Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-12-13
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Inzwischen hat sich der Nebel über der Swisscom etwas verzogen, das heisst aber noch nicht, dass Klarsicht herrscht. Kollege Jenny hat jetzt wieder etwas zur Vernebelung beigetragen. Herr Jenny fragte eben: Was hat denn der Bundesrat überhaupt beschlossen? Ich denke, das ist ja gerade die zentrale Frage, bei der heute noch Unklarheiten bestehen. Viele Fragen zur Kommunikation und zur Entscheidfindung des Bundesrates bleiben auch nach der Beantwortung der dringlichen Interpellation Stähelin offen, ja, sie bleiben erst recht offen.
Ich spreche heute nicht über die Privatisierungsabsicht des Bundesrates. Diese Diskussion können wir dann noch eingehend führen. Ich bedaure es, wie Kollege Stähelin, dass der Bundesrat die Gelegenheit zur Beantwortung dieser Interpellation nicht für eine Klärung genutzt hat.
Ich erlaube mir folgende Bemerkungen:
1. Dass die Kommunikation des Bundesrates katastrophal war, darin sind sich alle einig. Hier denke ich nicht an die Kommunikation des Privatisierungsentscheides, sondern an die Kommunikation des Verbotes von Auslandinvestitionen. Nach dem Entscheid des Bundesrates haben vier Mitglieder des Bundesrates den Entscheid völlig unkoordiniert und widersprüchlich kommuniziert. Als Frage steht somit im Raum, welche Folgerungen der Bundesrat aus diesem Kommunikationsdebakel zieht. Es gibt da ein Leitbild zur Information und Kommunikation des Bundesrates und der Bundesverwaltung aus dem Jahre 2003. Hier stehen so schöne Stichworte wie aktiv, frühzeitig, rechtzeitig, sachlich und wahr, umfassend, einheitlich, koordiniert, kontinuierlich, transparent, dialogorientiert, zielgruppen- und mediengerecht.
2. Der Bundesrat hat mit dem Verbot von Auslandinvestitionen direkt in den Entscheid eines Unternehmens eingegriffen. Dabei hat sich der Bundesrat meines Erachtens organähnliche Kompetenzen angemasst. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur der Corporate Governance, sondern tangiert auch das Aktienrecht. Wie beurteilt der Bundesrat diese Frage? Herr Kollege Reimann, ich frage mich auch, wie Sie als Kleinaktionär oder wie die Privatanleger eine solche direkte Intervention des Hauptaktionärs beurteilen. Keiner fordert hier ein Auslandengagement der Swisscom um jeden Preis; jedes Auslandengagement bedarf einer umsichtigen Prüfung. Hier steht der Verwaltungsrat in der Verantwortung, und wenn der Verwaltungsrat nicht richtig handelt, ist das Instrument der Aktionäre auch die Verantwortlichkeitsklage.
Auch ist es legitim, ja die Pflicht des Bundesrates - das möchte ich unterstreichen -, dass er sich mit den Auslandengagements "seiner" Unternehmen befasst, nicht nur mit jenem der Swisscom. Der übergeordnete Auftrag an die Swisscom ist aber, den Wert des Unternehmens zu sichern und zu steigern. Mit der Öffnung des Heimmarktes hat die Swisscom als grösster Anbieter am meisten Haare lassen müssen. In einem solchen Umfeld gibt es für die Swisscom nicht beliebig viele Möglichkeiten, den Unternehmenswert zu steigern: Erstens können wir Kosten sparen; aber auch diese Zitrone ist einmal ausgepresst. Zweitens kann die Swisscom auf dem Heimmarkt in benachbarten Geschäftsfeldern diversifizieren oder Wissen erwerben. Drittens gibt es die Möglichkeit, im Ausland zu investieren.
Sieht dies der Bundesrat auch so, oder sieht er noch andere Möglichkeiten, den Wert des Unternehmens zu steigern?
Es ist konsequent, dass der Bundesrat in seinen bisherigen strategischen Zielen für die Swisscom ein Auslandengagement nicht verboten hat. In seinem Bericht zur Erreichung der strategischen Ziele durch die Swisscom im Geschäftsjahr 2004 hat der Bundesrat im Frühling 2005 in etwa geschrieben, der Bundesrat unterstütze die umsichtige Beteiligungs- und Kooperationspolitik des Verwaltungsrates der Swisscom. In der Medienmitteilung des Bundesrates vom 27. April 2005 steht - ich zitiere -: "Swisscom hat den europäischen Markt systematisch analysiert und viele Akquisitionsobjekte geprüft. Das grösste Projekt im Ausland betraf den Versuch, einen Mehrheitsanteil an Telekom Austria zu erwerben. Telekom Austria hätte die Akquisitionskriterien grundsätzlich erfüllt."
Es war dem Bundesrat somit schon lange bekannt, dass die Swisscom Akquisitionen im Ausland prüft. Die Frage lautet deshalb: Warum hat der Bundesrat nicht bereits im Frühjahr das direkte Gespräch mit der Unternehmensleitung der Swisscom geführt? Wann hat der Bundesrat erstmals ein solches Gespräch geführt? Hatte der Bundesrat vor seinem grundsätzlichen Entscheid direkten Kontakt mit der Unternehmensleitung - wenn nein, warum nicht?
Es gibt auch einen Staatsvertreter im Verwaltungsrat der Swisscom. Für diesen Staatsvertreter hat der Bundesrat am 15. Januar 1999 schriftlich ein Mandat festgehalten. Hier steht - ich zitiere -: "Vor jeder Sitzung des Verwaltungsrates der Swisscom findet ein Gespräch zwischen dem Staatsvertreter, dem Direktor der EFV und dem Generalsekretär des UVEK statt. Der Direktor der EFV und der Generalsekretär des UVEK informieren den Staatsvertreter aus erster Hand über politische Interventionen oder Verwaltungsgeschäfte mit Implikationen auf die Swisscom."
Deshalb sind hier folgende Fragen zu stellen: Hat der Informationsaustausch auf dieser Ebene so funktioniert? Warum hat der Bundesrat nicht diesen Weg gewählt, um seine [PAGE 1110] politische Intervention frühzeitig zu signalisieren? Es gab doch vor langer Zeit einmal einen Werbespruch der alten PTT: "Sags doch schnell per Telefon."
Der Bundesrat hat sich mit den strategischen Zielen für die Swisscom zu befassen. Es stellt sich nur die Frage, in welchem Prozess solche strategischen Ziele erarbeitet werden. Uns muss hier interessieren, wie - d. h. in welchem Prozess - diese strategischen Ziele mit dem Unternehmen erarbeitet werden.
Im Spätsommer 2005 ging mindestens ein Entwurf der neuen strategischen Ziele, der noch keine solche Strategieänderung bei Auslandbeteiligungen vorsah, zur Konsultation an die zuständigen Legislativkommissionen. Man kann sich deshalb höchstens fragen, ob eine solche grundsätzlich geänderte Strategie nicht auch zur Konsultation an die Legislativkommissionen gehen müsste. Da müssen sich die Damen und Herren der Legislativkommissionen aber schon selber wehren.
X Fragen stehen immer noch unbeantwortet im Raum. Irgendeinmal muss der Bundesrat diese Fragen im Detail beantworten. Herr Bundesrat Merz, ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie heute noch etwas zur Klärung beitragen können. Es geht nicht nur um eine Kommunikationspanne, sondern es stehen grundsätzliche Fragen zur Entscheidvorbereitung und zur Entscheidfindung des Bundesrates und zur Rolle des Kollegiums im Raum.