Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-12-14
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Der Sprecher hat jetzt sehr gut und auch eindrücklich erklärt, weswegen dieser Rechtfertigungsgrund gestrichen werden soll. Mir ist auch klar, dass man nicht einen Rechtfertigungsgrund geltend machen kann, um gegen Treu und Glauben zu handeln. Es kann aber durchaus notwendig sein, auf Daten zuzugreifen, deren Erhebung und Zweck ursprünglich nicht ersichtlich waren. Wie ist es etwa, wenn Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Geldwäscherei- oder Terrorismusbekämpfung erfüllen müssen? Daten müssen in solchen Fällen beschafft werden können, ohne dass dies für die betroffenen Personen im Sinne von Artikel 4 erkenntlich ist oder dass gar eine Zustimmung eingeholt worden ist.
Die Rechtfertigungsgründe sind in Artikel 13 detailliert aufgelistet. Aus meiner Sicht höhlt mein Antrag deshalb den Datenschutz nicht aus. Ich bin einfach froh, wenn ich entweder vom Kommissionssprecher oder vom Bundesrat eine Antwort auf meine Frage erhalte. Dann kann ich mich allenfalls zufrieden erklären und den Antrag zurückziehen. Es ist eben immer schwierig, sich eine Meinung zu bilden, wenn im Nationalrat über die Anträge überhaupt nicht diskutiert wird.