AB 62657
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Herr Schneider, die Begeisterung der SP-Fraktion, auf dieses Gesetz einzutreten, ist angesichts dessen, was aus der Kommissionsberatung herausgekommen ist, merklich abgekühlt und hält sich in engsten Grenzen. Warum?
Der Bundesrat hatte uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwei Stossrichtungen hatte. Zum einen sollte die Konkurrenzfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz gegenüber dem Ausland gestärkt werden. Dem widersetzen wir uns natürlich nicht. Denn kein Land würde eine starke Stellung in diesem Sektor einfach räumen. Dies bedarf auch klarer staatlicher Regulierungen, weil sich der Markt nicht selber reguliert. Zum anderen ging es in der bundesrätlichen Botschaft ganz klar darum, den Schutz der Anlegerinnen und Anleger zu erhöhen. Hier hat nun die Kommission die zaghaften Vorschläge des Bundesrates unerträglich ausgehöhlt. Wir kommen nachher darauf zurück.
Worum geht es nun? Mit dem Kollektivanlagengesetz wird das Bundesgesetz über die Anlagefonds, ursprünglich von 1966, dann 1994 revidiert, totalrevidiert. Die kollektiven Kapitalanlagen werden umfassend neu reguliert, und es ist klar: Der Fondsplatz Schweiz profitiert davon. Gestatten Sie mir hier in Klammern eine Bemerkung: Ob das dann auch dem Werkplatz nützt, ist mehr als fraglich, denn der Schweizer Finanzplatz ist im Vergleich zum Denk- und Werkplatz Schweiz sehr gross, vielleicht auch zu gross. Er treibt die Zinsmargen und Provisionen in die Höhe, und das gefährdet Arbeitsplätze in Industrie und Gewerbe.
Mit dem neuen Kollektivanlagengesetz werden neben dem Obligationenrecht als Anlagevehikel neue Gesellschaftsformen geschaffen, so die Aktiengesellschaft mit variablem Kapital, die sogenannte Sicav, und die neue Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen. Zulässig sind damit neue Gesellschaftsformen für die kollektiven Kapitalanlagen; bisher war dies auf vertragliche Anlagefonds beschränkt. Wir haben in der Kommission dazu Hand geboten, auch wenn sich für uns nach wie vor zentrale gesellschaftsrechtliche Fragen stellen. Weiter kann mit diesem Gesetz eine breitere Palette von Anlagen angeboten werden, und damit können Geschäfte wieder in die Schweiz zurückgeholt werden. Ferner wurden für die sogenannten qualifizierten Anlegerinnen und Anleger die Schutzbestimmungen gelockert. Zentral ist hier die Frage, wer unter diese qualifizierten Anlegerinnen und Anleger fällt. Schliesslich werden die neuen Formen der kollektiven Kapitalanlagen von Steuern befreit. Die Sicav und die neue Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen sind gemäss dem Gesetzgebungsvorschlag keine Steuersubjekte.
Erträge und Vermögen werden nur auf der Stufe der Anteilsinhaberinnen und -inhaber besteuert. "Transparente Besteuerung" heisst das - ein verschleiernder und beschönigender Begriff. Wir haben dem trotzdem zugestimmt, weil dem Fondsplatz Schweiz im Vergleich zum Ausland gleich lange Spiesse zu sichern sind und weil sonst die Revision wahrscheinlich wenig Sinn macht und schliesslich auch, um die Gleichbehandlung mit den vertraglichen Anlagefonds zu sichern.
Wir sind, wie Sie sehen, der Fondswirtschaft weitgehend entgegengekommen. Zentral war dafür, dass nicht noch weitere Steuerlöcher gerissen würden und dass als Kompensation für das Entgegenkommen der Schutz der Anlegerinnen und Anleger verstärkt würde. Das war auch die erklärte Absicht des Bundesrates und der Expertenkommission. Das hatten in diesem Parlament auch Vorstösse von unserer Seite und von der CVP, z. B. von Herrn Walker, verlangt.
Was hat nun die Kommission daraus gemacht? Sie hat auf allen Ebenen den Schutz der Anlegerinnen und Anleger durchlöchert. Dazu einige Beispiele: Erstens unterstellt der Bundesrat mit seinem Entwurf die bisher nur börsenrechtlich regulierten Investmentgesellschaften mit festem Kapital, die sogenannten Sicaf, neu dem Gesetz. Es handelt sich hier um Gesellschaften, wie sie z. B. Herr Ebner zu führen pflegt. Damit entsprach der Bundesrat einem Begehren dieses Parlamentes; ich wende mich jetzt an Herrn Walker, ich möchte an seinen Vorstoss erinnern. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit hat nun die sogenannten Sicaf aus dem Gesetz gestrichen, sie sollen also diesem Gesetz, dem KAG, nicht unterstellt werden. Da kann man nur sagen: nichts aus der Geschichte gelernt! Zum Zweiten werden die Werbevorschriften zum Schutz der Anlegerinnen und Anleger aufgeweicht. Zum Dritten wird der Schutz der Anlegerinnen und Anleger vor Täuschung ausgehebelt. Zum Vierten wird die Haftung der Depotbank gelockert. Fünftens hat man auch die Namensaktie, die mit dem neuen Gesellschaftsrecht kommen soll und mit der die Geldwäscherei bekämpft werden soll, gestrichen.
Das sind nur einige Beispiele. Schamlos wurde zuerst versucht, das Fuder zu überladen und weitergehende Steuererleichterungen in das Gesetz einzupacken. Dass das nicht geht, hat man dann immerhin gemerkt. Wir brauchen einen guten Anlegerschutz; die Fondsbranche ist sehr kreativ, die Fantasie kennt keine Grenzen. Nach dem Influenzafonds wird ein Vogelgrippefonds mit einem Aktienbasket von Impfstoffherstellern kreiert werden. Täglich werden neue Anlegerinstrumente geschaffen; auch komplexe Produkte werden den sogenannten Durchschnittsanlegerinnen und -anlegern angeboten. Gerade diesen fehlt vielfach die Transparenz; ihr Schutzbedarf ist unseres Erachtens unbestritten.
Für die SP steht deshalb fest: Jede Aufweichung des Schutzes ist unhaltbar. Deshalb braucht es im Rahmen der heutigen und morgigen Beratungen Korrekturen zum Schutz dieser Durchschnittsanlegerinnen und -anleger; diese Gesetzgebung kann doch nicht nur auf die Fondswirtschaft ausgerichtet sein. Wir tolerieren in diesem Rat keine einäugige Gesetzgebung. Bitte nehmen Sie die erforderlichen Korrekturen vor.