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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-12-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ich glaube, dass Kollege Marty mich vielleicht etwas falsch verstanden hat und ich mich vielleicht auch missverständlich ausgedrückt habe. Deshalb stelle ich ganz kurz noch einmal die Situation dar:

Der Täter begeht eine Tat, er ermordet seine Ehefrau oder seine Freundin. Er wird verhaftet, die Untersuchung läuft. In dieser Untersuchung wird er von einem Gutachter beurteilt, der zur Frage, ob krankhafte Ursachen eine Rolle spielen könnten, Nein sagt und die Ursache der Tat allein in der Beziehung dieses Täters zu dieser Frau oder Freundin sieht. Nun kommt eine Einschränkung: Es gibt eine Krankheit, die schizophrene Paranoia genannt wird, die in Schüben verläuft. Nun ist es durchaus vorstellbar, dass dieser Täter während der ganzen Zeit der Untersuchungshaft und vor der Verurteilung keinen solchen Schub hatte. Der Psychiater konnte also gar nicht feststellen, dass der Täter unter einer Paranoia leidet. Es wird das Urteil gefällt, der Richter entscheidet, der Täter wird bestraft, weil er aus Gründen, die nicht krankhaft waren, seine Frau oder Freundin umgebracht hat. Es vergehen zwei bis drei Jahre. Während des Strafvollzuges zeigt sich nun, dass der Täter tatsächlich eine Paranoia hat, weil dann ein Schub eintritt und sich diese Schübe vielleicht wiederholen. Erst unter dieser Voraussetzung kann ein neuer Gutachter erstmals feststellen, dass dieser Täter paranoid ist. Diese erstmals so getätigte Feststellung berechtigt dazu, die Verwahrung anzuordnen, wenn aus dieser Retrospektive gesagt werden kann: Er war schon früher paranoid, während der Untersuchungsphase konnte dies aber nicht erkannt werden.

Nochmals: Es werden wenige solche Fälle sein. Aber wegen der an sich banalen Tatsache, dass es solche Fälle geben könnte und solche Fälle für irgendwelche Opfer ganz verheerend sein könnten, glaube ich, dass es einem Rechtsstaat erlaubt sein muss, aufgrund dieser Gegebenheiten, die sich infolge neuer Umstände erklären, einen Mann zu verwahren, um zukünftige Verbrechen zu verhüten und weitere Opfer zu vermeiden. Die Voraussetzungen, die wir verlangen, sind nun wirklich strikt.