Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-03-06
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-03-06
Wortprotokoll
Der schweizerische Gewässerschutz ist eine Erfolgsgeschichte. Insbesondere unsere jahrzehntelangen Anstrengungen, Erdreich und Grundwasser gegen Verschmutzung zu schützen, haben grosse Erfolge gezeigt. Für diese Erfolge sind im Wesentlichen zwei Dinge verantwortlich:
1. Wir haben klare Vorschriften geschaffen, Vorschriften zur regelmässigen Wartung und Kontrolle der Tankanlagen, insbesondere natürlich der Öltankanlagen für die Heizungen.
2. Wir haben dafür gesorgt, dass nicht nur Vorschriften bestehen, sondern dass auch ein guter Vollzug gesichert ist.
Mit der vorliegenden Revision will man nun dieses Erfolgsrezept aufgeben, sozusagen ersatzlos. Man geht blauäugig davon aus, dass künftig die Bauherren, die Besitzer von Tankanlagen, selbstverantwortlich dafür sorgen werden, dass ihre Anlagen regelmässig gewartet, regelmässig kontrolliert und in gutem Zustand gehalten werden. Ich meine, das ist wirklich blauäugig. Die Erfahrung im gesamten Bereich des Umweltschutzes lehrt doch, dass Bauherren, [PAGE 18] Werkeigentümer, Grundeigentümer in aller Regel auf das gesetzliche Minimum gehen und nicht mehr Geld investieren, als es das Gesetz verlangt. Dies gilt insbesondere für Bauherren, die Bauten erstellen und dann nach kurzer Zeit wieder veräussern. Sie sind dann nicht mehr verantwortlich, und sie haben auch nicht die Folgen zu tragen, wenn nachher, nach längerer Zeit, etwas passiert.
Wir kennen den Spruch aus dem Militär: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser." Warum wollen nun eigentlich die Bürgerlichen, die so hinter unserer Armee stehen und diesen Satz auch sehr oft wieder anwenden, hier gerade diesen Grundsatz nicht respektieren? Sie gehen davon aus, dass die Eigentümer solcher Anlagen im eigenen Interesse die notwendigen Kontrollen und Unterhaltsarbeiten besorgen werden. Da könnte man annehmen, das sei so. Aber von den vielen Beispielen, die Frau Teuscher Ihnen vorher erzählt hat, ist eines ja sehr schlagend: Sie hat gesagt, dass man eigentlich auch davon ausgehen müsste, dass die Automobilisten im Sinne der Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung nur mit einem fahrtüchtigen Fahrzeug auf der Strasse verkehren, im Winter also mit Winterpneus und nicht mit Sommerpneus. Wir wissen alle: Das trifft leider allzu häufig nicht zu. Und hier geht es nicht um Gewässerverschmutzung, sondern um das eigene Leben des Fahrzeughalters! Sie sehen also: Allein mit Eigenverantwortung und mit Appellen an Eigenverantwortung ist es selbst dort nicht getan, wo das eigene Leben oder die eigene Gesundheit auf dem Spiel stehen. Umso weniger glaube ich daran, dass die ganz überwiegend grosse Mehrzahl sich inskünftig so verhalten wird, dass wir nicht wieder Rückschritte im Gewässerschutz und bei diesen Tankanlagen erleben müssen.
Es macht meines Erachtens wenig Sinn, ein erfolgreiches Konzept zu kippen, zumal eben die Verwaltung selbst sagt - das wurde auch schon ausgeführt -, dass dadurch das Risiko von Tankunfällen ansteigen wird, zwar nicht stark, aber immerhin. Bedenkt man dazu noch, dass es bei dieser Revision nur um eine Sparübung geht, mit der der Lohn von gerade einmal zweieinhalb Beamten eingespart werden soll, erscheint die ganze Revision noch fragwürdiger. Denn diese minimale Einsparung ist nicht einmal eine echte, sondern eine, mit der der Bund eine Aufgabe auf die Kantone abwälzt. Diese müssten dann nämlich die Aufgabe der Zertifizierung der Technologien selbst übernehmen.
Ich empfehle Ihnen daher, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sollte sich aber eine Mehrheit für Eintreten ergeben, bitte ich Sie, bei der Detailberatung mit den Minderheiten zu stimmen. Diese Minderheiten versuchen nämlich, in die Gesetzesrevision wenigstens noch einige Leitplanken einzubauen, die mithelfen könnten, sicherzustellen, dass der hohe Standard bezüglich der Tanksicherheit in Zukunft nicht allzu stark gefährdet wird. Insbesondere soll die Rechtsgrundlage für die Kontrolle der Tankanlagen, die alle zehn Jahre stattfinden soll, beibehalten werden. Dies entspricht übrigens auch einem Begehren, welches uns die Zürcher Baudirektorin vor anderthalb Stunden mit einem Schreiben kundgetan hat, das nun auf unseren Pulten liegt. Hinter diesem Begehren stehen, wie Sie in der Vernehmlassung sehen konnten, 15 Kantone.
Ich bitte Sie daher nochmals, auf die Vorlage nicht einzutreten. Für den Fall, dass eine Mehrheit von Ihnen für Eintreten stimmt, bitte ich Sie, wenigstens die Minderheitsanträge zu unterstützen.