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Vollmer Peter · Nationalrat · 2006-03-06

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-06

Wortprotokoll

Die Kommission hat mit 21 zu 4 Stimmen Festhalten beschlossen. Es ist mir wichtig, noch zwei Dinge beizufügen. Viele Argumente der Kommissionsmehrheit sind ja schon von Herrn Jermann, von Herrn Weigelt, von Herrn Föhn und von Herrn Marti dargelegt worden. Es ist selten, dass ein solcher Antrag so breit abgestützt ist.

Wenn Sie Artikel 69a streichen, schaffen Sie eine grosse Rechtsunsicherheit für die Kabelnetzbetreiber. Es ist nämlich tatsächlich so: Wenn Artikel 69a nicht hier steht, muss der Kabelnetzbetreiber quasi alle gleich behandeln. Er muss also den kleinen lokalen Anbieter gleich behandeln wie den ausländischen Kommerzanbieter, der mit dem Programm, das er aufschaltet, vor allem eine Werbemaschine betreibt und sein Geld vor allem damit verdient. Es geht darum, dass wir hier differenzieren. Und ich muss Ihnen sagen: Es ist eigentlich das Marktwirtschaftsprinzip, dass derjenige, der von dieser Aufschaltung, von dieser Verbreitung einen grösseren Nutzen hat, dem Verbreiter auch mehr bezahlt.

Heute ist es so, dass die Kabelnetzbetreiber mit diesen privaten ausländischen Sendern zum Teil Verträge abgeschlossen haben, mit denen sie die Nutzung, die für die Fernsehanstalten sehr hoch ist, zum Teil abschöpfen. Und mit diesem Geld kann man faktisch zu günstigen Konditionen dafür sorgen, dass auch die übrigen Betreiber auf diesem Netz einen Platz haben.

Es geht einzig und allein darum, dass wir das Prinzip des wirtschaftlichen Nutzens zum Kriterium machen und damit auch einen gerechten Ausgleich schaffen zwischen denjenigen, die viel verdienen, und denjenigen, die quasi aus idealistischen Gründen einen Sender betreiben und ihre Programme auch vom Kabelnetzbetreiber aufschalten lassen wollen.

Ich bitte Sie unbedingt: Stimmen Sie gemäss der Kommissionsmehrheit! Sie empfiehlt Ihnen mit 21 zu 4 Stimmen die Beibehaltung dieses Artikels. Er ist enorm wichtig. Wenn er fehlt, haben wir eine wirklich schwierige Situation für die Kabelnetzbetreiber. Das Prinzip des wirtschaftlichen Nutzens gilt nicht mehr für sie. Und das ist letztlich zum Schaden der kleinen Veranstalter, die nicht nur kommerzielle Programme machen wollen.