Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-12-08
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-08
Wortprotokoll
Ich gehe entsprechend den einzelnen Positionen vor und beginne mit der Position "Sachausgaben Infrastruktur". Dort beantragt Ihnen die Finanzkommission, am Beschluss unseres Rates festzuhalten. Zu wissen ist bezüglich dieser Position Folgendes: Mit den Sachausgaben Infrastruktur werden im Umfange von 19,25 Millionen Franken Mietzinse für Wohnungen bezahlt, welche von den Angestellten der Auslandvertretungen bewohnt werden, und zwar werden nicht die gesamten Mietzinse bezahlt, sondern die Differenz gegenüber einem vergleichbaren Logis, das solche Personen in der Schweiz hätten. Diese Mietzinse sind kurzfristig nur beschränkt steuerbar, weil Mietzinsverhältnisse in der Regel eine gewisse Zeit andauern. Es wurde in der Finanzkommission gesagt, dass da möglicherweise mit einer etwas grossen Kelle angerichtet werde. Ich weiss dies persönlich nicht, ich habe diese Wohnungen selbstverständlich nicht gesehen, glaube aber, dass eine pauschale Beurteilung des Wohnverhaltens unserer Botschaftsangestellten in ihren Privatwohnungen nicht unbedingt zutreffend sein muss. Es ist aber die Meinung der Finanzkommission, dass wir dem in unserer nächsten Berichterstattung sowohl über die Rechnung 2005 wie bei späteren Budgets gesondert nachgehen.
Eine zweite Position dieser Sachausgaben betrifft Ankäufe von Gerätschaften, Mobilien, Fahrzeugen und Ähnlichem für die Auslandvertretungen. Diese Position beträgt rund 1,9 Millionen Franken. Es ist immer schwierig, Plausibilitätsüberlegungen anzustellen, trotzdem mache ich dies - im Bewusstsein darum, dass sie nicht gerade viel aussagen, aber um Ihnen eine ungefähre Vorstellung zu geben. Pro Auslandinstallation und Jahr sind dies ungefähr 12 000 Franken.
Eine dritte Position in der Höhe von ungefähr 1 Million Franken betrifft den Unterhalt solcher Maschinen, Gerätschaften, Fahrzeuge und Einrichtungen.
Die Finanzkommission glaubt, dass diese Position zutreffend budgetiert ist, auch unter dem Aspekt des Vorsichtigkeitsprinzips für die Sachausgaben der Auslandvertretungen, und beantragt Ihnen deshalb Festhalten.
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Die nächste Position betrifft die Betriebsausgaben. Hier geht es um Heizöl, um Strom, um Reinigungskosten. Hier hat der Nationalrat eine Kürzung von 200 000 Franken vorgeschlagen. Dieser können wir uns anschliessen.
Die nächste Position wird politisch eher zu reden geben; es sind dies die besonderen kulturellen Aktionen des EDA. Bezüglich der Kulturpolitik der Schweiz im Ausland sind schon diverse kontroverse Diskussionen geführt worden. Es wurde auch immer wieder die Frage gestellt, inwieweit es richtig sei, dass sowohl das EDA als auch andere Institutionen - Pro Helvetia usw. - sich im Ausland engagieren.
Es wurde nun zwischen den beiden Departementen, also zwischen Couchepin und Calmy-Rey, um das in Personen auszudrücken, eine "Vereinbarung" abgeschlossen, in dem Sinne, dass die Auslandvertretungen, finanziert durch das EDA, nur solche Aktionen durchführen, die weniger als 10 000 Franken pro Einzelfall kosten. Das Spektrum dieser kulturellen Aktionen ist enorm breit. Das beginnt beim Konzert eines Jodlerchors und geht bis zur Ausstellung von Bildern eines extravaganten Künstlers. Das EDA stellt sich auf den Standpunkt, dass eine gewisse kulturelle Begleitung seiner Aktivitäten für das Image der Schweiz durchaus positiv ist, auch zur Attraktivität der Veranstaltungen, die durchgeführt werden, beiträgt und dass damit auch das Knüpfen von Kontakten durchaus gefördert wird.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission, wenn auch sehr knapp, an unserem Betrag von 1,5 Millionen Franken festzuhalten. Der Nationalrat will ihn auf 1 Million Franken kürzen.
Bei der nächsten Position - es handelt sich um die übrigen Sachausgaben - sind wir mit dem Kürzungsantrag des Nationalrates in der Höhe von 1,2 Millionen Franken einverstanden. Diese übrigen Sachausgaben beziehen sich auf Spesen, im weitesten Sinne verstanden, also Spesen für Flugreisen zu und von den Auslandvertretungen, Flugreisen zu Konferenzen, Aufenthaltskosten, Hotelkosten usw. Ebenfalls ist in dieser Budgetposition die Dokumentation der Auslandzentralen mit Büchern, Zeitschriften und Ähnlichem enthalten.
Was den letzten Punkt, die IT-Investitionen, anbetrifft, ist zu unterscheiden. Das EDA will zu Recht eine neue Plattform einrichten, um damit die gleiche Plattform zu haben, wie sie die gesamte Bundesverwaltung hat. Es geht um das sogenannte Projekt Active Directory. Die Finanzkommission ist der Auffassung, dass es erstens richtig ist, dieses Projekt durchzuführen, und dass dies zweitens auch in einer zeitlich möglichst gedrängten Phase erfolgen sollte, und zwar deshalb, weil es immer zu Problemen kommt, wenn nicht alle Vertretungen über die gleichen Computeranlagen verfügen; dann tauchen gewisse Probleme in der Kommunikation auf.
Der zweite Teil der IT-Investitionen betrifft den regelmässigen Ersatz von Servern gemäss einem Programm, wie es vergleichbar auch in der Wirtschaft besteht. Es ist ein Programm, gemäss welchem alle Server in einem Zeitraum von zwischen drei und fünf Jahren ausgetauscht werden. Eine Kürzung dieses Beitragspostens würde also bedeuten, dass man diesen Austausch etwas verspätet oder in etwas längeren Zeitintervallen vornehmen würde. Aber nachdem man auch in der Wirtschaft der Auffassung ist, dass ein rechtzeitiges Auswechseln der Computer auch im betrieblichen Interesse richtig ist, glauben wir, dass man es bei den beantragten IT-Investitionen belassen sollte.