Lexipedia

Maissen Theo · Ständerat · 2005-12-15

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Das Protokoll V über explosive Kriegsmunitionsrückstände ist das neueste internationale rechtlich verbindliche Instrument, das im Rahmen des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, angenommen worden ist. Das Übereinkommen über konventionelle Waffen wurde 1980 im Rahmen der Vereinten Nationen in Genf abgeschlossen, aus der völkergewohnheitsrechtlichen Einsicht heraus, dass das Recht, dem Gegner zu schaden, nicht unbegrenzt ist und die Zivilbevölkerung unter allen Umständen geschont werden muss. Es besteht aus einem Rahmenübereinkommen und einzelnen Protokollen.

Das Rahmenübereinkommen enthält die allgemeinen Bestimmungen für die dazugehörigen Protokolle und bildet gleichzeitig die Grundlage für zukünftige Verbote oder Beschränkungen weiterer konventioneller Waffensysteme. Die Protokolle regeln erstens das Verbot von Waffen, deren Hauptwirkung darin besteht, durch Splitter zu verletzen, die mit Röntgenstrahlen im menschlichen Körper nicht entdeckbar sind. Das ist das Protokoll I von 1980. Zweitens regeln sie das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen. Das betrifft das Protokoll II von 1980. Drittens regeln sie das Verbot oder die Beschränkung von Brandwaffen, zum Beispiel Napalm. Das wurde mit dem Protokoll III von 1980 geregelt. Viertens regeln sie die Verbesserung des Verbotes oder der Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen; das war eine Revision des Protokolls II von 1996. Fünftens regeln sie das Verbot von Blendlaserwaffen, die eigens dazu dienen, eine dauernde Erblindung herbeizuführen; das wurde mit dem Protokoll IV von 1996 festgelegt. Die Schweiz hat das Rahmenübereinkommen und die ersten drei Protokolle am 20. August 1982 und das Protokoll IV am 24. März 1998 ratifiziert.

Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist das Protokoll V über explosive Kriegsmunitionsrückstände. Beim Einsatz von explosiver Munition, einschliesslich Streumunition, stellt die hohe Anzahl Blindgänger bzw. explosiver Kriegsmunitionsrückstände - das ist explosive Munition, die im Zielbereich nicht ihrer Funktionsweise entsprechend explodierte - ein schwerwiegendes humanitäres Problem dar. Auch nach Beendigung des bewaffneten Konfliktes fordern Kriegsmunitionsrückstände noch viele zivile Opfer; sie sind ein grosses Hindernis für den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wiederaufbau eines betroffenen Landes. Zudem verhindern sie an vielen ehemaligen Konfliktschauplätzen die Rückkehr der Zivilbevölkerung in ihre angestammten Wohngebiete. Statistiken, zum Beispiel aus Kosovo, belegen, dass mindestens gleich viele Personen durch explosive Kriegsmunitionsrückstände, meist Streumunition, verletzt oder getötet worden sind wie durch Personenminen.

Angesichts der hohen Anzahl betroffener Länder wurde der Bedarf an internationaler Unterstützung bei der Räumung solcher Rückstände und bei der Betreuung und der Rehabilitation ihrer Opfer immer erheblicher, und die politische Forderung nach einer internationalen Regelung wurde erhoben.

Aus diesen Gründen hat sich die Schweiz konsequent für die Stärkung des humanitären Völkerrechtes eingesetzt. Bei der Ausarbeitung des Protokolls V hat sie sich dafür engagiert, dass die negativen Auswirkungen explosiver Kriegsmunitionsrückstände auf die Zivilbevölkerung und den Wiederaufbau eines Landes substanziell vermindert werden können.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August dieses Jahres beschlossen, das Protokoll V unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung anzunehmen. Es gab kein Vernehmlassungsverfahren unter Einbezug der Kantone, da dieses Protokoll nicht von erheblicher politischer, wirtschaftlicher, finanzieller oder kultureller Tragweite ist und auch nicht in erheblichem Ausmass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen würde.

Die Sicherheitspolitische Kommission hat sich am 24. Oktober mit diesem Protokoll befasst und hat mit 12 zu 0 Stimmen einstimmig beschlossen, Ihnen zu beantragen, ihm zuzustimmen.