar zu.