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Vollmer Peter · Nationalrat · 2006-03-06

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-06

Wortprotokoll

Nur eine ganz kurze Erklärung; es ist ja kein Antrag zu diesem Artikel 105 gestellt worden. Wir haben hier neue Bestimmungen bezüglich des Rechtsweges eingeführt. Wir wurden von der Redaktionskommission darauf aufmerksam gemacht, dass die bis jetzt durch die Botschaft getragenen Bestimmungen eine Differenz zur Totalrevision der Bundesrechtspflege schaffen würden. Es kann ja nicht sein, dass wir auf der einen Seite mit der Totalrevision der Bundesrechtspflege eine neue Konzeption einführen wollen, und zwar mit einem prinzipiell zweistufigen Rechtsweg, und dass wir hier im RTVG und bei der Anpassung des FMG nur den einstufigen Rechtsweg vorsehen.

Wir haben deshalb jetzt - das ist eigentlich unüblich - diese Anpassungen bei der dritten Behandlung vorgenommen. Wir haben einen Weg gewählt, der auch der Philosophie dieser Totalrevision der Bundesrechtspflege entspricht. Es ist ein zweistufiger Rechtsweg, bei dem aber explizit alle Fragen der Interkonnektion und auch alle Fragen, die sich stellen können, wenn Konzessionen öffentlich ausgeschrieben werden, von einem Weiterzug ausgeschlossen werden. Dort bleibt es bei einem einstufigen Verfahren. Wir halten diese Anpassungen für richtig; sonst wären wir mit der anderen Philosophie, wie sie bei der Totalrevision der Bundesrechtspflege vorgesehen ist, in Konflikt gekommen.

Das einfach zur Information; ein anderer Antrag ist ja, wie ich gesehen habe, nicht gestellt worden.