Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-12-14
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-14
Wortprotokoll
Ich möchte zu dieser Vorlage folgende Erklärung zu Protokoll geben, weil ich mich in einem spezifischen Spannungsfeld befinde: Einerseits habe ich in der Herbstsession 2003 die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas mitunterzeichnet, weil sie auch aus meiner Sicht in die richtige Richtung geht, indem sie das Einbürgerungswesen abschliessend zu einer kantonalen Angelegenheit machen will, ohne Weiterzugsmöglichkeit ans Bundesgericht. Andererseits bin ich Mitglied des Initiativkomitees der Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen", die noch weiter geht als die uns heute vorliegende Änderung des Bürgerrechtsgesetzes. Mit unserer Initiative wollen wir den Einbürgerungsentscheid als politischen Akt des Souveräns, gegen den es keine Beschwerderechte mehr geben soll, in der Verfassung verankern. Da ich in diesem Spannungsfeld bin, werde ich mich bei der Vorlage hier nun der Stimme enthalten und mich politisch dann ausschliesslich auf unsere Volksinitiative konzentrieren.
Nun ist letzte Woche allerdings die Bundeskanzlei mit einer Mitteilung an die Öffentlichkeit gelangt - meine Kollegen Brändli und Kuprecht haben mit Recht bereits nachdrücklich darauf verwiesen -, die den Eindruck erweckt haben könnte, unsere Volksinitiative sei gescheitert. Es seien genau 1000 Unterschriften weniger abgegeben worden und auf den verbliebenen Unterschriftenbögen seien viele Mehrfachunterzeichnungen entdeckt worden. Ich nehme diese Mitteilung vorerst mit Gelassenheit entgegen und warte auf das Ergebnis der Nachzählung. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sich unsere Leute beim Zählen der Unterschriften um genau 1000 Stimmen geirrt haben sollten, und schliesse deshalb irgendwelche trüben Machenschaften nicht völlig aus - Machenschaften, die allenfalls strafrechtliche Folgen haben könnten.
Enttäuscht und besorgt bin ich jedoch über die Vorprüfungsarbeit in den Gemeinden. Kann es wirklich sein, dass auf den Gemeindekanzleien die Unterschriften nicht mehr seriös geprüft werden, dass kein Verlass mehr auf die Gemeinden ist? Ja, kann es gar sein, dass die Gemeinden die Prüfungsunterlagen vorzeitig löschen und eine nachträgliche Überprüfung gar nicht mehr möglich ist? Müssen die Beglaubigungsunterlagen auf den Gemeindekanzleien denn nicht mehr bis zur Veröffentlichung der Verfügung der Bundeskanzlei über das Zustandekommen aufbewahrt werden? Ich glaube, da ist Abklärungsbedarf gegeben. Ich werde das Thema an der nächsten Sitzung der Staatspolitischen Kommission - ich sage dies auch an die Adresse von Frau Kollegin Heberlein als unserer neuen Präsidentin, damit sie es auch gleich zur Kenntnis nehmen kann - zur Diskussion stellen. So viel für den Moment zu dieser Angelegenheit.