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Escher Rolf · Ständerat · 2005-12-08

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-08

Wortprotokoll

Ich halte fest, dass ich nicht mehr Kommissionspräsident bin. Der Ständeratspräsident mit seinem Büro hat das in der letzten Woche so beschlossen. Neuer Präsident ist Herr Kollege Pfisterer. Ich bin Berichterstatter der Kommission.

Ich habe Ihnen in der Herbstsession bereits Bericht erstattet. Die Debatte wurde dann aus Zeitnot unterbrochen. Ich will hier nur noch kurz zusammenfassen und ergänzen. Was will die Motion? Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die Finanzierung des Durchgangsbahnhofs Zürich über die Leistungsvereinbarung mit den SBB für die Jahre 2007-2010 sicherzustellen.

Die Kommission unterstützt das Ziel einstimmig, nämlich die Finanzierung des Durchgangsbahnhofs Zürich abzusichern. Aber der in der Motion festgelegte Weg ist nicht begehbar bzw. nicht realistisch. Natürlich kann man wider besseres Wissen das Gegenteil behaupten. Mit den vierjährigen SBB-Leistungsvereinbarungen können und sollen nicht Grossprojekte voll finanziert werden. Der Durchgangsbahnhof Zürich mit voraussichtlichen Kosten von weit über anderthalb Milliarden Franken ist unbestrittenerweise ein Grossprojekt. Mit der Revision des SBB-Gesetzes, wie sie das Parlament in der letzten Sommersession vorgenommen hat, haben wir legiferiert, dass mit der Leistungsvereinbarung die Infrastrukturen zu unterhalten und allenfalls anzupassen sind. Darum ist in der Leistungsvereinbarung nur ein Betrag von 70 Millionen Franken eingestellt bzw. vorgesehen. Bei Annahme der Motion müssten Sie die Leistungsvereinbarung mit den SBB um mehr als 1 Milliarde Franken aufstocken, und das ist unrealistisch.

Darum beantragt Ihnen die Kommission, diese Motion abzulehnen und das Kommissionspostulat anzunehmen. Es ist [PAGE 1087] ein Postulat, welches grundsätzlich das gleiche Ziel verfolgt, nämlich die Finanzierung dieses Durchgangsbahnhofs sicherzustellen, den Weg dahin aber grundsätzlich offen lässt. Zum Teil ist das anvisierte Ziel der Sicherstellung der Finanzierung des Durchgangsbahnhofs Zürich aber in der Zwischenzeit bereits erfüllt, und zwar in nicht unmassgeblichen Teilen. Der Bundesrat hat dem Parlament vor wenigen Wochen und Tagen die Botschaft für die Schaffung eines Infrastrukturfonds unterbreitet.

Das hat unser Rat vom Bundesrat schon seit längerer Zeit vehement gefordert. In dieser Botschaft zeigt der Bundesrat die Finanzierbarkeit des Durchgangsbahnhofs Zürich auf, und zwar in Ziffer 2.2.1.4 auf den Seiten 27 und 28 der Botschaft. Daselbst hält der Bundesrat zur Finanzierung des Durchgangsbahnhofs Zürich Folgendes fest:

1. Darin sind Zahlen zur Finanzierung des Anteils für die S-Bahn dieses Bahnhofs festgehalten, und zwar auf Seite 27 der Botschaft in Tabelle 3, da finden Sie die Liste der dringenden S-Bahn-Projekte für den Agglomerationsverkehr. Das erste Projekt dieser Liste lautet wie folgt: Kanton Zürich, Durchmesserlinie Zürich (DML), 1. Teil S-Bahn; Kosten total: 1,786 Milliarden Franken; Entnahme aus dem Infrastrukturfonds: 400 Millionen Franken.

2. Zur Finanzierung des Anteils für den Fernverkehr dieser Durchmesserlinie Zürich heisst es dann im Text auf Seite 28 der Botschaft: "Das Projekt DML in Zürich besteht aus einem S-Bahnteil und einem Teil für den Fernverkehr. Den Anteil Fernverkehr für dieses Projekt wird der Bund mit Mitteln aus der Leistungsvereinbarung bzw. aus dem Fonds für Eisenbahngrossprojekte finanzieren." Ich nehme an, dass der Anteil der kommenden Leistungsvereinbarung sicherstellen wird, dass die Baustelle eben weitergehen kann, dass aber der massgebliche Betrag aus dem Fonds für Eisenbahngrossprojekte kommen wird.

Im Übrigen ist davon Kenntnis zu nehmen, dass gegen 150 Millionen Franken bereits vorinvestiert sind. Zudem hat das Zürcher Stimmvolk in einer Abstimmung für dieses Werk bereits 580 Millionen Franken gesprochen.

Der Bundesrat hat das Kommissionspostulat in der Herbstsession bereits im Sinne der obengenannten Botschaft beantwortet, wonach nämlich der Bundesrat das Geschäft parallel zu den Projekten Ceva und Stabio-Arcisate bearbeiten und neben der Leistungsvereinbarung noch weitere Finanzierungsinstrumente prüfen wird - also Infrastrukturfonds, zukünftige Entwicklung Bahngrossprojekte (ZEB).

Darum der Antrag des Bundesrates: Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates. Nun hat der Bundesrat die in der Postulatsbeantwortung in Aussicht gestellte Finanzierung in seinem Antrag an das Parlament bereits umgesetzt, nämlich mit der Botschaft zum Infrastrukturfonds, wie ich das vorhin dargelegt habe.

Diese neuen Tatsachen sprechen also auch für die Anträge Ihrer Kommission, nämlich erstens die in Bezug auf die Finanzierung wohl nicht realisierbare Motion Hegetschweiler abzulehnen und zweitens das Kommissionspostulat anzunehmen.