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Hofmann Hans · Ständerat · 2005-12-15

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-15

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich meine Interessenbindung offen legen. Ich bin Mitglied der Baukommission des Bundes, des BBL, für den Um- und Erweiterungsbau des Schweizerischen Landesmuseums. Damit zur Sache.

Die Botschaft des Bundesrates, mit welcher er die schweizerischen Landesmuseen - es gibt ja nicht nur dasjenige in Zürich - in eine Stiftung überführen will, stammt vom 29. November 2002. Drei Jahre später beantragt uns nun die WBK, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen. Das ist kein Vorwurf, im Gegenteil. Die WBK hat das Geschäft in einer von meinem geschätzten Kollegen Hermann Bürgi präsidierten, eigens dafür geschaffenen Subkommission sehr gründlich geprüft und festgestellt, dass da noch viele Fragen offen sind. Selbstverständlich kann man dabei auch zu neuen Einsichten gelangen; es ist nie verboten, bessere Lösungen zu suchen.

Die Rechtsform einer Stiftung scheint jedoch unbestritten zu sein; das hat mir auch der BAK-Direktor, Herr Jauslin, in einem Gespräch bestätigt. Die Frage ist, welchen Zweck sie haben soll. Ist es eine alles umfassende Stiftung oder lediglich beispielsweise eine Betriebsstiftung? Sollte es eine Betriebsstiftung werden, was ich persönlich befürworten könnte, stellt sich die Frage nach den Aufgaben und Kompetenzen - dies nicht nur im gestalterischen, im Museumskonzept-Bereich, sondern auch im Bereich von Unterhalt und Betrieb der Liegenschaften. Auch da gibt es Schnittstellen zu klären und Lösungen zu erarbeiten. Ich möchte mich nur zu diesem Aspekt äussern, weil er mich als Mitglied der Baukommission direkt betrifft.

Derzeit laufen am Landesmuseum in Zürich die umfangreichen Sanierungsarbeiten des Altbaus. Am effizientesten und damit auch am kostengünstigsten wäre es, den Erweiterungsbau nach Abschluss der Altbausanierung nahtlos in Angriff nehmen zu können. Eine wichtige Hürde zur Erreichung dieses Zieles ist genommen, denn der Zürcher Regierungsrat hat letzte Woche die Beschwerden, welche gegen den Gestaltungsplan eingereicht wurden, abgewiesen. Eine weitere Grundvoraussetzung dazu ist die neue Rechtsform einer Stiftung. Die Frage lautet heute ja nicht "Stiftung, ja oder nein?", sondern "Stiftung, wie und wann?".

Die Mehrheit und die Minderheit liegen eigentlich gar nicht weit auseinander. Die Mehrheit will die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen, um dann von diesem eine im Lichte der neuen Erkenntnisse überarbeitete Vorlage zu erhalten. Dieses Vorgehen hat einen gewichtigen Nachteil: Der Ständerat gibt damit das Geschäft aus der Hand.

Das EDI will gemäss seinem Bericht an die Subkommission der WBK im ersten Quartal 2007 dem Bundesrat einen Bericht vorlegen. Bis wann eine überarbeitete Botschaft kommt, wissen wir nicht. Das Geschäft soll gemäss EDI bis 2010 abgeschlossen werden. Muss das denn so lange dauern? Die offenen Fragen liegen ja auf dem Tisch. Das Parlament wird sich so nicht mehr in dieser Legislatur damit befassen können, und die Gefahr ist gross, dass der Bundesrat das Geschäft auf die bekannte lange Bank schiebt. Das Parlament wäre machtlos, denn es hat das Geschäft ja selbst an den Bundesrat zurückgewiesen. Es macht mich zugegebenermassen auch etwas misstrauisch, dass der Bund - sprich: das EDI - so erpicht darauf ist, das Geschäft zurückzunehmen.

Lehnen wir die Rückweisung ab, dann geht die Vorlage an die WBK zurück. Diese kann vom Bundesrat genau das Gleiche, das sie dem Rat jetzt mit der Rückweisung beantragt, auch selbst verlangen, aber zuhanden der Kommission. Sie kann dem Bundesrat dafür eine Frist setzen und behält - das ist für mich ganz besonders wichtig - das Geschäft in ihren Händen. Der Entscheid, den wir zu fällen haben, ist also lediglich ein Entscheid über das zweckmässige Vorgehen.

Wenn ich Ihnen beantrage, der Minderheit zuzustimmen, dann vor allem aus einem Grund: Der Erweiterungsbau des Landesmuseums in Zürich sollte nicht unnötig verzögert werden, und er sollte den Bund nur so wenig wie möglich oder nur so viel wie unbedingt nötig kosten. Dafür müssen Drittmittel beschafft werden, Spenden, Sponsorengelder, Legate usw. Niemand spendet sein Geld gerne dem Bund. Aber eine Stiftung kann Mittel generieren. Das Schweizerische Landesmuseum hat dazu schon grosse Anstrengungen unternommen. Bereits sind einer noch zu errichtenden Stiftung erhebliche Mittel auch zugesichert worden. Zusätzlich würde es dem Kanton Zürich und, wer weiss, vielleicht auch anderen Kantonen möglich, das Bauvorhaben des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich ohne die Inanspruchnahme von Steuergeldern mit namhaften Beiträgen aus dem Lotteriefonds zu unterstützen, was den Bund zusätzlich entlasten könnte. Aber dazu braucht es die Verselbstständigung des Schweizerischen Landesmuseums mittels einer Stiftung, denn der Staat darf sich selbst keine Beiträge aus dem Lotteriefonds geben.

Wenn wir heute die Vorlage nicht an den Bundesrat zurückweisen, so ist dies auch nach aussen ein wichtiges Zeichen, dass die Rechtsform der Stiftung, wie auch immer, innert nützlicher Frist kommen wird. Das würde es dem Landesmuseum sehr erleichtern, mit einer klaren Willensäusserung des Parlamentes im Rücken mit der Suche von Sponsoren und dem Sammeln von Drittmitteln weiterzufahren. Gemäss seiner Botschaft erwartet ja der Bundesrat, dass das Schweizerische Landesmuseum die Eigenfinanzierung spürbar steigert, und er kommt in der Übersicht zum Schluss: "Die Form der Stiftung erleichtert die Erwirtschaftung von Drittmitteln und das Erwirken mäzenatischer Zuwendungen." Dem habe ich nichts beizufügen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, damit die WBK das Geschäft in diesem Sinne weiterverfolgen kann.