Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-14
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-14
Wortprotokoll
Ich möchte hier nicht auf diese speziellen Fälle und die Diskussion, die sich hier jetzt entfacht hat, eingehen. Eine psychiatrische Diskussion kann ich auch nicht führen, weil ich nicht aus diesem Metier komme. Ich muss Ihnen aber sagen: Mit Artikel 65 Absatz 2 steht ein Kernpunkt dieser Vorlage zur Diskussion, nämlich die nachträgliche Anordnung der Verwahrung. Wenn man jemanden nachträglich verwahrt, ist die Gefahr natürlich die, dass man jemanden, von dem man glaubt, dass er straffällig wird, ohne gerichtliche Überprüfung und ohne dass etwas vorliegt, verwahrt. Das ist gefährlich, so kann man alle Menschen verwahren.
Hier besteht jedoch keine Gefahr. Es geht um die Fälle, in denen jemand vor seiner Entlassung steht und alle davon überzeugt sind - ich sage hier alle: das sind die Strafvollzugsbehörden, die Psychiater und die Fachleute der Strafanstalten -, dass es eine schwere Straftat geben wird. Ich muss Ihnen sagen: Solche Fälle sind vorgekommen, und die Täter sind automatisch entlassen worden. In einem der schwersten Fälle, einem berühmten, ist innert wenigen Tagen nach der Entlassung eine 25-jährige Frau vergewaltigt und ermordet worden. Es geht um solche schwerwiegende Fälle.
Nun ist hier ausgeschlossen, dass man gegen irgendjemanden in umfassender Form nachträglich eine Verwahrung ausspricht. Solche Vorschläge lagen ja bei der Beratung vor und sind zu Recht abgelehnt worden. Hier geht es vielmehr um den Fall, in dem bezüglich eines Verbrechers, der seine Strafe abgebüsst hat, im Laufe der Zeit die Erkenntnis entstanden ist: Diese Person wird wegen einer bestimmten Anomalie schwer straffällig werden, und das hätte man bereits bei der ersten Verurteilung merken können, wenn man über die Unterlagen verfügt hätte. Aber das genügt nicht für eine Verwahrung, sondern es muss ein neues Urteil gefällt werden. In der Auseinandersetzung zwischen Herrn Schweiger und Herrn Marty fehlten die Richter, die sind jetzt nicht hier. Die Richter müssen das neu beurteilen. Der Hauptvorwurf von Herrn Berset und von Herrn Marty lautet, dass dies sehr seltene Fälle sein würden. Sie haben gesagt, dies sei kaum praktikabel. Es kann sein, dass es seltene Fälle sind, aber auch wenn es seltene Fälle sind, sind es auf jeden Fall doch sehr schwerwiegende. Selbst wenn diese Fälle in vielleicht zehn Jahren nur drei- oder viermal vorkommen, sind es dann drei oder vier Personen, die ermordet werden - und das ist ja nicht nichts. Ich glaube, dieses Ventil, auf das die Strafvollzugsbehörden allergrössten Wert legen, sollten wir nicht einfach beiseite schieben. Wenn es einmal vorkommt, sollten wir nicht einfach sagen, dass es nur wenige Fälle seien; wenn es ja wenige sind, stört es auch niemanden, wenn es im Gesetz enthalten ist. Es sind aber schwerwiegende Fälle.
Die beharrlichen Warnungen der Strafvollzugspraktiker haben den Bundesrat dazu bewogen, einen neuen Vorschlag zur nachträglichen Verwahrung einzubringen. Die Expertenkommission hat ihn so gemacht, dass er mit der EMRK [PAGE 1149] vereinbar ist. Herr Schweiger hat gesagt, die Restriktionen seien sehr stark, sodass jetzt der Vorwurf von der anderen Seite kommt, dies würden seltene Fälle sein. Aber wenn Sie das stärker ausdehnen, kommen Sie erstens mit der EMRK in Konflikt. Zweitens besteht dann auch die Gefahr, dass jemand verwahrt wird, ohne dass eine gerichtliche Beurteilung besteht.
Darum bitte ich Sie, im Interesse der Sicherheit unseres Landes dieser doch sehr wohlausgewogenen Fassung zuzustimmen.