Escher Rolf · Ständerat · 2005-12-15
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Bei Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe a handelt es sich nur um eine sprachliche Bereinigung: Sicherheitsnachweise werden erbracht, Sicherheitsgutachten werden vorgelegt.
Ich erlaube mir noch eine Bemerkung zu Absatz 3 Buchstabe e, wo festgehalten wird, dass die Betriebs- und Instandhaltungsorganisation, die Bergungsinstallation sowie das ausgebildete Personal vorhanden sein müssen: Es ist für die Kommission klar, dass selbstverständlich genügend ausgebildetes Personal vorhanden sein muss. Ich gebe diese Erklärung im Auftrag der Kommission ab.
Zu Absatz 3 Buchstabe f: Hier haben wir eine Minderheit. Ihr Sprecher wird deren Position selber vortragen. Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass der Bundesrat dieses Problem der arbeitsrechtlichen Vorschriften gesamthaft in der Bahnreform 2 lösen will.
Weiter beantragen wir einen neuen Absatz 4 mit folgender Formulierung: "Betriebsbewilligungen werden in der Regel bis Ablauf der Konzession erteilt." Konzessionen werden in der Regel auf 20 oder 25 Jahre erteilt. Auch die Betriebsbewilligungen sollen grundsätzlich mit der gleichen Dauer erteilt werden; das ist die feste Auffassung der Kommission, aber auch die des BAV. Aber selbstverständlich gibt es Ausnahmen. Wenn man weiss, dass bei einer bestimmten Bahn in fünf Jahren wesentliche Erneuerungen getätigt werden müssen, dann wird die Betriebsbewilligung nicht für die gleiche Dauer erteilt wie für die Konzession, sondern eben nur noch für diese fünf Jahre. Deshalb wählten wir ja auch die Formulierung "in der Regel". Aber grundsätzlich erwarten wir die gleiche Dauer für beide Formen der Bewilligung, für die Konzession und die Betriebsbewilligung.