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Genner Ruth · Nationalrat · 2000-09-20

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zuerst eine Vorbemerkung an Herrn Bundesrat Couchepin: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäss den Grundsätzen des New Public Management die Leistung effektiv ausgeschrieben werden muss. Wenn für Sie jetzt schon klar ist, dass die Osec der Leistungserbringer sein wird, dann müssen Sie sich den Vorwurf von Filz gefallen lassen. New Public Management heisst nämlich, dass man den Auftrag ausschreibt und dann an den Günstigsten vergibt. Ich möchte deshalb fragen, ob für Sie für diese Exportförderung allenfalls andere Leistungserbringer möglich sind.

Für die grüne Fraktion ist klar, dass wir alle Minderheitsanträge zu Artikel 1 unterstützen. Es ist uns völlig unverständlich, dass die bürgerliche Ratsseite den Antrag der Minderheit Gysin Remo zu Absatz 3 nicht unterstützen will. Es geht schlicht und einfach um die Vorstellung darüber, wie Exportförderung funktionieren soll, beispielsweise - explizit aufgeführt - transparent, ziel- und wirkungsorientiert. Das sind keine Fesseln, Herr Schneider, das sind Haltungen. Andere würde sagen, es seien Business-Grundsätze.

Vor allem weil es sich bei der Exportförderung um Steuergelder handelt, die eingesetzt werden sollen, können wir den Einsatz dieser Mittel doch an Grundsätze knüpfen. Das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch Pflicht. Eigentlich sind diese Anträge in der Summe nichts anderes als auch Grundsätze von "good governance". Warum, Herr Bundesrat Couchepin, können Sie selber nicht hinter diesen Anliegen stehen? Es muss doch in Ihrem Interesse liegen, dass sich der Grundsatz von "good governance" durchsetzt. Weltweite Untersuchungen zeigen, dass Länder, die sich den Grundsätzen von "good governance" verschliessen, an Armut leiden, an Korruption, an Chancenungleichheit. Setzen wir uns doch dafür ein, dass die international erarbeiteten Standards durchgesetzt werden und der Wille zur Durchsetzung geweckt wird.

Der Minderheitsantrag Baumann Ruedi zu Absatz 4 umfasst in aller Knappheit die ethischen Grundsätze, so wie wir sie in unserer Verfassung kennen. Kollege Baumann hat das bereits ausgeführt. Dieser Zusatz im Gesetz ist für unsere Fraktion eine Conditio sine qua non für dieses Exportförderungsgesetz.

Das Anliegen der Minderheit Gysin Remo betreffend Korruption (Abs. 5) ist gerade für das Ansehen der Schweiz wesentlich. Wir möchten vonseiten der grünen Fraktion unterstreichen, dass nicht nur die Regierung, sondern auch die Aussenwirtschaft gut daran tut, jegliche mögliche Massnahme im Hinblick auf Antikorruptionsbestrebungen zu ergreifen. Korruption und Bestechung unterlaufen das Staatswesen und die Geschäftswelt und bringen nichts anderes als Schaden, insbesondere Schaden für die Ärmsten.

Ich möchte Sie bitten, diese drei Minderheitsanträge zu Artikel 1 zu unterstützten und dann diesem Gesetz zuzustimmen.