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Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-03-07

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Ich kann mich den Worten von Herrn Bundesrat Merz nur anschliessen. Ich empfehle Ihnen namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und wie gesagt jeweils der Mehrheit zuzustimmen. Die Kommission hat übrigens der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt.

Gestatten Sie mir noch zwei, drei Bemerkungen. Kollegin Leutenegger Oberholzer hat auf den Gegensatz zwischen Finanzplatz und Werkplatz angespielt. Ich glaube, wir tun gut daran, uns in der Wirtschaftspolitik auf das zu besinnen, was für unsere gesamte Volkswirtschaft letztlich entscheidend ist. Hier ist doch klar, dass die Finanzbranche bezüglich Wertschöpfungs- und Steuerbeitrag nun einmal eine Schlüsselbranche ist und dass es eine Branche ist, in welcher unser Land komparative Vorteile offeriert. Es wäre volkswirtschaftlich keine schlaue Politik, hier Gegensätze hochzuspielen, statt jene Sektoren zu stärken, in denen wir komparative Vorteile haben. Genau das tun wir mit dieser Revision: Wir stärken einen Zweig der Volkswirtschaft, wo wir über ein gutes Fundament verfügen.

Zum Anlegerschutz eine generelle Bemerkung: Ich glaube, wir haben in der Kommission den Anlegerschutz sehr ernst genommen. Von einem Abbau gegenüber dem Ist-Zustand kann keine Rede sein. Ich bin - das ist meine persönliche Meinung - ohnehin der Auffassung, dass wir bei der Wahl zwischen Reglementierungsdichte und Strafrecht für die Missbrauchsfälle wahrscheinlich für die Zukunft besser beraten sind, wenn wir mit dem Strafrecht strikte dreinfahren, statt dass wir einen Wildwuchs von Reglementierungen schaffen, der letztlich die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes beschränkt. Ich glaube, Regulierungspolitik ist immer auch Wettbewerbspolitik. Wir leben nicht in einer Welt ohne Konkurrenz und können nicht beliebig kostenträchtige Regulierungen implementieren und uns dann wundern, dass Steuersubstrat in diesem Fall nach Luxemburg oder in anderen Fällen nach London abfliesst. Ich meine, Regulierungspolitik, Anlegerschutzpolitik muss auch der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen, und das haben wir in diesem Gesetz mit dieser differenzierten Konzeption vom sogenannt gewöhnlichen Anleger und vom professionellen Anleger getan.

Auf die Investmentgesellschaften werden wir wie gesagt bei Artikel 2 zurückkommen. Ich möchte Sie einfach jetzt schon darauf hinweisen: Lassen Sie sich nicht von einem Mann mit der Fliege allzu stark beirren! Hier geht es um eine ganz grundsätzliche Positionierung. Wir werden das dann im Detail besprechen. Ich möchte einfach all jene, die vielleicht die Neigung haben, diese Gesellschaften dem KAG zu unterstellen, bitten, nicht wie das Kaninchen nur nach Wollerau - oder von woher auch immer dieser Herr kommt - zu schauen, sondern die Problematik ganz grundsätzlich anzugehen. Dann werden Sie wahrscheinlich den gleichen Schluss ziehen wie die Kommissionsmehrheit, dass es eine unnötige zusätzliche Regulierung ist.

Wie gesagt, ich empfehle Ihnen Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit.