Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-03-07
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, um das Bild zu schärfen, drei Vorbemerkungen, und dann möchte ich gerne, im Sinne der Überlegungen der Kommissionsmehrheit, auf einige Fragestellungen eingehen.
1. Ich habe nie, auch nicht in den Glanzzeiten des Herrn Ebner, auch nur einen Franken bei ihm investiert. Das sagt, glaube ich, genug aus: Ich bin nicht befangen bezüglich Herrn Ebner und seiner Philosophie.
2. Ich war jahrelang im Anlagefondsgeschäft tätig. Die Investmentgesellschaften waren sozusagen eine indirekte Konkurrenz zu den klassischen Anlagefonds. Es geht nicht darum, aber ich wollte das offen legen.
3. Da geht es nun, wie ich finde, um eine sehr gefährliche Überinterpretation: Der Vorstoss von Kollege Walker - ich habe ihn nicht unterschrieben, aber auch ich hätte ihn unter Umständen unterschreiben können - verlangte in diesem Fragenkomplex vom Bundesrat einen Bericht. Auch ich hätte zu diesem Auftrag Ja sagen können. Aber man kann diesen Problemkomplex, der besteht - darin sind Kollege Walker und ich uns einig -, auf verschiedene Arten lösen. Wenn jetzt also jemand kommt und sagt, wenn man diesen Vorstoss unterschrieben habe, dann müsse man auch für diese Art der gesetzlichen Regelung sein, dann finde ich das eine sehr weitgehende oder, ich würde sagen, eine lockere Interpretation eines Vorstosses.
Nun zu den Kernpunkten: Einer davon ist doch "same business, same risks, same rules". Verfolgen die Investment- und Beteiligungsgesellschaften genau das gleiche Ziel wie die klassischen Anlagefonds? Nein! Die klassischen Anlagefonds haben eine klare Zielsetzung. Wir denken hier schwergewichtig an den Einzelsparer. Wir wollen hier nicht in erster Linie den professionellen Sparer erfassen, sondern wir haben als Gesetzgeber seinerzeit und in der Revision von 1994 in diesem Gesetz besondere zusätzliche, risikomindernde Auflagen gemacht, weil dieses Produkt in erster Linie für die Einzelsparer gedacht ist. Ich stehe dazu, dass wir für diese klassischen Anlagefonds sehr harte Vorschriften brauchen. Die Investment- und Beteiligungsgesellschaften haben eine andere Konzeption. Ich will ihnen hier nicht besonders huldigen. Ich will Ihnen nur erklären, weshalb das nicht über den gleichen Leisten geschlagen werden kann. Die Investmentgesellschaften wollen bekanntlich in wenige Gesellschaften investieren. Sie wollen zum Teil - ob erfolgreich oder nicht - Einfluss nehmen. Sie können sich auch weit mehr "leveragen", auf Neudeutsch gesagt, bzw. mit Kapital verschulden. Sie erfordern eine weitergehende Risikobereitschaft der Anlegerinnen und Anleger.
Deswegen ist es wichtig, dass sie etikettiert sind, dass das Volk weiss: Wenn ich hier eine Investmentgesellschaft kaufe, dann kaufe ich nicht das gleiche Instrument, wie wenn ich [PAGE 58] einen klassischen Anlagefonds kaufe. Deswegen muss es doch in einer liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung möglich sein, dass Anleger, die risikofähig sind und die Risiken eingehen wollen, auch ein solches Instrument zur Verfügung haben. Das ist einmal der erste Punkt. Man kann deswegen nicht sagen: "same business, same risks, same rules". Das ist so nicht richtig.
Ein zweiter Punkt: Seit der Vorstoss eingereicht worden ist, ist ja auch etwas passiert. Das ist auch nicht gesagt worden. Die SWX - das weiss Kollege Walker, er hat scheinbar hier mit seinem Vorstoss gewirkt - hat als Börse die Auflagen gegenüber den kotierten Beteiligungsgesellschaften in Sachen Corporate Governance zu Recht verschärft. Wenn wir für dieses Segment weitere Lücken entdecken, wo wir verschärfte Vorschriften machen wollen, dann müssen wir dies über die Börse oder allenfalls über eine entsprechende Anpassung im Obligationenrecht tun. Die zweite Schlussfolgerung lautet deswegen: Wenn wir als Kommissionsmehrheit der Unterstellung nicht zugestimmt haben, dann war es nicht, weil wir sagen, dass wir keine scharfe Aufsicht oder keine allfälligen neuen notwendigen Aufsichtsbestimmungen wollen; das muss ich in aller Form in Abrede stellen.
Ein letzter Punkt, den zu überdenken ich Sie bitte: Was Herr Kollege Kaufmann gesagt hat, ist leider richtig. Wollen wir denn gewisse Beteiligungs- und Finanzgesellschaften - ich glaube, es sind etwa dreissig, die an der Börse kotiert sind -, die an andere Standorte umziehen können, dorthin vertreiben, wo der Anlegerschutz und die Transparenzbestimmungen noch weit weniger eng sind als bei uns? Wir wollen das vom Anlegerschutz her nicht, und als Wirtschaftspatrioten wollen wir das auch nicht, weil wir dieses Geschäft nicht in andere Länder vertreiben wollen.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, diese Gesellschaften herauszunehmen, erstens weil sie eine andere Konzeption haben, zweitens weil sie beaufsichtigt werden sollen, aber über die Börse, und drittens weil wir der Auffassung sind, dass die Zähne gezielt geschärft werden müssen, wenn sie in diesem Segment geschärft werden müssen. Dann darf nicht alles über den gleichen Leisten geschlagen werden. Das muss dann im Obligationenrecht geschehen.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Folgendes: Sie können beruhigt mit der Kommissionsmehrheit stimmen. Ihr Antrag bedeutet nicht, dass wir den Anlegerschutz nicht ernst nehmen. Aber wir nehmen auch den Standort Schweiz ernst.