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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-03-06

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-03-06

Wortprotokoll

Es werden von der Minderheit zwei Dinge vorgeschlagen, zum Ersten in Absatz 1 die Zeitabstände für Kontrollen, und zwar für sämtliche Lageranlagen. Hier ist zu sagen, dass die Zeitabstände dieser Kontrollen heute auch reglementiert sind. Sie sind nämlich in der Verordnung vorgeschrieben. Da wird zwischen den verschiedenen Gefährdungspotenzialen der Anlagen unterschieden. Nach heutigem Recht werden alle zehn Jahre etwa 40 Prozent aller Lageranlagen kontrolliert. Nach neuer Regelung werden das etwa 30 Prozent sein. Aber nach dem Antrag der Minderheit wären das nun alle Lageranlagen. Das heisst, der Antrag der Minderheit ordnet einerseits etwas, was bis jetzt auf Verordnungsstufe ist, auf Gesetzesstufe ein. Das mag ja noch angehen. Aber es wird eine materielle Änderung vorgeschlagen, indem sämtliche Anlagen diesem Zeitabstand von zehn Jahren unterstellt wären. Es ist also eine Verschärfung. Also auch Fasslager oder irgendeine Garage, in der Lösungsmittel stehen, müssten dann neu alle zehn Jahre kontrolliert werden.

Zum Zweiten geht es in Absatz 5 um die Ausdehnung der Meldepflicht auf die Wartung der Anlagen. Da sind wir der Meinung, dass es Sinn macht, wenn die Erstellung oder die Änderung oder die Ausserbetriebsetzung einer Tankanlage gemeldet werden muss, aber dass jede Wartung - also jedes Mal, wenn eine Wartung vorgenommen wird - dann auch noch gemeldet werden müsste, scheint uns zu weit zu gehen.

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