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Altherr Hans · Ständerat · 2005-12-08

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-08

Wortprotokoll

Im Bereich "Behörden und Gerichte" hat der Zweitrat vier Differenzen geschaffen. Ich werde alle vier ganz kurz behandeln.

Die erste Position betrifft das Parlament selbst, nämlich die Position 101.3180.000, Dienstleistungen Dritter. Wir haben sie als Erstrat um 100 000 Franken reduziert. Der Nationalrat hat sie nochmals um 100 000 Franken heruntergefahren. Die Position enthält Postdienstleistungen, eine gute Million Franken, dann Sachkosten für Hearings und Experten, 590 000 Franken, und für Sprachausbildung 40 000 Franken. Die Rechnung 2004 wies 1,205 Millionen Franken an Ausgaben aus; der Voranschlag 2005 enthält 1,785 Millionen Franken. Die Verwaltungsdelegation hat der Kürzung durch den Nationalrat zugestimmt, sie prognostiziert, dass das Budget 2005 nicht ausgeschöpft wird, und sie hält die Kürzung deshalb für verantwortbar. Sie appelliert allerdings an die Kommissionen, entsprechend zurückhaltend mit Aufträgen für Expertisen umzugehen.

Die Finanzkommission schliesst sich den Argumenten der Verwaltungsdelegation an und beantragt deshalb Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. [PAGE 1067]

Bei der zweiten Position geht es um Repräsentationskosten und dienstliche Auslagen des Bundesrates. Der Bundesrat bezog im Jahre 2004 über diese Position 1 561 000 Franken, im Voranschlag 2005 sind 1 962 000 Franken enthalten. Denselben Betrag enthält der Voranschlag 2006 des Bundesrates. Die Position enthält den Aufwand des Bundesrates im Zusammenhang mit Staatsempfängen, Ministerbesuchen, Auslandreisen, Veranstaltungen des Gesamtbundesrates usw.

Der Nationalrat hat diese Position um 250 000 Franken gekürzt. Als Begründung führt er ein zu hohes Wachstum gegenüber den Vorjahren an. Der Bundesrat möchte die Position in der budgetierten Höhe belassen. Begründung: Ob der Voranschlagskredit ausgeschöpft werde, hänge vom Umfang von Staatsempfängen ab, dieser könne aber nicht vorausgesehen werden.

Die Finanzkommission schliesst sich der Argumentation des Bundesrates an. Es kann nach ihrer Auffassung nicht sein, dass für Staatsempfänge unter Umständen kein Budget mehr vorhanden ist oder dass der Bundesrat, wenn er Einladungen ausspricht, durch das Budget unzumutbar eingeschränkt ist.

Dementsprechend beantragt die Finanzkommission Festhalten.

Die dritte und vierte Position behandle ich gemeinsam, da es um dieselbe Thematik geht und die Begründung dieselbe ist.

Beide Positionen betreffen das Bundesstrafgericht. Die erste Position ist mit "Dienstleistungen Dritter" überschrieben, sie enthält Aufwände für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen, es geht um 629 000 Franken. Für Haft- und Transportkosten für Häftlinge sind 313 000 Franken eingesetzt, für Informatik 366 000 Franken und für Aus- und Weiterbildungs- sowie Telefonkosten schliesslich 236 000 Franken. Die zweite Position heisst "Übrige Sachausgaben" und enthält Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege.

Der Nationalrat hat die erstgenannte Position um 300 000 Franken gekürzt, also ungefähr auf Vorjahresniveau zurückgeführt; die zweite hat er um 794 000 Franken gekürzt, trotzdem ist der Betrag immer noch etwas höher als im laufenden Budget. Vorjahresvergleiche machen hier allerdings wenig Sinn, da das Gericht sich ja noch im Aufbau befindet. Beide Positionen beruhen auf reinen Schätzungen, die plausibel erscheinen, aber genauso gut zu hoch wie zu tief liegen können. Beide Positionen sind vom Gericht praktisch nicht steuerbar.

Die Kürzung macht daher wenig Sinn. Es wird nichts gespart, sondern es wird nur das Risiko eines Nachtragskredites erhöht. Dazu kommt, dass wir uns aufgrund der Gewaltenteilung bei Kürzungen im Bereich der Gerichte Zurückhaltung auferlegen sollten.

Die Finanzkommission beantragt aufgrund dieser Überlegungen bei beiden Positionen Festhalten.