Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2000-09-20
Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-20
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der Kommission zu den drei Minderheitsanträgen. Ich nehme die drei zusammen, weil das meiner Meinung nach ein Ganzes ist und ineinander geht.
Es ist auch aus Sicht der gesamten Kommission richtig, dass Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards überall beachtet werden müssen. Aber aus Sicht der Kommissionsmehrheit gehören diese Kriterien nicht in das Exportförderungsgesetz. Wenn Verletzungen von Menschenrechten in einem Land vorliegen, ist es Sache des EVD, und es muss auf Stufe Bundesrat interveniert werden, wie das in der Vergangenheit auch regelmässig geschehen ist. Auch in der Aussenwirtschaftspolitik gelten die Massstäbe der Aussenpolitik. Ethik und Wirtschaft gehören zusammen, ich denke, das ist absolut unbestritten. Diese Grundsätze haben wir in den Konventionen auch unterschrieben, aber auch im Helsinki-Abkommen ist es geregelt. Es wäre falsch und unnötig, diese ethischen Standards in das Exportförderungsgesetz aufzunehmen.
Wir sind der Meinung, dass die Schweiz mit ihrer Tätigkeit in den Ländern im Massstab eins zu eins zeigen soll, wie Menschenrechte gehandhabt werden. Damit können wir für die Schwächsten die grösste Unterstützung leisten. Die Minderheitsanträge wurden in der Kommission aus diesen Gründen abgelehnt.
Ich möchte mich noch zu zwei, drei Voten äussern:
Auch in der EU sind diese Standards nicht in der Gesetzgebung, sondern in Verträgen geregelt. Wenn Menschenrechtsverletzungen vorliegen, werden Unternehmen nicht mehr finanziert. Wenn diese ethischen Grundsätze in das Exportförderungsgesetz eingebracht werden, wird nicht das Land, das Menschenrechte verletzt, bestraft, sondern ganz eindeutig die Unternehmen, die Export in dieses Land tätigen. Das wollen wir ja nicht.
Unternehmen, die gegen die Antikorruptionsnormen verstossen, sind von Fördermassnahmen ausgeschlossen, wir haben das eben vorhin auch von den Befürwortern der Minderheiten gehört. Es geht bei diesem Gesetz jedoch - das muss auch wieder einmal klar gesagt werden - nicht um finanzielle Unterstützung, sondern um eine Informationsplattform.
Noch zu den Antikorruptionsnormen: Wir sind Mitglied der OECD, und wir sind Mitglied der Weltbank. Diese beiden Organisationen schliessen Unternehmen von ihren Tätigkeiten [PAGE 938] aus, wenn diese sich Verstösse gegen Antikorruptionsnormen zuschulden kommen lassen. Es ist richtig, dass wir dort dabei sind und das auch weiterhin so unterstützen.
Im Weiteren hat die Aussenpolitische Kommission zwei Postulate verabschiedet: Sie verlangt vom Bundesrat einen Kodex zur Wahrung der Menschenrechte - Sie haben den Text auf der letzten Seite der Fahne - und eine Gesamtübersicht über die Bundesaktivitäten zur Exportförderung. Mit diesen beiden Postulaten (00.3415/00.3416) sind auch unsere Anliegen bestens aufgehoben. Die Kommission unterstützt sie in diesem Sinne.