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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-14

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis für die Bedenken, die gegenüber diesem Artikel angebracht worden sind. Ich habe auch, Herr Schweiger, die grosse Last der Verantwortung gespürt, hier die Detailbestimmungen zu erlassen. Ich sage nur, die Schwierigkeiten sind wahrscheinlich nicht nur beim gesunden oder nicht gesunden Menschenverstand anzusiedeln, sondern ich glaube, dass es bei solchen Detailerlassen unvermeidlich ist, dass wir die Kreise, die davon betroffen sind, vorher zumindest anhören, wenn auch nicht in einem formellen Vernehmlassungsverfahren.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir das vorher tun werden, falls ich für die Vorbereitung für den Bundesrat zuständig sein sollte. Das sollten wir ohnehin vermehrt machen. Wir haben nämlich eine Vernehmlassungspflicht, die generell gilt; sie ist etwas stur, es wird alles mit Terminen gemacht. Aber es gibt auch Erlasse, wo wir die Kreise vermehrt anhören sollten, denn wir sind natürlich im Bundeshaus vom Alltag etwas abgeschottet. Das kann ich Ihnen versprechen.

Warum ist diese Bestimmung überhaupt im Gesetz? Sie ist nicht ganz aus unserem freien Willen heraus aufgenommen worden. Wenn wir nicht diese oder jene ähnliche Bestimmung haben, die eine solche Garantie vorsieht, können wir dieses Zusatzprotokoll nicht unterzeichnen. Es wird nicht in dieser Form verlangt, man könnte es noch ändern, aber es scheint uns die am wenigsten einschneidende Bestimmung zu sein. Sie enthält eben noch die Regelung der Einzelheiten durch den Bundesrat, was, wenn es zu restriktiv wird, wieder abgeändert werden kann.

Es ist so: Nach geltendem Recht sind heute die Datenbearbeiter verpflichtet, die Übermittlung von Daten ins Ausland dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu melden. Diese Pflicht besteht heute schon, wenn für die Bekanntgabe keine gesetzliche Grundlage besteht und die betroffenen Personen davon keine Kenntnis haben. Nur ist es so - und darum ist dieses Zusatzprotokoll zustande gekommen -, dass diese Meldepflichten heute kaum erfüllt werden. Jetzt muss man diese Garantien gewährleisten, damit das Protokoll unterschrieben werden kann, aber deswegen muss man nicht über das Ziel hinausschiessen.

Ich kann Ihnen hier Folgendes versichern: Wenn sich regelmässige Übermittlungen unter den gleichen Rahmenbedingungen abspielen, besteht die Absicht, dass eine einmalige Information reicht. Ich glaube, es ist schon eine relativ hohe Barriere, wenn man sagt: Bei regelmässigen Übermittlungen, die sich unter gleichen Rahmenbedingungen abspielen, reicht eine einmalige Information; dort ist sie dann nicht mehr notwendig. Damit haben wir schon viele Fälle erfasst.

Was wir mit den anderen machen, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Aber ich bin hier eher auch für eine Lösung, die davon ausgeht, dass man immer an den Worst Case denkt, wenn man ein Gesetz oder eine Bestimmung macht: Was könnte aus dieser Bestimmung alles gemacht werden, das uns nicht passt? Man sollte nicht sagen: Wir gehen davon aus, dass alle nur das Freiheitlichste und Beste mit dem gesunden Menschenverstand wollen. Ich gehe eigentlich immer vom Gegenteil aus. Es ist die Bedingung, dass man überhaupt überblickt, was alles geschehen kann. Da werden wir mit den betroffenen Kreisen vorher mindestens eine Anhörung - um nicht zu sagen: eine Vernehmlassung - durchführen.

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