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Briner Peter · Ständerat · 2005-12-15

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass der Bundesrat für Transparenz bei der Berechnung der öffentlichen Entwicklungshilfe in der Schweiz sowie für die Vergleichbarkeit der öffentlichen Entwicklungshilfe in der Schweiz mit jener in den OECD-Staaten sorge und darüber detailliert Bericht erstatte.

Ende der Sechzigerjahre hat der Entwicklungsausschuss der OECD (DAC) den Begriff der öffentlichen Entwicklungshilfe geschaffen, um über ein internationales Instrument zu verfügen, das es ihm ermöglicht, die Leistungen zugunsten einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der armen Länder unseres Planeten zu messen. Die öffentliche Entwicklungshilfe umfasst nach der Definition der OECD alle Finanzströme, die von öffentlichen Organen stammen, ihr vorrangiges Ziel in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Empfängerländer haben, zu vergünstigten finanziellen Bedingungen - zum Beispiel als Schenkungen und Darlehen zu günstigen Konditionen - erbracht werden und für Entwicklungsländer und Entwicklungsregionen sowie für multilaterale Organisationen bestimmt sind, welche auf der OECD-Liste aufgeführt sind.

Der Entwicklungsausschuss hat die Aufgabe, für eine kohärente Berechnung der öffentlichen Entwicklungshilfe zu sorgen. Um die Vergleichbarkeit und die Transparenz dieser Leistungen zu gewährleisten, hat der Entwicklungsausschuss umfassende statistische Richtlinien ausgearbeitet, welche Regeln und Verfahren bezüglich Meldepraxis für die Berechnung der öffentlichen Entwicklungshilfe enthalten. Seit 1972 hat sich die Definition der öffentlichen Entwicklungshilfe nicht geändert. Das DAC passt jedoch periodisch die Richtlinien an, um den Interpretationsspielraum bei einzelnen Berechnungsregeln einzuschränken und eine bessere Übereinstimmung der öffentlichen Entwicklungshilfe mit der Entwicklung der Instrumente der internationalen Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Im Hinblick auf verschiedene parlamentarische Vorstösse und inneren politischen Druck hat es die Schweiz als sinnvoll erachtet, ihre Interpretation der Richtlinien zu überprüfen und ihre Berechnungspraxis anzupassen. Dabei orientiert sie sich an dem von der Mehrheit der Geberländer gewählten Ansatz. Neu werden anstelle der Ausgaben für anerkannte Flüchtlinge die während des ersten Jahres anfallenden Aufenthaltskosten für Asylbewerber aus Entwicklungsländern, die auf der DAC-Liste figurieren, zur öffentlichen Entwicklungshilfe gezählt. 2004 handelte es sich um einen Beitrag von 235 Millionen Franken. Wir passen uns also diesen neuen Richtlinien an. [PAGE 1173]

Nicht in diesem Katalog und daher auch nicht im entsprechenden internationalen Index enthalten sind aber Investitionen seitens der privaten Wirtschaft und die Leistungen privater Stiftungen. Auch die Unterstützung durch unsere privaten Hilfswerke und NGO - die im Gegensatz zu denjenigen im Ausland durch private Sammelaktionen zum Teil grosszügig finanziert und alimentiert werden und dadurch eine besondere Legitimation und Solidarität verdienen - ist in diesem Index nicht enthalten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat ihr in der Sommersession ebenfalls zugestimmt.

Ihre APK beantragt Ihnen einstimmig, die Motion ebenfalls anzunehmen.