Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-12-14
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-14
Wortprotokoll
Den Ausführungen von Kollege Schweiger ist im Grundsatz nichts Ergänzendes beizufügen. Eine Vorbemerkung: Den genau gleichen Antrag, wie er jetzt von Ihnen, Frau Leumann, eingereicht worden ist, hatten wir in der Kommission für Rechtsfragen; es war ein Antrag Wicki. Ich ergreife das Wort aus folgendem Grund:
Frau Leumann will mit ihrem Antrag zu Artikel 5bis den Artikel 6 Absatz 2 Litera g ersetzen, wenn ich das richtig verstehe. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass wir damit etwas verlieren würden. Zusätzlich zu dem, was Kollege Schweiger erklärt hat, muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir jetzt eben nicht mehr nur von Konzerngesellschaften, sondern allgemein von juristischen Personen oder Gesellschaften sprechen - Sie sehen das auf der Fahne. Wir haben mit dem Hinweis auf Gesellschaften und juristische [PAGE 1155] Personen also noch eine materielle Änderung aufgenommen und haben daran gedacht, dass dadurch beispielsweise eben auch Stiftungen oder Kollektivgesellschaften erfasst werden können.
Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen: Wenn wir dem Antrag Leumann zustimmen, geht in Bezug auf die Frage der Konzernregelung nichts verloren. Aber die Kommission hat materiell etwas Zusätzliches hineingebracht. Deshalb würde ich doch im Nachgang zu den Ausführungen von Kollege Schweiger empfehlen, dass wir es eben bei der Kommissionslösung belassen und diese als Differenz in den Nationalrat bringen. Denn dann ist ein umfassenderes Paket vorhanden, eben auch mit dieser Erweiterung in Bezug auf sämtliche juristische Personen und auch Gesellschaften.