Lexipedia

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2006-03-06

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-03-06

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat gerade ausgeführt, wie gut doch diese Systeme heute seien, wie hoch die Qualität der Anlagen für die Aufbewahrung solcher wassergefährdenden Flüssigkeiten sei. Da muss ich ihm entgegnen: Wir haben in der Schweiz weit über eine Million Gebäude, die älter sind als 25 Jahre. In diesen Gebäuden wurden selbstverständlich dort, wo Ölheizungen eingebaut [PAGE 23] wurden, Anlagen installiert, die nach dem damaligen Stand der Technik funktionierten, aber heute sicher nicht mehr die Spitzenqualität aufweisen, wie sie Anlagen haben, die in den letzten Jahren erstellt worden sind. Gerade wegen diesen - ich würde sagen: vielhunderttausendfachen - Anlagen in unserem Land, die noch nach einem älteren Qualitätsstandard aufgebaut wurden, gerade darum empfiehlt es sich sehr, dass wir jetzt nicht einfach nur Eigenverantwortung wahrnehmen lassen, sondern auch mindestens eine zehnjährliche Wartungsfrist ins Gesetz schreiben. Diese zehnjährliche Wartungsfrist entspricht etwa dem, was man bei solchen Anlagen als vernünftige Wartungs- und Kontrollperiode bezeichnen kann, als guten und vernünftigen zeitlichen Abstand. Diese Frist von zehn Jahren führt dazu, dass jeder und jede, der oder die mit solchen Tankanlagen zu tun hat, sich immer wieder, beispielsweise beim Ölauffüllen, im Hinterkopf daran erinnert, dass ja irgendwann einmal die zehnjährliche Frist wieder abläuft, nach welcher man diese Anlage kontrollieren, warten lassen sollte.

Das ist nicht schlecht, denn heute ist es schon so, dass jedes Mal, wenn ein Tank aufgefüllt wird, der entsprechende Mann, der mit dem Tankwagen vorfährt, das Kontrollbuch zur Hand nimmt und den Eintrag über die eingefüllten Liter vornimmt. Er stellt dann auch fest: Die Zeit ist etwa wieder um. Dieser Mann - wenn es nicht der Eigentümer selbst ist - wird eben auch daran erinnern, dass jetzt dann eigentlich wieder einmal eine Kontrolle und eine Wartung anstehen würden.

Die neue Fassung, die die Minderheit Ihnen vorschlägt, macht nun wirklich Sinn. Es geht hier nicht um eine Kontrolle, die vielleicht der bürgerlichen Seite etwas aufgestossen ist, sondern es geht hier - wie Herr Siegrist vor einer Weile gesagt hat - eigentlich nur um eine Vorschrift, die den Eigentümern hilft, vernünftige Intervalle, einen vernünftigen Rhythmus für die Wartung ihrer Anlagen zu haben.

Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie die Minderheit. Wenn Sie das tun, geht das Geschäft ohnehin an den Ständerat zurück, und der kann die Formulierung dieser Bestimmung noch etwas verbessern. Man müsste nicht "müssen" schreiben, das ist aus dem alten Gesetz abgeschrieben. Man könnte einfach schreiben: "Der Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten sorgt dafür ...." Das ist etwas moderner. Die zwei letzten Sätze kann man ganz sicher auch noch etwas zusammennehmen und besser darstellen. Aber das kann dann der Ständerat machen.