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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-14

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-14

Wortprotokoll

Im Eintretensvotum ist die Problematik etwas dargelegt worden; Sie haben es gehört. Es ist nicht schön, wenn man jahrelang an einem Gesetz gearbeitet hat und am Schluss, bevor es in Kraft tritt, zugeben muss, dass es darin bestimmte Mängel hat. Die Frage ist: Sind diese Mängel so schwerwiegend, dass es sich lohnt, sie zu berücksichtigen?

Ich kann Ihnen vonseiten des Bundesrates versichern: Wir haben nicht jeder kleinen Kritik am Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches Rechnung getragen; das war eine Fülle. Aber es wurde erstens schwerwiegender Kritik in Bezug auf Mängel Rechnung getragen, welche für die Sicherheit unseres Landes gravierend sind, und zweitens ganz stossenden Bestimmungen, bei denen es absurd wäre, wenn wir sie nicht regeln würden. Darum musste diese Arbeit gemacht werden, einerseits gegen einen gewissen Widerstand der Verwaltung, welche dieses Gesetz gemacht hat, andererseits aber auch des Parlamentes; das ist begreiflich.

Was meine ich damit, wenn ich sage, es sei schwerwiegende Kritik geübt worden wegen Mängeln, deren Behebung für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit unabdingbar ist? Die Vollzugsorgane, namentlich die Kantone, machen Folgendes geltend, und zwar glaubwürdig - sie bezeichnen die Fälle nicht nur einfach so allgemein, sondern sie legen sie dar -: Wenn das neue Strafgesetzbuch in Kraft treten würde, müssten z. B. allein im Kanton Zürich - aber es gibt auch Fälle in anderen Kantonen, wir haben die Fälle im damaligen Zeitpunkt untersucht - sieben sehr gefährliche Täter entlassen werden, weil man mit dem neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches keine Handhabe dagegen hätte; dies, obwohl sowohl die Gerichtspsychiater als auch die Gefängnisdirektoren der Überzeugung sind, dass das Wiederholungstäter sind, die schwerwiegende Taten [PAGE 1144] begehen könnten. Wir sind verpflichtet, diese Frage ernst zu nehmen, denn es ist eine Frage der Sicherheit. So ist es entstanden. Es gibt schwerwiegende Mängel im neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, insbesondere was die Verwahrung der Täter betrifft. Das ist hier korrigiert worden. Auch die Verwaltung, die sehr reserviert an die Sache herangegangen ist, ist der Meinung, das sollte man korrigieren. Ich bin froh, dass Ihre Kommission das aufgenommen hat.

Was meine ich mit den anderen Dingen, die sehr stossend wären? Ich nenne Ihnen ein kleines Beispiel. Neu werden die Disziplinarmassnahmen in den Strafanstalten im Bundesgesetz geregelt; das war früher nicht so. Was für Disziplinarmassnahmen gelten im Gefängnis?

Nicht aufgeführt worden ist die Busse. Die Verantwortlichen von Strafanstalten machen geltend, das häufigste und auch das wirkungsvollste Mittel der Disziplinarstrafe sei die Busse, weil Gefangene in Bezug auf das Portemonnaie eben relativ sensibel reagierten. Wenn diese Massnahme fehlt und Sie sie nicht mehr haben, also auf anderes ausweichen müssen, und man Ihnen sagt, dann sei es halt der Arrest, dann muss ich Ihnen sagen: Sie müssten so viele Arrestzellen bauen und Personen arretieren, dass das keinen Sinn machen würde. Es ist offensichtlich, dass man die Busse nicht weggelassen hat, weil man einen politischen Entscheid getroffen hat, sondern sie ist untergegangen, und sie ist nicht geltend gemacht worden. Es ist gleichgültig, wo der Fehler liegt. Solche Dinge sind hier also aufgenommen worden.

Ein Letztes: Man hat vergessen, diese Strafregisterbereinigung hier zu regeln. Das würden wir Ihnen auch vorschlagen. Der Kommissionspräsident hat zu Recht gesagt, dass die Verwahrungs-Initiative hier nicht hineinspielt. Das hat auch nicht diese Dringlichkeit, weil die Verwahrungs-Initiative seit der Annahme rechtskräftig ist. Sie ist an sich anwendbar, schon als Verfassungsgrundsatz. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es besser wäre, man würde das noch gesetzlich regulieren. Das ist jetzt auf dem Weg ins Parlament. Aber das muss nicht in Kraft gesetzt sein, wenn der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches in Kraft tritt. Wir haben im Bundesrat im Sinne - das ist so die aktuelle Tendenz -, diesen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches auf den 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen. Dann müssen auch die Kantone mit ihren Gesetzeserlassen bereit sein, und darum bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und diese Korrekturen vorzunehmen. Es wäre für die Bevölkerung schwer verständlich, wenn wir das nicht tun würden, vor allem wenn wir schwerwiegende Kriminalitätsfälle hätten, die nachweisbar nur auf eine schlechte gesetzliche Regelung zurückzuführen wären.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und in diesem Sinne, wie beantragt, zu entscheiden.