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Jenny This · Ständerat · 2005-12-15

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-15

Wortprotokoll

Ich bin mit der Stellungnahme des Bundesrates nicht zufrieden. Sie ist sehr, sehr schwer verdaulich, um nicht zu sagen ungeniessbar. Nicht nur das: Sie ist auch ein Affront gegenüber all jenen Branchen, die bis heute Millionen zum Schutz von Mensch und Umwelt investiert haben. Ich bin, was bei mir wirklich selten vorkommt, enttäuscht und frustriert. Ich weiss nun auch definitiv und unwiderruflich, dass wir es hier teilweise mit reinen Schreibtischtätern zu tun haben. [PAGE 1199]

Wie kann man mir erklären, weshalb beispielsweise beim Medienhaus ein Bagger, der nur einen Monat im Einsatz ist, mit Partikelfiltern ausgerüstet sein muss, hingegen ein gleicher Bagger, der fünf Monate in der Marktgasse im Einsatz ist, von der Partikelfilterpflicht befreit ist? - Und das nur, weil das Buwal bei seiner Beurteilung vom Gesamtvolumen einer Baute - inklusive Inneneinrichtungen, inklusive Hightechfassade, also allem, was dazugehört - ausgeht und nicht vom effektiven Maschineneinsatz!

Das kann nun zur grotesken Situation führen, dass es bei Bauvorhaben mit achtfachem Maschineneinsatz - gegenüber Bauvorhaben mit Filterpflicht - eine Befreiung von der Filterpflicht gibt. Man muss sich das einmal in der Praxis vorstellen. Erschwerend kommt dazu, dass die Umsetzung von Kanton zu Kanton höchst unterschiedlich gehandhabt wird, was wiederum zu einer blödsinnigen Wettbewerbsverzerrung führt.

Mir fehlt auch das Verständnis dafür, wieso und weshalb sich diese ganze Partikelfiltergeschichte immer nur um das Bauhauptgewerbe dreht. Wir dienen doch nicht länger als Prügelknaben und Umweltverschmutzer der Nation, wir haben doch, weiss Gott, Besseres verdient! Vom ganzen Partikelausstoss macht der unsere gerade mal 17 Prozent aus, derjenige der Land- und Forstwirtschaft 30 Prozent, derjenige des öffentlichen Verkehrs rund 25 Prozent. Wir sind also für einen ganz kleinen Teil davon verantwortlich. Was mit den Dreckschleudern des Militärs aus dem vorletzten Jahrhundert passiert, das wissen wir alle: nichts, rein gar nichts!

Was soll denn diese Ungleichbehandlung über Jahre? Kommen Sie mir jetzt nur nicht mit der Praxisuntauglichkeit! Das versuchten wir vier oder fünf Jahre lang zu beweisen. Wir fanden kein Gehör. Aber dass es in der Praxis vor fünf Jahren nicht umsetzbar war, das haben verschiedene Fachexperten dargelegt. Wir mussten es trotzdem umsetzen, und jetzt sind wir so weit, aber wir mussten mit dieser Problematik über Jahre leben.

Wir haben mittlerweile erkannt, dass längerfristig ein Filterobligatorium Sinn macht und für Mensch und Umwelt unabdingbar ist. Aber wenn schon, doch nicht nur für unsere 17 Prozent! Laut der Weltgesundheitsorganisation - und deren Leute wissen es ja wahrscheinlich - sind infolge der Vogelgrippe bisher 60 Todesopfer zu beklagen, während in Europa Jahr für Jahr 100 000 Menschen an den Folgen der Luftbelastung durch Feinstaub sterben, also rund 1600-mal mehr Menschen als bei der Vogelgrippe. In der Schweiz gibt es infolge dieses Feinstaubes jährlich 3000 bis 4000 vorzeitige Todesfälle. Es ist deshalb schlicht unverständlich, dass kein generelles Filterobligatorium eingeführt wird, denn damit lassen sich tatsächlich - davon habe ich mich überzeugen lassen - Krankheitskosten in Milliardenhöhe vermeiden.

Jetzt argumentiert der Bundesrat mit technischen Handelshemmnissen, auf welche die Welthandelsorganisation sauer reagieren würde, und setzt auf Anreizstrategien. Herr Bundesrat, entweder sind diese Partikel gefährlich, oder sie sind es nicht, entweder sind sie gesundheitsschädigend, oder sie sind eben nicht gesundheitsschädigend! Dann gilt aber dieses Obligatorium für alle Dieselfahrzeuge, zwar nicht für den internationalen Verkehr, für den Transitverkehr - da ist es nicht durchsetzbar -, aber zumindest für alle Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs müssten Filter obligatorisch sein.

Jetzt haben wir einen Wildwuchs, der in jüngster Zeit selbst das Bundesgericht beschäftigt, wie im Fall des Kantons Uri. Die Verantwortung nun einfach den Kantonen zuzuschieben, Herr Bundesrat, das scheint mir nun recht billig. Wenn man die Sache nicht europaweit durchsetzen kann, dann sollten wir sie wenigstens in der Schweiz vereinheitlichen. Der Bund will zwar einheitliche Vorschriften über die Hundehaltung erlassen, aber hier foutiert er sich um eine einheitliche Lösung.

Ich möchte Sie also dringend bitten, diese Motion anzunehmen.