Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-12-13
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Es geht bei dieser Motion des Nationalrates um einen nicht einfachen Entscheid, der uns nicht leicht fällt und auch nicht leicht fallen soll. Worum geht es? In den letzten 15 Jahren sind neue Methoden zur vorgeburtlichen Diagnostik entwickelt worden. Diese Diagnosen setzen bereits vor dem Eintritt der Schwangerschaft an, und deshalb wird die Methode Präimplantationsdiagnostik genannt. Diese Methode bedingt immer eine künstliche Befruchtung. Gegenstand der Präimplantationsdiagnostik sind somit in der Regel entweder Eizellen oder künstlich befruchtete Embryonen vor der Übertragung des Embryos in die Gebärmutter. Je nach Befund der Diagnostik werden dann die Embryonen selektioniert und eliminiert oder in die Gebärmutter der Frau übertragen. Eine genetische Diagnose an Samenzellen ist zwar möglich, aber nicht anwendbar, da die Samenzellen dabei zerstört werden müssten.
Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung verbietet in Artikel 5 Absatz 3 die Präimplantationsdiagnostik. Die entsprechende Untersuchung während der Schwangerschaft nennt man Pränataldiagnostik. Sie ist heute erlaubt. Mit einer Motion will die WBK des Nationalrates den Bundesrat beauftragen, eine Regelung vorzulegen, welche die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt. Der Nationalrat hat die Motion angenommen. Die WBK des Ständerates beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen die Ablehnung der Motion.
Die Befürworter der Präimplantationsdiagnostik machen vor allem geltend, dass damit genetische Krankheiten frühzeitig erkannt und bekämpft werden könnten. Es sei nicht konsequent, die Pränataldiagnostik zuzulassen, aber die Präimplantationsdiagnostik zu verbieten.
Vor einer Woche hat nun die nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin mit einer Stellungnahme in die politische Diskussion eingegriffen. Eine Mehrheit befürwortet die Präimplantationsdiagnostik, eine Minderheit lehnt sie ab. So weit die Ausgangslage.
Ich komme damit zur Begründung des Antrages der Kommissionsmehrheit. In welchem Kontext steht diese Motion? Die vor einem Jahr geführte Auseinandersetzung um die Stammzellenforschung hat uns gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger zunehmend vor ethisch anspruchsvollen Entscheiden stehen. Auch das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen führt uns beispielhaft vor Augen, dass die vollständige Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes in der Kombination mit der Entwicklung von Gentests zu neuen Möglichkeiten im Bereich von Diagnostik, Prävention und Therapie von genetisch bedingten Krankheiten führt.
In diesem Zusammenhang stellen sich jedoch ganz heikle Fragen. Einige Stichworte sind: der gläserne Mensch, die vorgeburtliche Selektion und die Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund des Erbgutes. Unter anderem stellen sich auch folgende fundamentale Fragen von ethischer, rechtlicher und politischer Relevanz: Von welchem Menschenbild gehen wir aus? Wie gehen wir mit Krankheiten um? Wie gehen wir mit Behinderungen um? Wie gehen wir mit dem uns allen bevorstehenden Tod um?
Solche grundsätzlichen Fragen stellen sich auch im Zusammenhang mit der vorliegenden Motion. Natürlich sagt man, die Präimplantationsdiagnostik würde nur in engen Schranken erlaubt; es gehe jetzt nur um einen Grundsatzentscheid, wir könnten dann bei der Gesetzesberatung noch enge Schranken setzen.
Für die Mehrheit geht es heute um eine Grundsatzfrage, die beantwortet werden kann. Es gilt, in einem ethisch hochsensiblen Bereich nun einmal eine Grenze zu ziehen. Wir sind gegen eine ständige Ausfransung. Man wird auch heute darlegen, ja vielleicht mit prominenten Einzelfällen, dass es doch richtig sei, wenn diese oder jene schwere genetische Krankheit vermieden werden könnte, indem man den entsprechenden Embryo vor der Übertragung in die Gebärmutter ausscheiden und vernichten könnte. Aber es geht heute nicht einfach um Einzelfälle. Nein, wir geben eine Methode frei, die Tür und Tor öffnet.
Wofür die Präimplantationsdiagnostik bereits heute angewendet wird, können Sie im Bericht der Ethikkommission auf Seite 14 lesen. Die Präimplantationsdiagnostik wird bereits [PAGE 1123] auch zur Geschlechtsselektion angewendet. Gemäss den neuesten Zahlen fallen 9 Prozent aller Präimplantationsdiagnostik-Fälle in den Bereich der Geschlechtsselektion. Man nennt dies beispielsweise schön "family balancing". Hier geht es darum, in Familien ein ausgeglichenes Verhältnis von Söhnen und Töchtern zu erreichen.
Die Präimplantationsdiagnostik ist ein Akt der Selektion und der Ausscheidung der als ungeeignet klassifizierten Embryonen. Heute sind es schwere genetische Krankheiten, morgen ist es das Geschlecht, übermorgen sind es die blauen Augen. Wollen wir diese Entwicklung? Wenn wir heute diese Türe öffnen, so garantiere ich Ihnen bereits heute, welches die nächste Forderung an uns sein wird: Man wird die Zulassung des therapeutischen Klonens von uns verlangen. In diesem allgemeinen Kontext gibt es für die Kommissionsmehrheit irgendwo eine Grenze.
Zum Vorwurf der Ungleichbehandlung gegenüber der Pränataldiagnostik möchte ich nur erwähnen: Es gibt einen qualitativen Unterschied zur Pränataldiagnostik. Bei der Pränataldiagnostik muss sich die Schwangere entscheiden, eine bereits eingetretene Schwangerschaft weiterzuführen oder abzubrechen. Bei der Präimplantationsdiagnostik wird aus mehreren für den Zweck der Selektion erzeugten Embryonen eine Auswahl getroffen. Bei der Pränataldiagnostik liegt ein konkreter Interessenkonflikt zwischen dem Lebensrecht des Embryos oder des Fötus und den Interessen der Frau vor, während bei der Präimplantationsdiagnostik kein solcher Interessenkonflikt gegeben ist. Der praktische Entscheid ist somit von qualitativ anderer Natur.
Wir sind als Kommissionsmehrheit gegen eine Zeugung von menschlichem Leben, das unter dem Vorbehalt steht, dass der Embryo vor der Übertragung in die Gebärmutter eine Qualitätskontrolle im Reagenzglas besteht und je nach Ausgang dieser Kontrolle eliminiert werden kann. Das erschreckt mich. In meinem Bekanntenkreis gibt es Menschen, welche bei einer solchen Selektion vermutlich durchgefallen wären. Ich betrachte sie aber als wertvolle Menschen.
Für die Kommissionsmehrheit sprechen damit auch sozialethische Aspekte gegen die Präimplantationsdiagnostik. Was sind denn schwere Krankheiten? Wer stellt eine Positiv- oder Negativliste von solchen Krankheiten oder Behinderungen auf? Bei der Präimplantationsdiagnostik haben wir auch die Gefahr, dass alles, was technisch möglich ist, plötzlich auch sozial erwartet wird. Der Druck auf die Eltern würde noch mehr steigen. Man würde fragen, weshalb sie diese mögliche Selektion nicht vorgenommen hätten.
Die Präimplantationsdiagnostik wäre damit auch ein Urteil gegenüber Menschen mit Behinderungen. Wir haben im Vorfeld zur heutigen Debatte viele ablehnende und befürwortende Zuschriften erhalten. Für mich ist dabei eine Zuschrift ganz entscheidend, nämlich jene von Insieme, das heisst der Schweizerischen Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Diese Vereinigung vertritt in der Schweiz 30 000 Menschen. Sie schreibt: "Wir sind überzeugt, dass das Verbot der Präimplantationsdiagnostik die Grenzen am richtigen Ort setzt. Ohne dieses Verbot wird die Hemmschwelle für die Selektion von behindertem Leben sinken."
Für die Kommissionsmehrheit gibt es schlussendlich noch einen dritten Grund, der gegen die Öffnung spricht: Im Fortpflanzungsmedizingesetz haben wir mit Artikel 5 Absatz 3 die Präimplantationsdiagnostik verboten. Wir haben uns damals, vermutlich wie einige in diesem Rat auch, an verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der Volksabstimmung für dieses Gesetz eingesetzt. Dabei haben wir in der Diskussion immer wieder auf die Schranken, d. h. auf das Verbot der Präimplantationsdiagnostik, hingewiesen. Die Ausgangslage hat sich für die Kommissionsmehrheit heute nicht derart geändert, dass wir unser Wort brechen müssten. Das hat für uns auch etwas mit der Glaubwürdigkeit in der politischen Auseinandersetzung und mit der Glaubwürdigkeit von uns Politikerinnen und Politikern zu tun. Die nationale Ethikkommission kann uns als Parlament schlussendlich nicht die eigene ethische Beurteilung abnehmen. Ein Entscheid einer nationalen Ethikkommission ist kein allgemein verbindlicher Glaubenssatz für uns alle und für unsere Bevölkerung. Wir haben alle unsere eigenen ethischen Wertvorstellungen.
Es sind schlussendlich ethische Vorstellungen, aber auch rechtliche und politische Beurteilungen, welche zum ablehnenden Antrag der Kommissionsmehrheit geführt haben. Wir ersuchen Sie deshalb, die Motion des Nationalrates abzulehnen.