Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-12-13
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Die Diskussion hat es gezeigt: Wir haben zwei Problemkreise, mit denen wir uns befassen. Der eine gehört eigentlich nur am Rande zum Thema; er betrifft das Vorgehen des Bundesrates und insbesondere die Kommunikation. In der Tat wären hier ein anderes Vorgehen und eine andere Art der Kommunikation sowie ein anderer Inhalt denkbar gewesen. Der Tiefpunkt in diesem Problemkreis war für mich die Drohung eines Mitgliedes des Bundesrates mit der Erhebung von Verantwortlichkeitsklagen; das ist für mich ein Zeichen der Schwäche. Das macht man dann, wenn man sich irgendwo in die Enge getrieben fühlt.
Dagegen wäre es für mich kein Unglück gewesen, wenn der Bundesrat hingestanden wäre und erklärt hätte, bei der Kommunikation hätten sich gewisse Fehler oder, wenn es sein muss, Ungereimtheiten eingeschlichen, zumal der Bundesrat offenbar auch unter einem gewissen Zeitdruck gehandelt hat. In einer Republik kann per se niemandem ein Stein aus der Krone fallen, wenn er Fehler eingesteht. Auch wer stark ist, macht Fehler. Darüber will ich aber nicht sprechen. In den letzten Wochen ist darüber genug geschrieben und geredet und damit das eigentliche Problem auf die Seite geschoben worden.
Ich erinnere Sie daran, was wir mit Gesetz vom 30. April 1997 auch in diesem Ratssaal statuiert haben. Artikel 6 Absatz 3 des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes bestimmt: "Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär der Unternehmung erreichen will." Und Artikel 3 mit dem Randtitel "Zweck" lautet:
"1. Die Unternehmung bezweckt, im In- und Ausland Fernmelde- und Rundfunkdienste sowie damit zusammenhängende Produkte und Dienstleistungen anzubieten.
2. Sie kann alle Rechtsgeschäfte tätigen, die der Gesellschaftszweck mit sich bringt, namentlich .... sich an Gesellschaften beteiligen oder auf andere Weise mit Dritten zusammenarbeiten." Ich betone die Passage "im In- und Ausland" in Artikel 3 Absatz 1.
Als ich das gelesen habe und mir die Intervention des Bundesrates vor Augen gehalten habe, habe ich mich gefragt: Wissen wir alles, was der Bundesrat wusste?
Ich kann diese Frage nicht beantworten, Sie können diese Frage auch nicht beantworten. Eine einzige Person wäre in der Lage, das hier zu tun; ich will die Frage nicht weiter stellen. Gerade aus der Tatsache, dass laut Zweck des Bundesgesetzes über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes Engagements im In- und Ausland ausdrücklich zulässig sind, habe ich geschlossen, dass der Bundesrat vielleicht noch das eine oder andere zusätzlich gewusst hat, was wir nicht wissen.
Der Entscheid des Bundesrates hat nach aussen - und jetzt spreche ich immer unter diesem Vorbehalt, den ich soeben angebracht habe - die Probleme und besonderen Schwierigkeiten aufgezeigt, mit denen eine staatlich beherrschte spezialgesetzliche Aktiengesellschaft verbunden ist; eine solche haben wir vor uns. Wir haben eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft immer dann geschaffen, wenn zum einen politische, staatliche, öffentliche Interessen zu wahren sind und auf der anderen Seite eben auch privatrechtliche Aspekte hineinspielen. Bei der Swisscom ist dieser Dualismus sehr ausgeprägt. Wir sind hier in einem Markt, in dem privatrechtliche Unternehmen als Konkurrenten tätig sind. Wir haben diese Spezialkonstruktion der Swisscom geschaffen, um eminente öffentliche Interessen wahrzunehmen und gleichzeitig mit den privatrechtlichen Konkurrenzunternehmen mitzuhalten.
Das bedingt natürlich einen Spagat. Zu diesem Spagat ist der Bundesrat immer gezwungen, namentlich bei der Definition der Ziele, die er nach Artikel 6 Absatz 3 als Mehrheitsaktionär der Gesellschaft erreichen will. Damit wird der Bundesrat faktisch gleichsam zu einem Oberverwaltungsrat, der eigentlich die Strategie für vier Jahre bestimmend prägt und vielleicht auch intervenieren muss, wenn sich eine ausserordentliche Situation ergibt. All jene, die in einem Verwaltungsrat sitzen, wissen, dass auch bei einer Strategie, die auf vier Jahre festgelegt ist, unter Umständen kurzfristig Entscheide gefällt werden müssen, die eine Abkehr von dieser Strategie bedingen. So interpretiere ich - jedenfalls aufgrund der Kenntnisse, die ich habe - die Intervention des Bundesrates.
Dabei habe ich mich eines gefragt: Wie ist das Verhältnis zwischen dem Bundesrat, der diese Aufgaben nach dem [PAGE 1113] Gesetz wahrzunehmen hat, und seinem Vertreter im Verwaltungsrat der Swisscom? Klappt da die Information? Ist die Information rechtzeitig, ist die Information genügend? Oder ist da etwas vorgefallen, was die Rechtzeitigkeit und die ausreichende Information nicht gewährleistet hat, dass der Bundesrat derart rasch und tiefgreifend reagiert hat? Vielleicht müsste sich auch der Bundesrat überlegen, ob dieser Informationsfluss konstant, genügend und hinreichend ist, damit der Bundesrat die ihm vom Gesetz übertragene Aufgabe wahrnehmen kann.
Für mich ist klar, dass wir uns als Gesetzgeber die Frage stellen müssen, ob der Bundesrat für eine solche Aufgabe im Spagat geeignet ist - der Spagat erfordert einige Beweglichkeit, und der Bundesrat muss sowohl politische als auch ökonomische Interessen unter einen Hut bringen. Wir müssen uns mit anderen Worten die Frage stellen, ob die ganze Konstruktion dieser Swisscom als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft in der Konkurrenzsituation, in der das Unternehmen steht, und angesichts der Zwänge, die durch diese Konkurrenzsituation ausgelöst werden, die richtige ist, ob sie sich seit Erlass des Gesetzes bewährt hat oder nicht. Das wird die grosse Frage sein, mit der wir uns in der Zukunft befassen müssen. Einerseits stellt sich natürlich die Frage, die der Bundesrat aufgeworfen hat - nach dem Verkauf der Mehrheit der Aktien der Swisscom -, und andererseits stellt sich die Frage, wieweit die heutige Konstruktion noch angängig und möglich ist.
Mehr kann ich im Moment eigentlich nicht sagen, weil ich nicht mehr weiss, weil die Analyse auch nicht weit genug fortgeschritten ist. In einem Punkt muss ich Herrn Stähelin Recht geben. Ich hätte mir in der Antwort zur Interpellation auch etwas mehr Informationen erhofft, die uns eine bessere Ausgangslage für die Diskussion geschaffen hätten. Aber die Sache ist mit dem heutigen Tag nicht abgeschlossen, sie ist heute eigentlich erst gestartet.