Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-12-13
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Wir merken es, wir haben es heute mit einer ausserordentlich schwierigen und heiklen Frage zu tun, in welcher weder Parteiinteressen noch Standesinteressen, noch irgendwelche Verbindungen ausschlaggebend sind, sondern sehr persönliche Überlegungen und Überzeugungen.
Die für mich schwierigste Frage in dieser Angelegenheit besteht darin, wie man genetische Untersuchungen während der Schwangerschaft erlauben kann und sich gleichzeitig gegen die Präimplantationsdiagnostik aussprechen kann. Diese Diskrepanz wurde auch heute mehrmals so umschrieben, dass man eine Frau zwingt, sich einen Embryo einpflanzen zu lassen, und ihr erst nachher eine genetische Untersuchung erlaubt, die dann unter Umständen zu einer Abtreibung führt.
Wenn man die genetische Untersuchung während der Schwangerschaft, also die sogenannte pränatale Diagnostik, und die Präimplantationsdiagnostik auf die gleiche Stufe stellt, wenn man sagt, das sei genau das Gleiche, dann gibt es tatsächlich nur eine Antwort: Man muss die Präimplantationsdiagnostik zulassen. Allerdings müsste man dann konsequenterweise die Präimplantationsdiagnostik unter den genau gleichen Rahmenbedingungen zulassen, wie man sie bei der pränatalen Diagnostik auch hat. Ich stelle aber fest, dass die Befürworterinnen und Befürworter der Präimplantationsdiagnostik selber immer wieder betonen, dass bei der Präimplantationsdiagnostik andere, nämlich strengere bzw. einschränkendere Kriterien angewendet werden sollen, als es bei der pränatalen Untersuchung der Fall ist.
Meines Erachtens gibt es tatsächlich zwischen der pränatalen Untersuchung und der Präimplantationsdiagnostik wesentliche Unterschiede. Gemäss Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen sind pränatale Untersuchungen erlaubt, sofern sie darauf abzielen, Eigenschaften von Embryonen oder Föten zu ermitteln, welche deren Gesundheit direkt beeinträchtigen. Ich habe von niemandem, der die Präimplantationsdiagnostik befürwortet, gehört, dass man für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik dieselben Kriterien vorsieht. Also machen auch die Befürworter der Präimplantationsdiagnostik einen klaren Unterschied zwischen diesen beiden Anwendungen. Und der Unterschied ist ja auch sehr offensichtlich, und der Bundesrat hatte auf diesen Unterschied schon bei den Beratungen zum Fortpflanzungsmedizingesetz hingewiesen.
Stellt man bei einer pränatalen Untersuchung einen Mangel fest, dann besteht eine Chance für ein Therapiekonzept. Wenn jedoch in der Präimplantationsdiagnostik beim Embryo ein Defekt festgestellt wird, dann wird das zu einem Automatismus zwischen einem mutmasslichen Mangel und der Verwerfung des Embryonen führen. Dieser Automatismus ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen der pränatalen Untersuchung und der Präimplantationsdiagnostik.
Genau hier beginnt dann das zweite Problem, auf welches ich von den Befürworterinnen der Präimplantationsdiagnostik bis heute keine befriedigende Antwort erhalten habe, nämlich auf die Frage der Abgrenzung. Während bei den pränatalen Untersuchungen eine direkte Beeinträchtigung der Gesundheit als Voraussetzung genügt, um überhaupt eine Untersuchung zuzulassen, möchte man die Präimplantationsdiagnostik - das haben heute verschiedene Rednerinnen und Redner gesagt - nur in wenigen definierten Fällen ermöglichen, z. B. für Familien mit schwerwiegenden Erbleiden. Auch die Nationale Ethikkommission hat versucht, eine Abgrenzung vorzunehmen, indem sie Begriffe wie "schwere Krankheit", "schwere familiäre Krankheit" oder "im Laufe des ersten Lebensjahres zum Tod führende Leiden" vorschlägt.
All diese Versuche machen deutlich, wie weit entfernt wir von einer Antwort sind, vor allem wenn man sich vor Augen hält, dass z. B. auch eine Chromosomenanomalie nicht immer eindeutig als schwere Krankheit zu bezeichnen ist. Ist Trisomie 21 eine schwere Krankheit? Wer will das entscheiden? Wer kann das entscheiden? Wie steht es mit Genmutationen, die nur über Prädispositionen Auskunft geben? Die Nationale Ethikkommission sagt, dass eigentlich nur die Eltern des Embryos diese Abgrenzungen vornehmen können. Aber wie sollen die Eltern im Voraus wissen, wie schlimm eine bestimmte genetisch feststellbare Krankheit ist?
Hier zeigt sich meines Erachtens einmal mehr der Unterschied zwischen einer pränatalen Untersuchung und der Präimplantationsdiagnostik. Bei einer pränatalen Untersuchung entscheidet die Frau - respektive die Eltern - individuell, ob sie angesichts eines bestimmten Risikos einer Krankheit oder Behinderung des Embryos die Schwangerschaft weiterführen will oder nicht. Bei der Präimplantationsdiagnostik kann der Entscheid nicht individuell gefällt werden, weil man hier davon ausgeht, dass Alternativen, also andere Embryonen, zur Verfügung stehen. Die Präimplantationsdiagnostik dient der Selektion, während die pränatale Untersuchung der Information dient, bei welcher man individuell entscheidet, welche Konsequenzen diese Information für einen persönlich hat.
Genau darin ist meine Zurückhaltung gegenüber der Präimplantationsdiagnostik begründet. Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, wie man solch allgemein gültige Selektionskriterien festlegt. Letztlich würden wir nämlich damit aussagen müssen, welche Formen von Krankheiten oder Behinderungen nicht mehr vorkommen sollten respektive welche Krankheiten oder Behinderungen in Zukunft wenn möglich verhindert werden sollten.
Bis heute habe ich von niemandem, der die Präimplantationsdiagnostik befürwortet, eine Antwort auf diese Frage erhalten. Wenn wir heute Ja sagen zur Motion des Nationalrates, dann gehen wir aber davon aus, dass es möglich ist, diese Abgrenzung vorzunehmen. Ich sehe diese Möglichkeit im Moment nicht, und ich werde deshalb die Motion nicht annehmen. Ich tue dies allerdings im Bewusstsein, dass damit diese schwierigen Fragen nicht ein für allemal beantwortet sind. Ich finde es zudem wichtig, dass diese Fragen immer wieder kommen und wir im Hinblick auf technische, medizinische, aber auch gesellschaftliche Entwicklungen auch unsere eigene Haltung immer wieder überprüfen.
Dann müssen wir aber auch bereit sein, immer wieder zu überprüfen, inwieweit unsere Entscheidungen auch mit Artikel 119 der Bundesverfassung noch vereinbar sind. Mit der Präimplantationsdiagnostik geraten wir nämlich unweigerlich auch in Konflikt mit der Verfassung.
Erstens besagt Artikel 119 der Bundesverfassung, dass nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen weiterentwickelt werden dürfen, als ihr sofort eingepflanzt werden können. Die Präimplantationsdiagnostik steht diesem Grundsatz aber entgegen, sollen mit ihr ja gerade mehr Embryonen hergestellt werden, als schlussendlich eingepflanzt werden, um die untauglichen - ich verwende diesen Begriff hier ungern - aussortieren zu können; sonst macht die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik überhaupt keinen Sinn. [PAGE 1130]
Zweitens müssten die Methoden für die Präimplantationsdiagnostik weiterentwickelt werden; sie sind heute zum Teil ja noch recht rudimentär und wenig aussagekräftig. Um diese Methoden weiterzuentwickeln, braucht es aber Forschung mit Embryonen. Das schreibt die Nationale Ethikkommission, und ich bin ihr dankbar für diese Transparenz. Damit zeichnet sich aber eine zusätzliche Diskrepanz zum geltenden Verfassungsartikel ab. Genau diese Forschung haben wir nämlich mit Artikel 119 in der Bundesverfassung ausgeschlossen.
Ich bitte Sie also, der Kommissionsmehrheit zu folgen und damit auch der Bundesverfassung Nachachtung zu verschaffen.